Ach sooooo, jetzt wird einiges klarer
Ich hatte das "freie Waffen" eben als das verstanden, was sie eben laut Gesetz
sind. Frei, aber eben immer noch Waffen und somit ab 18.
Kommunikationsblockade beseitigt, User glücklich
Gruß,
Dennis
Es gibt 58 Antworten in diesem Thema, welches 10.167 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
Ach sooooo, jetzt wird einiges klarer
Ich hatte das "freie Waffen" eben als das verstanden, was sie eben laut Gesetz
sind. Frei, aber eben immer noch Waffen und somit ab 18.
Kommunikationsblockade beseitigt, User glücklich
Gruß,
Dennis
Woran wird das eigentlich festgemacht ob ein Messer als freie Waffe oder Werkzeug gilt?
Gibt es da eine bestimmte Klingenlänge, mir ist z.B. aufgefallen das man für ein Spyderco Endura kein Altersnachweis brauch, dass hat 9,7 cm Klingenlänge.
Für das Cold Steel Ti-lite brauch man einen Altersnachweis, aber das hat 10,4 cm Klingenlänge....
Vielleicht wird ein Messer ab 10cm Klingenlänge als freie Waffe eingestuft?
Weiß da jemand genaueres
Mit der Klingenlänge hat das nichts zu tun (Diese Zeiten sind vorbei).
Auch eine Machete mit 30cm Klingenlänge ist noch ein Werkzeug, und keine
Waffe. Die Bestimmung findet sich im WaffG selbst:
ZitatAlles anzeigenWaffG:
Abschnitt 1 - Allgemeine Bestimmungen§ 1
Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen
[...]
(2) Waffen sind
1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände
und
2. tragbare Gegenstände,
a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.
Damit ist klargestellt, die Einstufung als Waffe vom BEstimmungszweck
herrührt. Ein Messer, welches zur Selbstverteidigung gedacht ist, ist also
eine Waffe; ein Messer hingegen, welches nicht zu Kampfhandlungen gedacht
ist, fällt nicht darunter. Bei Unstimmigkeiten haben gewisse Instanzen einen
spezifischen Fall zu klären.
Ferner sind Dolche und Schwerter generell als Waffe eingestuft, ebenso wie
z.B. Springmesser.
Gruß,
Dennis
Edit
Natürlich dürfen Messer, welche unter's WaffG fallen, generell von Personen
über 18 Jahren geführt werden. Ausnahmen bilden öffentliche Veranstaltungen
und natürlich Orte, an denen der Inhaber des Hausrechts das Führen solcher
Gegenstände verbietet.
Alle wichtigen Infos gibt es auch hier:
http://www.messermagazin.de/ ==> Infothek ==> Messer und Recht (*.pdf)
Gruß,
Dennis
also was die klingenlänge betrifft, es gibt einzig bei springmessern eine genaue vorgabe wie die klinge zu sein hat. bei allen anderen messern ist keine vorgabe erteilt worden.
Dolche und Kampfmesser sind zwar vom gesetz her als waffe deklariert, es gibt aber kaum gesetzliche einschränkungen. Diese Messer dürfen von personen 18+ erworben werden und jedereit mitgeführt werden. eine gesetzliche regelung der trageweise gibt es nicht.
rein theoretisch darf man mit einem zweihänderschwert in eine kneipe rein, ohne das dir einer was kann. (THEORETISCH!!! muß nich wirklich einer ausprobieren!)
Nur bei öffentlichen Veranstaltungen darf sowas dann nicht geführt werden.
da dürfen ja generell keine waffen mitgeführt werden.
und wenn's nach dem hinweis schild an der frankfurter festhalle geht als dort im november '06 das RHCP konzert war, darf man nicht mal große rote hände mitbringen...
Meinst du diese Schaumgummidinger? Naja, man kann es auch übertreiben. Tja, früher in der Eissporthalle war das noch besser. Da flog so manches aufs Eis...Gummihühner, Pizzen usw. Da kann man das ja noch verstehen, aber in der Festhalle?
Hallo,
hab mir den das Thema hier durchgelsen und nun folgende Frage. Bei uns auf der Kerb (Anderweitig vielleicht eher als Kirmes bekannt *lol*) geh ich zur Schiessbude und bekomme sofort mein kleines Springmesser wo die Klinge vorne direkt rauskommt und nicht seitlich. Ist jetzt schon ein paar Monate her deshalb kann ich über Klingenlänge oder sonstiges keine sichere Auskunft geben. Die sind zwar keine gute Qualität aber dennoch müsste bzw. dürfte es das nicht geben oder hab ich da jetzt was falsch verstanden?
Gruss!
Die Klinge darf nur seitlich rauskommen. Nach vorne nicht.
Ja dann ist das Zeug was der da abgibt wohl nicht ganz so legal wie er meint... Nicht zu glauben! Werde nächstes Jahr mal sehen das ich eins bekomme und das hier mal vorstellen.
