Hallo Experten,
als Erma-Sammler habe ich letzte Woche ein großes Konvolut an orginalen Ersatzteilen aus der ehemaligen Konkursmasse kaufen können. Neben unzähligen Einzelteilen, diversen Handwerkszeugen und einigen seltenen Sachen war da auch ein leeres Griffstück einer Schreckschußwaffe ohne Seriennummer dabei. Nach erster Überprüfung handelt es sich um ein Prototypengriffstück für eine EGP715-Variante. Es basiert auf dem Griffstück der EGP790 und wurde an diversen Stellen umgebaut. Genauere Untersuchungen, was welche Abfräsung und ein angebauter kleine Hebel bewirken sollten, habe ich noch nicht angestellt. Die Laufsperre ist nicht verändert worden und es scheint, als sei nur der Magazinschacht durch eine Einlage angepasst und es wurden diverse Veränderungen an der Abzugtechnik gemacht. Wie sieht das nun rechtlich mit solch einem einmaligen Stück aus. Ist so ein Stück Metall WBK-Pflichtig (d.h. sollte ich es schnellstmöglichst offiziell nach Österreich in meinen dortigen Sammlungsteil zu den anderen kompletten Prototypen verbringen oder zu meinem BüMa zum einlagern geben) oder ist das unkritisch? Wer kennt sich mit solch einen Fall genau aus, weil ich mich natürlich nicht strafbar machen möchte?
Gruß,
Holger