pistolen armbrust illegal?

Es gibt 24 Antworten in diesem Thema, welches 5.641 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (22. November 2006 um 16:34) ist von ~SHIFTY~.

  • hallo

    habe mir letztens in einem online shop eine pistolen armbrust zugelegt.

    und ich bin erschüttert was für eine kraft dahinter sitzt!!!!

    kein vergleich mit meinen luftgewehren!


    sowas kann doch nicht legal sein oder?

    mfg

  • Oh je... deine Co2 ist dir zu schwach, deine AB zu stark.
    Und warum soll das jetzt illegal sein? Versteh ich nicht. Also ich finde 2 deiner 3 Postings sind absoluter Müll. :evil:

    Und Kleinanzeigen in der Signatur sind auch nicht gestattet.

    Sollte ich mich in einer meiner Behauptungen irren,
    nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil.

  • Doch. Nach deutschem WaffG ist eine Armbrust keine Waffe. Die Stärke einer starken Armbrust (nicht Pistole)entspricht ungefähr einem KK-Gewehr.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Doch, ist es ;)

    Im WaffG sind Armbrüste (definiert durch "mechanisch gespeicherte Energie")
    mitlerweile aufgelistet und sind laut WaffG "Schusswaffen gleichgestellte
    Gegenstände".

    Das heisst im Klartext, dass das WaffG bei diesen Dingen (Egal ob nun
    Pistolenarmbrust oder normale Armbrust) um Waffen im Sinne des Gesetzes
    handelt. Folglich dürften sie erst ab 18 Jahren erworben werden, das Schießen
    ist aber durch eine kleine Lücke im WaffG weiterhin nahezu uneingeschränkt
    erlaubt.

    Gruß,
    Dennis

    Versuch' in Zeichen fortzueilen, ungefangen ist mein Geist,
    ehe sich die Zeilen schließen, glaub' ich frei zu sein, meist.

    W

  • hast du irgenwie ein problem mit mir???

    ja die co2 pistole ist zu schwach , ich treff damit kein ziel weil die schussleistung zu niedrig ist!


    gut wiel ich auf dem karton steht nähmlich made in chine , und da weiß man ja nie :crazy3:


    danke mfg

  • Zitat

    Anlage 1
    (zu § 1 Abs. 4)
    Begriffsbestimmungen
    Abschnitt 1 - Waffen- und munitionstechnische Begriffe, Einstufung von Gegenständen
    Unterabschnitt 1: Schusswaffen

    1. Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1

    1.2 Gleichgestellte Gegenstände

    Den Schusswaffen stehen gleich tragbare Gegenstände

    1.2.2 bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann (z. B. Armbrüste).

    @ Marcel

    Doch, seit dem neuen WaffG sind Armbrüste auch gelistet, Bögen hingegen nicht
    ;)

    Gruß,
    Dennis

    Versuch' in Zeichen fortzueilen, ungefangen ist mein Geist,
    ehe sich die Zeilen schließen, glaub' ich frei zu sein, meist.

    W

  • Wegen dem Führen bin ich mir nicht sicher...

    Es heisst ja, dass sie den Schusswaffen gleichgestellt sind und da ist
    Führen doch eigentlich tabu. Allerdings kann "Führen" bei der Armbrust auch nur
    heißen, dass man mit der gespannten Armbrust herumläuft, denn so schnell
    lässt sich selbige ja nicht laden, um die Vorraussetzungen zum Führen zu
    erfüllen. Aber wer rennt schon mit einer geladenen Armbrust durch die Straßen?

    EDIT:
    Moment mal...
    Eine Armbrust ist laut WaffG-Definition ja gar nicht fähig, zu "schießen".
    Wenn sie nicht (definitionsgemäß) "feuern" kann, kann sie ja eigentlich auch nie
    feuerbereit sein. Demnach müsste "Führen" dann soweit wieder machbar sein.

    Gruß,
    Dennis

    Versuch' in Zeichen fortzueilen, ungefangen ist mein Geist,
    ehe sich die Zeilen schließen, glaub' ich frei zu sein, meist.

    W

    Einmal editiert, zuletzt von HassesFreigang (17. November 2006 um 16:28)

  • Zitat

    Original von HassesFreigang
    @ Marcel

    Doch, seit dem neuen WaffG sind Armbrüste auch gelistet, Bögen hingegen nicht
    ;)

    Es ist trotzdem keine Waffe, nur gleichgestellt. Und das ist ein kleiner aber feiner Unterschied! Denn somit schießt du auch nicht, denn Schießen ist das Treiben eines Geschosses durch einen Lauf. Wenn du schießen würdest, dann dürfte die nicht mehr als 7,5J haben, oder du müsstest auf einen zugelassenen Schießstand.