Gruss
Christian
Ich habe meinen Beitrag mal überarbeitet und zu einem ziemlich gutem
Ratgeber zum Thema verlinkt.
Gruß,
Dennis
ZitatOriginal von germi
Meinst du diese Schaumgummidinger? Naja, man kann es auch übertreiben. Tja, früher in der Eissporthalle war das noch besser. Da flog so manches aufs Eis...Gummihühner, Pizzen usw. Da kann man das ja noch verstehen, aber in der Festhalle?
ich hab nich den leisesten dunst was damit gemeint war/ist...
ich weiß nur das da ein rotes handsymbol war.
neben, nebeltöpfen, pyro, glasflaschen, dosen, messern, handys, videocam, war die hand mit drauf.
wenn ich das nächste mal in der halle bin mach ich nen foto...
ZitatOriginal von Wikinger86
Hallo,
hab mir den das Thema hier durchgelsen und nun folgende Frage. Bei uns auf der Kerb (Anderweitig vielleicht eher als Kirmes bekannt *lol*) geh ich zur Schiessbude und bekomme sofort mein kleines Springmesser wo die Klinge vorne direkt rauskommt und nicht seitlich. Ist jetzt schon ein paar Monate her deshalb kann ich über Klingenlänge oder sonstiges keine sichere Auskunft geben. Die sind zwar keine gute Qualität aber dennoch müsste bzw. dürfte es das nicht geben oder hab ich da jetzt was falsch verstanden?Gruss!
Ist doch ganz "normal"! Ich kenn auch einige Läden - nein, ich sage nicht welche - in Mainz, in denen man als 13-jähriger Butterflys kaufen kann.
Ich frage mich nur, ob das den Behörden nicht bekannt ist oder einfach nichts unternommen wird...
Rein interessehalber: Wisst ihr was einem für eine Strafe droht, wenn man an Minderjährige verbotene Waffen (in dem Fall Butterfly) verkauft?
ZitatOriginal von OG Blattschuß
ich hab nich den leisesten dunst was damit gemeint war/ist...
ich weiß nur das da ein rotes handsymbol war.
neben, nebeltöpfen, pyro, glasflaschen, dosen, messern, handys, videocam, war die hand mit drauf.
wenn ich das nächste mal in der halle bin mach ich nen foto...
Na die Riesenhände aus Schaumgummi die man sich über die Hand stülpt! Steht dann meist noch irgendwas drauf. Sieht man meist bei den Amis.
ja die kenn ich auch...nur ich weiß halt nich in welchem zusammenhang das hand-symbol mit verbotenen gegenständen auf musicveranstaltungen steht. ich mein jemanden mit schaumstoff totprügeln...ich weiß ja nich...der schlägertyp wird eher vor erschöpfung zusammenbrechen als das opfer von den schlägen.
Was haben "Killerspiele" mit Amokläufern zu tun
Ähnliche Frage Mir wurde letztes Wochenende untersagt eine meiner Stammdicos zu betreten, weil ich "Turnschuhe" anhatte
Manche Dinge sind einfach sinnlos
Sie haben [u]nichts[/b] damit zu tun, aber das ist wohl kaum je das Thema
gewesen.
Die Parallele zwischen "Killer in einer virtuellen Welt" und "Killer in der realen
Welt" ist einfach nur viel zu einfach herzustellen und auch nachvollziehbar, diese
Schlussfolgerung kann man sehr einfach treffen. Ob sie falsch ist oder nicht,
interessiert wohl keinen. Es kommt eher darauf an, dass man sich erstens einen
"Sündenbock" sucht und dann zweitens gegen selbigen vorgeht. Ob es nun
wirklich etwas bringt, ist eher sekundär. Wichtig scheint nur, dass es so aussieht,
als würde man etwas unternehmen. Möglichst bequem und schnell, wenn
möglich. Blinder Aktionismus...
"Wenn man weiss, wer der Feind ist, hat der Tag Struktur" (Volker Pispers, Kabarettist)
Gruß,
Dennis
Gut lassen wir das Thema ganz schnell wieder - hat hier nix zu suchen
Zu den Kirmesspringmessern fällt mir noch ein Bericht ein den ich letztens gelesen habe...
In dem konkreten Fall ging es um einen Jugendlichen der bei einer Polizeikontrolle so ein kleines "Kirmesbutterfly" dabeihatte (ca.5-6 cm insgesamt)...
War mit einem Schlüsselring dran - das ganze wurde dann einkassiert und eine anzeige wegen illegalem Waffenbesitz gestellt...im Laufe des Verfahrens wurde das Messer aber aufgrund seiner geringen Größe als zulässig und nicht verboten bewertet
Ach diese Schlüsselanhänger-Butterfly's
Naja das war wohl etwas überzogen gehandelt von unseren werten Gesetzeshütern.
Aber wer weiß, man darf den Droheffekt dieser Dinger nicht unterschätzen