Der neue WaffG-Entwurf :)

Es gibt 21 Antworten in diesem Thema, welches 3.911 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. April 2002 um 22:05) ist von xray.

  • also ich muss sagen, dass mir der neue WaffG-Entwurf so eigentlich gefällt. ich hab schlimmeres für uns freizeitschützen erwartet. nur der "kleine Waffenschein" für Schreckschusswaffen finde ich etwas übertrieben, das tut nach meiner meinung nicht not.

    aber sonst, ich bin zufrieden. jetzt können wir nur hoffen, dass der Entwurf nach Erfuhrt nicht geändert wird..

    :vierk:

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  • des mit der kleinen WBK is eh ein witz - wie wollen die denn das durchsetzen. meinem büchsenmacher zu folge gibts ca. 3 mio. schreckschusswaffen in D....

    hr. schily hat ja angekündigt, das waffenbesitzrecht (oder so) von 10 JAhren, wie es eben im neuen gesetzentwurf vorgeschlagen wird, schon ghelich wieder auf 21 Jahre anzuheben.

    als ob sich irgendein amokschütze davon abhalten lässt; dem isses doch eh scheissegal ob man waffen nun ab 10 oder 21 legal erwerben darf.
    dem einzigen, dem das nicht egal sein wird ist der rechtschaffene waffenbesitzer, der sich eh schon an die gesetzesvorschriftten hält.....

    ich glaub wir sollten uns mal alle in den sommerferien in berlin treffen, und da ne co2air sitzstreikblockade veranstalten - und danach in brandenburg zum FTS gehen :))

    Now I have a machine-gun HO-HO-HO (Die Hard
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  • Du hast da was falsch verstanden.
    Der neue Gesetztesentwurf erlaubt es 10 jährigen an einem Schiessstand mit Luftdruck oder CO2 Waffen zu schiessen.
    Ab 14 Jahren darf man nach neuem Recht eine scharfe Waffe auf dem GK-Stand schiessen.

    Unter Aufsicht versteht sich.....

    Die geforderten 21 Jahre beziehen sich auf das Erwerben ein scharfen Waffe auf WBK!

    Irgendwie verständlich, aber angesichts der 0.01% Beteiligung von legalen Waffen an Gewaltverbrechen schon wider totaler Schwachsinn....

    Hier könnte ihre Werbung stehen - Bitte melden für die Preise ;)

    Was nämlich jeder voraussieht, lange genug, dennoch geschieht es am End;
    Blödsinn, der nimmerzulöschende jetzt, Schicksal genannt; Weh uns - Weh uns - Weh uns

  • Die Rede ist davon, die WBK-Erlangung von 18 auf 21 Jahre herauf zusetzen.
    Das mit den 10 Jahren gilt nur für Luftdruckwaffen-schiessen innerhalb des Vereins!
    Siehe mein Posting im Erfurt-Thread...


    Harry

    Co2air - Founder
    -= 03.2000 =-

  • Mooment ! ???

    Wie lange dauert es denn bis diese "Ab-21-Regelung" in Kraft tritt, wenn überhaupt ? :(

    Ich habe meinen Antrag auf die Erteilung einer WBK letzte Woche abgeschickt. Nehmen wir mal an, die Bürokraten schaffen es meinen Antrag in 3 Wochen zu bearbeiten. Dann kommt diese Regelung, wird darauf hin mir die WBK weggenommen oder bin ich ausser Gefahr, weil das Datum auf dem Antrag von letzter Woche ist ?

    Ich hab keinen Bock die ganzen Bearbeitungsgebühren zu zahlen und mit eine Waffe zu kaufen , um dann ein paar Wochen später wieder alles abzugeben...

    CU
    TPO

  • Gute Frage....aber leider keine Antwort, das wurde halt gestern im Fernsehen gefordert, bzw. als Nachbesserung vorgeschlagen.


    Harry

    Co2air - Founder
    -= 03.2000 =-

  • ups, ok danke, dass ihr mich aufgeklärt habt....

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  • Zitat

    Original von TPO
    Mooment ! ???

    Wie lange dauert es denn bis diese "Ab-21-Regelung" in Kraft tritt, wenn überhaupt ? :(

    Ich habe meinen Antrag auf die Erteilung einer WBK letzte Woche abgeschickt. Nehmen wir mal an, die Bürokraten schaffen es meinen Antrag in 3 Wochen zu bearbeiten. Dann kommt diese Regelung, wird darauf hin mir die WBK weggenommen oder bin ich ausser Gefahr, weil das Datum auf dem Antrag von letzter Woche ist ?

