Legal?

Es gibt 10 Antworten in diesem Thema, welches 3.136 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. Februar 2007 um 20:18) ist von rhodium.

  • Hallo Experten,

    als Erma-Sammler habe ich letzte Woche ein großes Konvolut an orginalen Ersatzteilen aus der ehemaligen Konkursmasse kaufen können. Neben unzähligen Einzelteilen, diversen Handwerkszeugen und einigen seltenen Sachen war da auch ein leeres Griffstück einer Schreckschußwaffe ohne Seriennummer dabei. Nach erster Überprüfung handelt es sich um ein Prototypengriffstück für eine EGP715-Variante. Es basiert auf dem Griffstück der EGP790 und wurde an diversen Stellen umgebaut. Genauere Untersuchungen, was welche Abfräsung und ein angebauter kleine Hebel bewirken sollten, habe ich noch nicht angestellt. Die Laufsperre ist nicht verändert worden und es scheint, als sei nur der Magazinschacht durch eine Einlage angepasst und es wurden diverse Veränderungen an der Abzugtechnik gemacht. Wie sieht das nun rechtlich mit solch einem einmaligen Stück aus. Ist so ein Stück Metall WBK-Pflichtig (d.h. sollte ich es schnellstmöglichst offiziell nach Österreich in meinen dortigen Sammlungsteil zu den anderen kompletten Prototypen verbringen oder zu meinem BüMa zum einlagern geben) oder ist das unkritisch? Wer kennt sich mit solch einen Fall genau aus, weil ich mich natürlich nicht strafbar machen möchte?

    Gruß,
    Holger

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  • Ist der PTB-Stempel drauf? Die 715er hat ja eine Zulassung, aber die Frage ist ja immer, ob der Stempel auch auf der Waffe ist. Zulassung müsste die 646 sein laut der PTB-Liste.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Originally posted by germi
    Ist der PTB-Stempel drauf? Die 715er hat ja eine Zulassung, aber die Frage ist ja immer, ob der Stempel auch auf der Waffe ist.

    Nein, weil es nur ein nacktes Griffstück ist. Wenn ich ein Griffstück einer Reck RG800 liegen habe, ist das auch nicht illegal, obwohl kein PTB-Zeichen drauf ist, weil das ja auf dem Schlitten ist.

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    Einmal editiert, zuletzt von flens69 (14. Dezember 2006 um 21:23)

  • Meine Meinung dazu: Wenn man das Griffstück mit einem Schlitten schußfähig bekommt und das Griffstück nicht beschossen ist ( Beschußstempel ), dann solltest du das Griffstück nach Österreich verbringen.

  • Hallo flens69,

    mal abgesehen davon, dass Dich mein Neid auf ewig verfolgen soll, sehe ich die Sache so:

    Im Endeffekt musst Du nachweisen, dass Du das Griffstück ohne WBK besitzen darfst.
    Da es aber keine Seriennummer und keine PTB hat, wird Dir das wohl schlecht möglich sein. Also ich
    würde das Teil nach Österreich verbringen und dort aufbewahren. Sicher ist sicher ;)

    Gruß,
    hyperdeath

    FWR #30425
    4mmM20 Kurzwaffen - die braucht der Mensch :nuts:

  • Das ist mir vor einer WOche auch passiert :confused2:

    Ab ins Ausland damit. Denn ich hatte eines festgestellt. Die wär mit nem neuen Lauf schön Scharf gewesen. Aber pssst..............................

    Einfach ins Ausland damit.

  • Hallo der PTB Stempel muß ja nicht immer am Griffstück sein. Du schreibst von Prototyp,sind da denn Beschußzeichen drauf?
    Ich Persönlich währe vorsichtig damit.Weil das bearbeiten sprich verändern verboten ist.

    Gruß Pinguin

  • OK, dann habt Ihr alle die gleiche Sichtweise wie ich. Das Teil ist seit heute Mittag in Österreich und leistet dort meinen PTB-freien SSW's Gesellschaft.......

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  • Zitat

    Original von flens69
    OK, dann habt Ihr alle die gleiche Sichtweise wie ich. Das Teil ist seit heute Mittag in Österreich und leistet dort meinen PTB-freien SSW's Gesellschaft.......

    Genau das habe ich ja gesagt. Ohne die Stempelungen kann man leider nicht nachweisen, dass es sich um ein Modell mit Zulassung handelt. Zumindest war das von mir so gemeint. Die nach Österreich zu schaffen war ok, da gibts sicher keine Probleme.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
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  • Zitat

    Originally posted by germi
    Genau das habe ich ja gesagt. Ohne die Stempelungen kann man leider nicht nachweisen, dass es sich um ein Modell mit Zulassung handelt. Zumindest war das von mir so gemeint. Die nach Österreich zu schaffen war ok, da gibts sicher keine Probleme.

    Ja, in AT ist die legal, weil sie eine Laufsperre hat, genau wie all die anderen Schätzchen dort. Nur schade, dass ich die zu selten in die Hand nehmen kann, auch wenn sich nun die Fahrzeit rüber durch das neu eröffnete Autobahn-Teilstück massiv verringert hat.

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