hallo
habe mir letztens in einem online shop eine pistolen armbrust zugelegt.
und ich bin erschüttert was für eine kraft dahinter sitzt!!!!
kein vergleich mit meinen luftgewehren!
sowas kann doch nicht legal sein oder?
mfg
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hallo
habe mir letztens in einem online shop eine pistolen armbrust zugelegt.
und ich bin erschüttert was für eine kraft dahinter sitzt!!!!
kein vergleich mit meinen luftgewehren!
sowas kann doch nicht legal sein oder?
mfg
Oh je... deine Co2 ist dir zu schwach, deine AB zu stark.
Und warum soll das jetzt illegal sein? Versteh ich nicht. Also ich finde 2 deiner 3 Postings sind absoluter Müll.
Und Kleinanzeigen in der Signatur sind auch nicht gestattet.
Doch. Nach deutschem WaffG ist eine Armbrust keine Waffe. Die Stärke einer starken Armbrust (nicht Pistole)entspricht ungefähr einem KK-Gewehr.
Doch, ist es
Im WaffG sind Armbrüste (definiert durch "mechanisch gespeicherte Energie")
mitlerweile aufgelistet und sind laut WaffG "Schusswaffen gleichgestellte
Gegenstände".
Das heisst im Klartext, dass das WaffG bei diesen Dingen (Egal ob nun
Pistolenarmbrust oder normale Armbrust) um Waffen im Sinne des Gesetzes
handelt. Folglich dürften sie erst ab 18 Jahren erworben werden, das Schießen
ist aber durch eine kleine Lücke im WaffG weiterhin nahezu uneingeschränkt
erlaubt.
Gruß,
Dennis
hast du irgenwie ein problem mit mir???
ja die co2 pistole ist zu schwach , ich treff damit kein ziel weil die schussleistung zu niedrig ist!
gut wiel ich auf dem karton steht nähmlich made in chine , und da weiß man ja nie
danke mfg
ZitatAnlage 1
(zu § 1 Abs. 4)
Begriffsbestimmungen
Abschnitt 1 - Waffen- und munitionstechnische Begriffe, Einstufung von Gegenständen
Unterabschnitt 1: Schusswaffen1. Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1
1.2 Gleichgestellte Gegenstände
Den Schusswaffen stehen gleich tragbare Gegenstände
1.2.2 bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann (z. B. Armbrüste).
@ Marcel
Doch, seit dem neuen WaffG sind Armbrüste auch gelistet, Bögen hingegen nicht
Gruß,
Dennis
also ist der transport zu einem schießstand erlaubt oder bracuh man da auch einen kleinen waffenschein für?
Mit dem kleinen Waffenschein kannst du nur SSW´s führen, eine Armbrust kannst du ohne irgendwas führen, musst nur über 18 sein
Wegen dem Führen bin ich mir nicht sicher...
Es heisst ja, dass sie den Schusswaffen gleichgestellt sind und da ist
Führen doch eigentlich tabu. Allerdings kann "Führen" bei der Armbrust auch nur
heißen, dass man mit der gespannten Armbrust herumläuft, denn so schnell
lässt sich selbige ja nicht laden, um die Vorraussetzungen zum Führen zu
erfüllen. Aber wer rennt schon mit einer geladenen Armbrust durch die Straßen?
EDIT:
Moment mal...
Eine Armbrust ist laut WaffG-Definition ja gar nicht fähig, zu "schießen".
Wenn sie nicht (definitionsgemäß) "feuern" kann, kann sie ja eigentlich auch nie
feuerbereit sein. Demnach müsste "Führen" dann soweit wieder machbar sein.
Gruß,
Dennis
ZitatOriginal von HassesFreigang
@ MarcelDoch, seit dem neuen WaffG sind Armbrüste auch gelistet, Bögen hingegen nicht
Es ist trotzdem keine Waffe, nur gleichgestellt. Und das ist ein kleiner aber feiner Unterschied! Denn somit schießt du auch nicht, denn Schießen ist das Treiben eines Geschosses durch einen Lauf. Wenn du schießen würdest, dann dürfte die nicht mehr als 7,5J haben, oder du müsstest auf einen zugelassenen Schießstand.
Klingt zwar absolut schei?e, aber so ist es vom Gesetzestext her.
Ich dachte, das "den Schusswaffen gleichgestellt" würde sich dann auch auf's
Führen beziehen, wäre doch der einzige Grund, sie den Schusswaffen
gleichzustellen...