    Ich hab keinen Bock die ganzen Bearbeitungsgebühren zu zahlen und mit eine Waffe zu kaufen , um dann ein paar Wochen später wieder alles abzugeben...

    CU
    TPO


    3 Wochen ist für einen Erstantrag vielleicht etwas knapp, da Du ja nun ein wenig durchleuchtest
    wirst. Das hat Dein Ordnungsbeamter nicht alleine in der Hand. Ich befürchte da was ganz anderes.
    Es könnte einfach sein, dass Dein zuständiger Beamte, aufgrund des aktuellen Ereignisses Deinen Antrag einfach mal zur Seite legt und wartet was so verlangt oder erwartet wird. Er hat da einen großen Spielraum.

    Pellet

  • Ich dachte, dass man Langwaffen (ausgeschlossen Halbautomaten) schon mit 16 Jahren auf dem Jugendjagdschein erwerben kann - bloß mit der Einschränkung, dass das Führen erst mit dem Erreichen der Volljährigkeit gestattet und das Jagen nur unter Aufsicht eines volljährigen Jagdscheininhabers zugelassen ist. Oder macht da BW eine Ausnahme?


    Gruß

  • Zitat

    Original von Dr. Seltsam
    des mit der kleinen WBK is eh ein witz - wie wollen die denn das durchsetzen. meinem büchsenmacher zu folge gibts ca. 3 mio. schreckschusswaffen in D....

    Soweit ich das mitbekommen habe, is das ja keine WBK sondern ein Waffenschein, mit dem du die Gaspistole in der Öffentlichkeit führen darfst.
    Besitzen und erwerben datfst du die immernoch ab 18, eben wie bei Druckluftwaffen.

    Wenn jetzt einer wirklich so eine Gaspistole zur Selbstverteidigung braucht, wird er wohl oder Übel sich so einen kleinen Waffenschein beantragen müssen.

    Die meisten kaufen sich Gaspistolen eh nur zum Sammeln, denn ein CS- oder Pfefferspray ist zur Selbstverteidigung sicher besser.

    Was mich an dieser Änderung stört, ist die Tatsache, das diese Einschränkung wohl nichts nützt. Denn ob man die jetzt führen darf oder nicht, ist demjenigen egal, der mit der Waffe was anstellen will. Ich weiß nicht ob sich deshalb Straftaten mit Gaspistolen abwehren lassen :(

    Der Amokläufer von Freitag hat sein Waffen auch nicht in der Öffentlichkeit führen dürfen. Und? Hat es ihn abgehalten? :cc:evil:

    MfG
    *ein zur Zeit etwas verwirrt über die Neuerungen des WaffG* Mac

    Gruß an alle !!! :winke:
    Mac

  • Ich habe heute mit einem Mitarbeiter beim LKA in Berlin gesprochen, der zu mir sagte, dass es noch gar nicht so sicher sei, dass das neue Gesetz auch wirklich durchkommt, weil es einfach noch zu viele Mängel habe (aber welche Gesetze der jüngsten Zeit haben die nicht). Wenn es eingeführt wird, dann frühestens zum 01.01.2003 und dann auch nur, wenn die erforderlichen Mittel dafür zur Verfügung gestellt werden können. Da es sich um Bundesrecht handelt, muss auch der Bund für die Kosten aufkommen. Gerade Berlin hätte für die Einführung dieses neuen "kleinen Waffenscheines" gar kein Geld und auch kein Personal. Und das der Bund die Mittel aufbringen kann, wage ich auch zu bezweifeln. Jetzt schreien wieder alle Zeter und Mordio und nachher will wieder niemand die Zeche zahlen, dieses Spielchen ist doch bekannt.

    Grüßen von Oli

  • @ olli: ganz deiner meinung!

    Marcello: ganz klar, ich hab meine beiden paks auch nur für sylvester, und halt sonst zum reinigen (beruhigt ungemein, echt!); pro woche ne halbe stunde waffenpflege in ehren, kann niemand verwehren :lol:

    viel sinnvoller wäre es, die kohle, die damit beschäftigt wären (falls das waffG geändert wird/werden sollte/ werden geworden wäre tun getan) selbiges auch in die tat umzusetzen, beim BGS oder so anzulegen, um den strom illegaler waffen wenigstes etwas zu verringern; denn obgleich der typ in erfurt seine waffen legal erworben hat, werden noch immer genug menschen durch illegale waffen umgebracht...
    aber was red' ich...sollt lieber fürs abi lernen.....

