Fast neue RAM verkauft - nun Probleme...

Es gibt 28 Antworten in diesem Thema, welches 3.185 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (22. Dezember 2006 um 16:36) ist von Foley.

  • DiNozzo und andere

    So recht verstehe ich die Meinungen hier nicht.
    Auch bei einem Privatverkauf gilt die gesetzliche Gewährleistungspflicht.
    Privatverkäufer können sie zwar gänzlich ausschließen. Das muss man aber auch machen und zwar richtig.

    Wie ich aus den Postings von DiNozzo entnommen habe, hat er dies nicht gemacht. Der Hinweis auf noch bestehende Garantie gegenüber dem Hersteller ist kein Gewährleistungsausschluss.

    Im Fall eines Mangels wäre DiNozzo also zur Beseitigung verpflichtet.

    Der Grund, warum sich der Käufer nicht auf die Garantie seitens des Herstellers verlassen will und muss ist dabei nur offensichtlich.

    Zum einen müsste er für den Transport des Markierers zum Hersteller selbst aufkommen, da diese Kosten idR nicht von der Garantie umfasst sind.
    Weiter ist es ja die Regel, dass man bei einer defekten Ware mehrere Wochen auf einen Austausch/Reparatur durch den Hersteller warten muss. Dies insbesondere um die Weihnachtszeit. Auf lange Wartezeiten hat der Käufer aber auch keine Lust.

    Hier sollte man sich also nicht quer stellen als Verkäufer und dem Käufer seine Rechte verweigern. Das nächste Mal einfach groß und deutlich den Gewährleistungsausschluss mit aufnehmen.

    Sollte die Ware nicht angenommen werden oder gar die Nachbesserung verweigert werden, so droht die Gefahr, dass der Käufer Ansprüche gerichtlich geltend macht. Er muss hierbei lediglich das Vorliegen eines Mangels beweisen. Der Verkäufer jedoch, dass dieser nicht bei Übergabe vorgelegen hat. Dies gelingt praktisch aber überhaupt nicht.

    Ich würde meine Haltung gegenüber dem Käufer also nochmal überdenken.

    edit: Artikelnummer wäre nicht schlecht gewesen, weil man sich dann den Verweis auf die Garantie nochmal genauer anschauen könnte.

    Und nein, ich hab sie nicht gekauft :crazy2:

    Gruß
    Mr. Lomax

    Einmal editiert, zuletzt von Mr. Lomax (15. Dezember 2006 um 19:10)

  • im grunde hast du recht.

    dennoch kann man die kirche im dorf lassen (aus der sicht des käufers).
    die gun war definitiv ok beim versand. dies kann bezeugt werden (nein, keine bestechung der zeugen!). desweiteren hat sie bei erhalt funktioniert ( ich vermute eine falsche bedienung o.ä). zudem ist die neue rechnung ist auf dem weg.

    weiterhin schrieb der käufer nach erhalt meiner bankdaten: ist nicht eilig, da ich vor wenigen wochen zuwachs (kind) bekommen habe...

    ich weiß, ich habe die die private geschichte nicht ausgeklammert.. dennoch drängt sich mir ein verdacht auf...frau schimpft...

    abgesehen davon - ich verweigere ihm nichts. leider habe ich auf den postweg der rechnung keinen einfluß, daher bitte ich ihn nur um etwas geduld.

  • Der Hinweis ist nicht nötig, steht meine ich auch bei egun drin:

    Zitat

    Alle Hinweise in Artikelbeschreibungen die den Ausschluss von Gewährleistungen nach neuem EU-Recht o. Ä. betreffen, sind rechtlich ungültig. Ein solches EU-Recht existiert nicht.

    Zu finden unter Hilfe -> Sicher Handeln bei egun

    Und da du ja wohl kein Gewerbe angemeldet hast, brauchst du auch keine Gewährleistung zu geben. Probleme gibts nur, wenn du eines angemeldet hättest, und du würdest es privat verkaufen wollen und dann kommt sowas vor. Dann wirds schwierig zu beweisen, dass man privat und nicht gewerblich gehandelt hat.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • germi

    Das ist leider ein Irrtum von Dir.

    Zitat

    Alle Hinweise in Artikelbeschreibungen die den Ausschluss von Gewährleistungen nach neuem EU-Recht o. Ä. betreffen, sind rechtlich ungültig. Ein solches EU-Recht existiert nicht.