    Klingt zwar absolut schei?e, aber so ist es vom Gesetzestext her.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Ich dachte, das "den Schusswaffen gleichgestellt" würde sich dann auch auf's
    Führen beziehen, wäre doch der einzige Grund, sie den Schusswaffen
    gleichzustellen...

    Da wäre es doch weitaus sinnvoller, sie "normalen Waffen" gleichzustellen, wie
    z.B. Dolchen etc. Die darf man ja auch frei Führen, solange man sich nicht in
    einer öffentlichen Veranstaltung befindet und die Sache mit dem "Zugriff durch
    Minderjährige" sind identisch...

    Man, man, man ... je mehr man darüber nachdenkt, desto weniger lohnen sich
    die Gedanken dazu :new16:

    Versuch' in Zeichen fortzueilen, ungefangen ist mein Geist,
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    W

  • Das Führen ist soweit ich weiß auch erlaubnisfrei, bis halt auf öffentliche Veranstaltungen usw. Aber wer schleppt schon eine Armbrust mit sich rum, außer wenn er damit zu einer Schießstätte geht.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
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  • Für gewöhnlich, wenn man zu einer "Nicht-Schießstätte" geht.

    Da ich die Armbrust ja führen darf und sie sowieso nicht "feuern" kann, gelten
    ja auch solche Kleinigkeiten wie "befriedetes Grundstück" etc. nicht und man
    kann einfach bei Bauer Kunze auf'm Feld schießen. Spätestens auf dem
    Grundstück kann man dann definitiv von "Führen" sprechen.
    Eine auf dem Rücken getragene, ungespannte Armbrust tragen ist ja wohl kaum
    Führen, sondern eher Transportieren...

    Gruß,
    Dennis

    Versuch' in Zeichen fortzueilen, ungefangen ist mein Geist,
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    W

  • Hallo!

    Ich muß mich auch wundern, daß man z.B. eine Exomax frei ab 18 erwerben kann; ich glaube, das wollte al capone nur sagen - aber lassen wir das jetzt mal. Über Sinn u. Unsinn des WG könnte man Bände füllen.

    Meine Frage ist aber noch: Was ist, wenn man den Bogen vom Schaft trennt? Dann ist es meiner Meinung nach erst recht keine Waffe, oder?

    mfg
    Sascha

    Wer nicht merkt, daß er von Idioten umgeben ist, merkt das aus einem gewissen Grund nicht..... :D

  • Hey Sascha!

    Richtig, Der Schaft alleine ist so oder so keine Waffe und Bögen werden vom
    WaffG nicht erfasst. Punkt bei einer Armbrust ist ja, dass "eingebrachte
    Muskelkraft mechanisch gespeichert werden muss" und das ist ohne Schaft nun
    einmal nicht mehr möglich. Der Bogen einer Armbrust ist also in keinem Falle
    selber eine Waffe.

    Gruß,
    Dennis

    Versuch' in Zeichen fortzueilen, ungefangen ist mein Geist,
    ehe sich die Zeilen schließen, glaub' ich frei zu sein, meist.

    W

  • Hi Dennis!

    So dachte ich mir das auch. Gefährlich wäre nur der Schaft, wenn man ihn als "Knüppelersatz" verwenden würde!

    mfg
    Sascha

    Wer nicht merkt, daß er von Idioten umgeben ist, merkt das aus einem gewissen Grund nicht..... :D

  • Ich glaube, damit kommt man nicht durch!

    Recht ist was der Richter sagt.
    Auf hoher See und vor Gericht bist Du in Gottes Hand, sagt ein Sprichwort.

    Ich hab Gott gesehen *lol*

  • Klar ist das ein Problem...

    Aber was das angeht, ist was WaffG eindeutig. Eine Waffe ist es erst dann,
    wenn die Energie mechanisch gespeichert wird und da kann auch ein Richter
    rumzicken, wenn er mag.. wir haben es schriftlich, Alf ;)

    Gruß,
    Dennis

    Versuch' in Zeichen fortzueilen, ungefangen ist mein Geist,
    ehe sich die Zeilen schließen, glaub' ich frei zu sein, meist.

    W

  • Hehehe, ich hab auch einiges schriftlich *lol*

    und genau das ist ja das komische, wenn man dann die richtigen Personen darauf festnagelt!

    Ich sagte es doch schon, ich hab Gott gesehen *lol*

  • mh ja das mit gott belassen wir ma...
    aber es gibt doch inzwischen auch sogenannte sich automatisch spannende ambrüste...ich habe dieses nur einmal kurz im einem onlineshop gesehen und weiss nicht genau was es damit auf sich hat.aber wenn sie sich automatisch spannd wird sie also nichtmehr mechanisch also mit muskelkraft gespannt und somit würde sie als waffe zählen oder???

    da wird eine pistolenambrust nämlich so beschrieben:
    Selbstspannende Pistolenarmbrust aus Aluminium

    Einmal editiert, zuletzt von ~SHIFTY~ (20. November 2006 um 20:43)