Da wäre es doch weitaus sinnvoller, sie "normalen Waffen" gleichzustellen, wie
z.B. Dolchen etc. Die darf man ja auch frei Führen, solange man sich nicht in
einer öffentlichen Veranstaltung befindet und die Sache mit dem "Zugriff durch
Minderjährige" sind identisch...
Man, man, man ... je mehr man darüber nachdenkt, desto weniger lohnen sich
die Gedanken dazu
Das Führen ist soweit ich weiß auch erlaubnisfrei, bis halt auf öffentliche Veranstaltungen usw. Aber wer schleppt schon eine Armbrust mit sich rum, außer wenn er damit zu einer Schießstätte geht.
Für gewöhnlich, wenn man zu einer "Nicht-Schießstätte" geht.
Da ich die Armbrust ja führen darf und sie sowieso nicht "feuern" kann, gelten
ja auch solche Kleinigkeiten wie "befriedetes Grundstück" etc. nicht und man
kann einfach bei Bauer Kunze auf'm Feld schießen. Spätestens auf dem
Grundstück kann man dann definitiv von "Führen" sprechen.
Eine auf dem Rücken getragene, ungespannte Armbrust tragen ist ja wohl kaum
Führen, sondern eher Transportieren...
Gruß,
Dennis
Hallo!
Ich muß mich auch wundern, daß man z.B. eine Exomax frei ab 18 erwerben kann; ich glaube, das wollte al capone nur sagen - aber lassen wir das jetzt mal. Über Sinn u. Unsinn des WG könnte man Bände füllen.
Meine Frage ist aber noch: Was ist, wenn man den Bogen vom Schaft trennt? Dann ist es meiner Meinung nach erst recht keine Waffe, oder?
mfg
Sascha
Hey Sascha!
Richtig, Der Schaft alleine ist so oder so keine Waffe und Bögen werden vom
WaffG nicht erfasst. Punkt bei einer Armbrust ist ja, dass "eingebrachte
Muskelkraft mechanisch gespeichert werden muss" und das ist ohne Schaft nun
einmal nicht mehr möglich. Der Bogen einer Armbrust ist also in keinem Falle
selber eine Waffe.
Gruß,
Dennis
Hi Dennis!
So dachte ich mir das auch. Gefährlich wäre nur der Schaft, wenn man ihn als "Knüppelersatz" verwenden würde!
mfg
Sascha
ZitatAlles anzeigenOriginal von HassesFreigang
Für gewöhnlich, wenn man zu einer "Nicht-Schießstätte" geht.Da ich die Armbrust ja führen darf und sie sowieso nicht "feuern" kann, gelten
ja auch solche Kleinigkeiten wie "befriedetes Grundstück" etc. nicht und man
kann einfach bei Bauer Kunze auf'm Feld schießen. Spätestens auf dem
Grundstück kann man dann definitiv von "Führen" sprechen.
Eine auf dem Rücken getragene, ungespannte Armbrust tragen ist ja wohl kaum
Führen, sondern eher Transportieren...Gruß,
Dennis
Ich glaube, damit kommt man nicht durch!
Recht ist was der Richter sagt.
Auf hoher See und vor Gericht bist Du in Gottes Hand, sagt ein Sprichwort.
Ich hab Gott gesehen
Klar ist das ein Problem...
Aber was das angeht, ist was WaffG eindeutig. Eine Waffe ist es erst dann,
wenn die Energie mechanisch gespeichert wird und da kann auch ein Richter
rumzicken, wenn er mag.. wir haben es schriftlich, Alf
Gruß,
Dennis
Hehehe, ich hab auch einiges schriftlich
und genau das ist ja das komische, wenn man dann die richtigen Personen darauf festnagelt!
Ich sagte es doch schon, ich hab Gott gesehen
mh ja das mit gott belassen wir ma...
aber es gibt doch inzwischen auch sogenannte sich automatisch spannende ambrüste...ich habe dieses nur einmal kurz im einem onlineshop gesehen und weiss nicht genau was es damit auf sich hat.aber wenn sie sich automatisch spannd wird sie also nichtmehr mechanisch also mit muskelkraft gespannt und somit würde sie als waffe zählen oder???
da wird eine pistolenambrust nämlich so beschrieben:
Selbstspannende Pistolenarmbrust aus Aluminium