    Der Satz ist zwar korrekt, aber Ungültigkeit steht in Bezug auf einen wirksamen Ausschluss der Gewährleistung. Auch als Privatmann muss man die Gewährleistung ausschließen. Nur gelingt dies nicht mit dem Verweis auf geltendes EU-Recht. Das ist damit gemeint.

    DiNozzo

    Kann man so und so sehen.
    Wenn ich etwas von privat bei ebay, egun, etc. kaufe, würde ich einen Teufel tun und den Verkäufer auf Gewährleistung verweisen, wenn die Sache bei mir kaputt geht. Das ist dann halt Pech und im Auktionsbetrag schon eingepreist, dass ich keinen Rückgriff nehme. Gewährleistungsauschluss hin oder her.
    Anders natürlich, wenn ich eine bereits defekte Sache geschickt bekomme und dem Verkäufer dies hätte auffallen können.
    Was ich auch nicht mag ist, wenn jemand gewerblich verkäuft und die Gewährleistung ausschließt, später aber behauptet Privatmann zu sein. Da geh ich dann schonmal in die Luft. Aber ansonsten kann man das doch eigentlich oft so regeln.

    Sag Deinem Käufer, Du würdest die Gewährleistung gegenüber Ostheimer an ihn abtreten. Gibt er sich damit nicht zufrieden, dann wäre folgendes Vorgehen juristisch korrekt und auch mit keinen Kosten für Dich verbunden:
    Biete ihm an, dass Du Dich um einen Austausch bemühst und das Recht dazu hättest. Dazu soll er einfach die Waffe direkt an Ostheimer schicken mit einer Fehlerbeschreibung und der Rechnungskopie.
    Ostheimer wird ihm dann nach Prüfung der Waffe und Feststellung eines Mangels eine neue senden. Dabei bekommt er dann sogar seine Rücksendekosten im Fall einer berechtigten Reklamation von Ostheimer erstattet.

    Einmal editiert, zuletzt von Mr. Lomax (15. Dezember 2006 um 22:26)

  • hi,wenn du die ram neu gekauft hast.aber die rechnung nicht mehr besitz,ist der verkäufer (händler) verpflichtet die rechnung 10 jahre aufzubewaren,dann kannste sie selber einschicken.

    meines wissens !!!???

    ich habe auch schon probleme mit meinem m4 gehabt,man darf einfach die gaspulle nicht leer schießen,sonst macht es klack und endstellung ist nicht erreicht und wird es auch nicht mehr mit neuem gas - ganz übel ich habe noch eine mp5,traue mich garnicht ran.

    wenn du sie wieder kriegst,schick sie ein ,bezahl ein bischen und dann kannste sie wieder mit rechung anbieten.

    mfg.

  • Das klingt alles nach unverschämter ungerechtfertigter Bemängelung! Also ich würde dem Typen ne saftige Email schicken! Wen ich mir was ersteigere was nicht richtig funktioniert, tue ich erst mal alles um das wieder in Gang zu bekommen! Der Käufer könnte sich ja auch hier anmelden, Internet muss er ja haben. Und wen er es unbedingt umtauschen will, dann soll er es persönlich vorbei bringen! *lol*

  • Alles etwas verwirrend. Wer hat denn nun Recht ? Also der Privatverkäufer braucht keine Gewährleistug geben, oder wie ?
    Also wenn das Teil bei Erhalt funktionier hat, dann hat der Verkäufer keine Schuld. Natürlich sollte er die Rechnung dazupacken, das war wohl sein Fehler.
    Wenn noch Garantie drauf ist, und der "Zweitkäufer" die Knarre nach Ostheimer schickt, dann hat er doch gar keine Kosten. So ein Dummbeutel ! Sollte sich mal Gedanken darüber machen, daß er die Knarre gebraucht ersteigert hat...

    He DiNozzo, wie ist denn der aktuelle Stand der Dinge ?


    Mal kur zu dem Thema mit dem "Gas entleeren" und Grundstellung des Bolzens.

    Wenn ich die Gaskapsel leer geballert habe, dann schraub ich sie ab und betätige den Abzug. Entwerder der Bolzen rutscht sofort in Grundstellung, oder ich muß den Abzug einige Male betätigen und das Gas entweicht komplett.
    Also : einfach Tank abnehmen und Abzug betätigen !

    :johnwoo::tine: