Automatik Messer

Es gibt 58 Antworten in diesem Thema, welches 10.164 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. Januar 2007 um 19:29) ist von TMS.


  • Moin,
    so lange sich man an die schon genannten Vorgaben hält,sehe ich da keine Schwierigkeiten.Die sogenannten Stilets kann man als Sammler auch besitzen,nur da gibt es auch wieder einige Richtlinien zb.muss das rausspringen,der Klinge dauerhaft unterbunden werden und so weiter.Nur da solllte man sich als Sammler gut Informieren,für den Hausgebrauch,sollte man sich erkundigen was man haben darf oder auch nicht,sonst könnte es empfindliche Strafen geben.


    Gruss Michael

    :F::new11: 2 mal CP88 vernickelt ,Crossman357 6"Umarex LG,FWB 300 S:schiess1:
    SSW:BrowningGPDA9mm,Colt Python9mm. 1911 Colt 9mm,LUGER M.90 9mm:crazy3:

  • Um nochmal auf die Geschichte mit der Legalität zurückzukommen, es gibt doch diese Sautöter (oder so), die beidseitig geschliffen sind, sind die dann legal weil sie keine Springmesser sind?

  • Das wäre dann eine legale Waffe nach dem WaffG, ähnlich einem 2seitig geschliffenen Dolch.
    Hier gelten lediglich Regelungen bzgl. dem Führen und der Aufbewahrung.

    :::::::::::::::::
    LG: FWB 300s, Browning Airstar; Walther LG 55 (Tiroler Schaft) u.a.; - LP: FWB 65; Weihrauch HW 40 PCA; RO 71
    SSW: Erma EGP 45, EGP 55, KGP 690, Weihrauch HW 37, HW 10 GR, Walther P 22, Mauser Hsc Mod. 90

  • Hi ich habe noch ein Frage zu dem Ak 74 Automatik, aber ich denke dafür lohnt es sich nicht ein neues Thema anzufangen.

    Also ich würde gerne wissen ob die Klinge im arretierten Zustand zuverlässig gehalten wird, denn ein Freund von mir hat ein anderes Automatikmesser und beim öffnen eines Farbeimers gab die Arretierung nach und er hat sich bös in die Finger geschnitten. Kann mir so ein Unfall auch mit dem Ak 74 passieren oder hat das eine zuverlässige Arretierung?
    Vielen Dank für eure Antworten.

    I'd rather be judged by 12 than carried by 6

  • TMS

    Ich würde mit keinem Messer,das eine bewegliche Klinge besitzt,einen Farbeimer öffnen !!!!

    Ich denke,dafür eignet sich eher ein Schlitzschraubendeher oder ein stabiles Messer mit feststehender Klinge !!!

    :new2:.....carpe diem !

  • ja ich mach das eigentlich auch immer mit nem schlitzschraubenzieher, aber das sollte nur ein Beispiel sein, die eigentliche Frage ist ,ob das Messer zuverlässig veriegelt. Ansonsten wäre das Messer ja nicht mehr so alltagstauglich :confused2:
    Vom Preis und Design her gefällt es mir sonst ganz gut

    I'd rather be judged by 12 than carried by 6

  • Kann auch nur sagen AK-74 ! Top Messer zu dem Preis, habe selber eins und kann das jedem nur empfehlen.

    Suck out kommt immer!

    Da ich Privatposter bin keine Garantie oder Rücknahme sinnloser oder schwachsinniger Posts. Lesen Sie nur wenn Sie damit einverstanden sind.

  • ja schon, bevor ich das AK-74 hatte, hatte ich immer so ein schönes Springer was leider immer in der Tasche aufgegangen ist...aber sowas schütz vor Taschen dieben *lol*

    Suck out kommt immer!

    Da ich Privatposter bin keine Garantie oder Rücknahme sinnloser oder schwachsinniger Posts. Lesen Sie nur wenn Sie damit einverstanden sind.