    Now I have a machine-gun HO-HO-HO (Die Hard
    :n7::shoot2: :shoot1: :n20:
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  • Zitat

    Original von Harry
    Die Rede ist davon, die WBK-Erlangung von 18 auf 21 Jahre herauf zusetzen.
    ...
    Harry

    Diese Regelung, wenn sie denn kommt, würde ich persönlich absolut begrüßen!


    [OT an:]
    Soweit ich weiss gilt diese Altergrenze, z.B. auch für das Erlangen eines Personenbeförderungsschein, obwohl man bereits mit 18 den Führerschein machen kann. Beim Führerschein würde ich mir das heraufsetzen der Altergrenze auf 21 Jahre auch wünschen, wenn ich den Fahrstil so manches Jungspundes so anschaue. Die Unfallstatistik spricht da ja auch eine deutliche Sprache. Von vorausschauender Fahrweise und verantwortungsbewusster Handlungsweise meilenweit entfernt. Viele haben wohl auch zu viel Formel 1 gesehen, und glauben, weil sie den Führerschein haben, könnten sie gleich gut Autofahren. Dabei berechtigt er nur zum lenken eines Kfz, und ist keinesfalls eine Bestätigung der Fahrkünste. Nun ja, die Spoilerhersteller freut es wenn an dem aufgemotzten alten Kadett mal wieder ein neues Teil fällig wird, weil der alte an einer Fahrbahnschwelle in einer 30-Zone bei Tempo 70 hängen blieb... :))

    Am besten sollte man gleich die Volljährigkeitsgrenze wieder auf 21 Jahre hochsetzen, wenn ich mir die Handlungsweise und das Auftreten so manches sogenannten Volljährigen betrachte. :dafuer: :)):confused2:
    [OT aus]

    Hä-hä-hä. das gibt jetzt bestimmt jede Menge Widerspruch... :))

    gunimo

  • Zitat

    Original von BigBass
    ich denk wenns in den USA läuft wirds in great germany nich verkehrt sein denksch ma

    nunja, aber gegen die allohol-grenze bei 21 hätt ich was..

  • Zitat

    Original von BigBass
    ich denk wenns in den USA läuft wirds in great germany nich verkehrt sein denksch ma

    ...na, das ist ein merkwürdiges Argument. *gr* Hier in D wird eh schon viel zu viel nachgeäfft, was in USA gerade "hipp" ist... Manche scheinen zu glauben, das nur Amerika die "heilsbringenden Botschaften" hat...viele merken schon garnicht mehr wie lächerlich sie sich mit dem Abklatsch machen :cc ... hauptsache der jeweilige Trend kommt aus USA...

    "...er hat uns ein Zeichen gegeben, zieht alle Eure Sandale aus..." :))*gr*

    gunimo

  • Zitat

    Original von gunimo


    ...na, das ist ein merkwürdiges Argument. *gr* Hier in D wird eh schon viel zu viel nachgeäfft, was in USA gerade "hipp" ist... Manche scheinen zu glauben, das nur Amerika die "heilsbringenden Botschaften" hat...viele merken schon garnicht mehr wie lächerlich sie sich mit dem Abklatsch machen :cc ... hauptsache der jeweilige Trend kommt aus USA...

    "...er hat uns ein Zeichen gegeben, zieht alle Eure Sandale aus..." :))*gr*

    gunimo

    :D that is one true statement man!

    oder wie man im bb.de zu sagen pflegt... Word! :crazy2:


    ein bekloppt gut gelaunter
    -xray

    P.S.: ernsthaft... stimmt was der guude gunimo sacht!

    "Der Wohlstand eines Landes beruht auf seiner aktiven und passiven Handelsbilanz, auf seinen innern und äußern Anleihen sowie auf dem Unterschied zwischen dem Giro des Wechselagios und dem Zinsfuß der Lombardkredite; bei Regenwetter ist das umgekehrt." -Peter Panther, 1931

  • Zitat

    Original von BigBass
    jo aber nicht alles was aus den USA kommt ist gleich schlecht oder bringt nur nachteile...

    ...das ist natürlich richtig. :vierk:

    Gruß

    gunimo