  • Kann das AK74 nur empfehlen - habe ich selber als normale Droppoint Version ohne die Springerautomatik ;)
    Top Messer zu 'nem echt günstigen Preis - gut nachzuschärfen...
    Ich trage es momentan als EDC und bin sehr zufrieden :huldige:
    Und die Verriegelung ist auch sicher :nuts:

  • Ich hab noch mal ein bisschen im Messerforum nach dem AK74 gestöbert, dass werde ich mir auf jedenfall die nächsten Tage bestellen.

    Vor allem das AK74 Automatik Tanto finde ich optisch sehr schön so ganz in schwarz :nuts:

    I'd rather be judged by 12 than carried by 6

  • An dieser Stelle noch ein kleiner Hinweis ;)
    Der Unterschied ist:
    AK74 als Springer => Waffe laut WaffG
    AK74 als Einhandmesser => Werkzeug

    Also bitte kein Springer als EDC :new16:
    Das könnte u.U. Ärger geben falls ihr gegen die Auflagen für Messer verstoßt die als "Waffe" definiert sind...

  • na das ist ja mal wieder Klasse gelöst, also ist ein Reality based Blade Messer ein Werkzeug während das Ak74 als Waffe gilt :new16:

    I'd rather be judged by 12 than carried by 6

  • Beim RBB kann ich dir das nicht genau sagen - ist ja aber auch kein Springer...
    Trotzdem ist es durch dieKlinge, den Namen, usw. explizit zur Selbstverteidigung konzipiert => das würde für eine Einstufung als Waffe laut WaffG sprechen

    Andererseits gilt das Mindestalter (18) für freie Waffen nicht => das wiederrum würde für eine Einstufung als Werkzeug sprechen

    Es gibt einige Messer bei denen mich das mal interessieren würde - bsp. das KaBar TDI...mal beim BKA anrufen *lol*

    Aber wie gesagt - AK74 als Springer = ab 18 und Waffe ;)

  • Zitat

    Original von CS-AC
    Andererseits gilt das Mindestalter (18) für freie Waffen nicht => das wiederrum würde für eine Einstufung als Werkzeug sprechen

    Häh? Steh' ich im Wald?

    Dennis

    Versuch' in Zeichen fortzueilen, ungefangen ist mein Geist,
    ehe sich die Zeilen schließen, glaub' ich frei zu sein, meist.

    W

  • Wie jetzt ???

    Um ein Messer das als Waffe definiert ist kaufen zu dürfen, benötigt man imo ein Mindestalter von 18 Jahren (über führen sprechen wir jetzt gar nicht)...
    Alle anderen Messer die nicht als Waffe definiert sind, kann man auch unter 18 kaufen...

  • Ich konnte nur dem Satz "Das Mindestalter gilt für freie Waffen nicht" nicht folgen,
    da das Mindestalter eben für alle Waffen gilt.

    Irgendwie verwirrt mich diese Aussage voll und ganz.

    Gruß,
    Dennis

    Versuch' in Zeichen fortzueilen, ungefangen ist mein Geist,
    ehe sich die Zeilen schließen, glaub' ich frei zu sein, meist.

    W

  • Dann erklär mir doch bitte ganz kurz was dich genau verwirrt ;)


    EDIT: Ich glaube ich hab's verstanden :confused2:

    Ich hatte geschrieben:

    Zitat

    Andererseits gilt das Mindestalter (18) für freie Waffen nicht => das wiederrum würde für eine Einstufung als Werkzeug sprechen

    Und du hast verstanden:

    Zitat

    Ich konnte nur dem Satz "Das Mindestalter gilt für freie Waffen nicht" nicht folgen,
    da das Mindestalter eben für alle Waffen gilt.

    Natürlich gilt das Mindestalter von 18 Jahren für alle freien Waffen...
    Aber es gibt eben auch Messer die eben Werkzeug und nicht Waffe sind - die sind dann auch unter 18 zu erwerben ;)

    Einmal editiert, zuletzt von CS-AC (14. Januar 2007 um 15:22)