Es gibt 15 Antworten in diesem Thema, welches 1.736 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. November 2006 um 23:04) ist von ProNothe.

  • hey leuts!!

    ich bin neu hier...
    ich interessiere mich schon ziemlich lange für scheibenschießen!
    und auf dem dachboden haben wir sogar noch ein diana 25 d stehen!
    von meinem opa geerbt.

    das ist zwar etwas ramponiert, aber ich denke, es tut noch ne weile seinen dienst.

    also- ich hab 2 fragen:

    1.) ich will auf weite entfernungen bis zu 30 m schießen
    und die kimme ist abgebrochen- ich will mir ein zielfernrohr holen...welches würdet ihr mir empfehlen??

    2.) wenn der mann im waffenladen nu aber sagt, dass das gewehr zu ramponiert sei, und ich solle mir ein neues kaufen, welches würdet ihr empfehlen???

    laut test soll das tell 220 ganz super sein!!

    könntet ihr mir weitere gewehre nennen, mit denen ich auch problemlos 30 m schießen kann, die aber nich mehr als 130 € kosten?????

    ich weiß...das is wenig geld...aber mehr ist im moment nicht drin...

    danke

  • Da du noch keine 18 bist, darfst du gar kein Luftgewehr haben.

    Und Fragen "was soll ich kaufen" gehören hier zu den Top 10, was man nicht fragen sollte.

    Gruß

    cz75

  • Für 130€ bekommst du da nix gescheites...da musst du schon mehr in die Hand nehmen, zumindest wenn du auf 30m schießen willst. Da musst du für ein gebrauchtes Match-LG ala FWB 300S aus den 1980ern so um die 200€ in die Hand nehmen. In der Regel ohne ZF, das kommt zu den 200 noch dazu. Allerdings ist das ein LG an dem du lange Freude haben wirst, und es ist ein Seitenspanner. Das Gewehr ist auch prellschlaggedämpft, und hat mehr Dampf als die Diana.

    Das Diana 25 ist ein Jugend-LG, und für Distanzen von 10-15m ok. Mehr nicht. 30m kannst du damit vergessen..

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Original von germi
    Für 130€ bekommst du da nix gescheites...da musst du schon mehr in die Hand nehmen, zumindest wenn du auf 30m schießen willst. ...

    Schau doch mal bei http://www.sportwaffen-schneider.de vorbei.
    Dort gibt es z.B. das HW30 für €139,-
    Das sollte Deinen Ansprüchen lange genügen.

    EDIT
    Auch folgende Modelle von Gamo solltest Du Dir mal näher anschauen:
    Gamo 400
    Gamo Shadow 640
    Das Tell 220 ist auch nicht schlecht
    oder CZ630 und CZ631deLuxe

    Gruß
    WJN

  • Zitat

    Original von Präzisionsfreak
    ich weiß, dass ich noch keins haben darf...

    ich mach das auch ganz sicher alles mit meinem dad zusammen...versprochen...also...top ten...danke (:)


    Das nützt nichts, dadurch wird es auch nicht legal:

    Minderjährige und Druckluftwaffen >0,5 J: Minderjährige dürfen keine Waffen erwerben oder besitzen. Besitzen bedeutet, dass man die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausübt (Umgang). Daher ist das Überlassen einer Waffe an Minderjährige durch eine erwachsene (volljährige) Person nicht erlaubt, auch wenn diese den minderjährigen Schützen während des Umgangs mit der Waffe beaufsichtigt.

    WaffG:

    § 2

    Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste

    Der Umgang mit Waffen oder Munition ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

    Es gelten folgende Besonderheiten/Ausnahmen:

    § 27

    Schießstätten, Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten

    (1) Wer eine ortsfeste oder ortsveränderliche Anlage, die ausschließlich oder neben anderen Zwecken dem Schießsport oder sonstigen Schießübungen mit Schusswaffen, der Erprobung von Schusswaffen oder dem Schießen mit Schusswaffen zur Belustigung dient (Schießstätte), betreiben oder in ihrer Beschaffenheit oder in der Art ihrer Benutzung wesentlich ändern will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5) und persönliche Eignung (§ 6) besitzt und eine Versicherung gegen Haftpflicht in Höhe von mindestens 1 Million Euro – pauschal für Personen- und Sachschäden – sowie gegen Unfall in Höhe von mindestens 10 000 Euro für den Todesfall und mindestens 100 000 Euro für den Invaliditätsfall bei einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Geschäftsbetrieb befugten Versicherungsunternehmen nachweist. § 10 Abs. 2 Satz 2 bis 5 gilt entsprechend. Abweichend von Satz 2 richtet sich die Haftpflichtversicherung für Schießgeschäfte, die der Schaustellerhaftpflichtverordnung unterliegen, nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 dieser Verordnung. Bei ortsveränderlichen Schießstätten ist eine einmalige Erlaubnis vor der erstmaligen Aufstellung ausreichend. Der Inhaber einer Erlaubnis nach Satz 5 hat Aufnahme und Beendigung des Betriebs der Schießstätte der örtlich zuständigen Behörde zwei Wochen vorher schriftlich anzuzeigen.

    (2) Absatz 1 Satz 1 ist nicht anzuwenden auf Schießstätten, bei denen in geschlossenen Räumen ausschließlich zur Erprobung von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder Munitionshersteller, durch Waffen- oder Munitionssachverständige oder durch wissenschaftliche Einrichtungen geschossen wird. Der Betreiber hat die Aufnahme und Beendigung des Betriebs der Schießstätte der zuständigen Behörde zwei Wochen vorher schriftlich anzuzeigen.

    (3) Unter Obhut verantwortlicher und zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeigneter Aufsichtspersonen darf

    1. Kindern, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 14 Jahre alt sind, das Schießen in Schießstätten mit Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase verwendet werden (Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2),

    2. Jugendlichen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 16 Jahre alt sind, auch das Schießen mit sonstigen Schusswaffen gestattet werden, wenn der Sorgeberechtigte schriftlich sein Einverständnis erklärt hat oder beim Schießen anwesend ist. Die verantwortlichen Aufsichtspersonen haben die schriftlichen Einverständniserklärungen der Sorgeberechtigten vor der Aufnahme des Schießens entgegenzunehmen und während des Schießens aufzubewahren. Sie sind der zuständigen Behörde oder deren Beauftragten auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Die verantwortliche Aufsichtsperson hat die Geeignetheit zur Kinder- und Jugendarbeit glaubhaft zu machen. Der in Satz 1 genannten besonderen Obhut bedarf es nicht beim Schießen durch Jugendliche mit Waffen nach Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2 und nicht beim Schießen mit sonstigen Schusswaffen durch Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.

    (...)

  • Zitat

    Original von Sam Fisher
    2) Wenn du 30 m präzise schiessen willst, brauchst du wahrscheinlich eh eins mit 15 J, und dass bekommst du nur mit einer kl. Waffenbesitzkarte

    Komisch, wie hab ich dann beim Büffelschießen mit der WLA die Scheibe auf 40m getroffen, mit offener Visierung noch dazu?

    Von Steffirn ganz zu schweigen, der macht das mal eben locker mit einer Pressluft-Pistole, ebenfalls mit :F:

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • Hallo, wenn du in deinem Alter Luftgewehr schießen willst, solltest du in einen Schützenverein gehen du musst vielleicht 15-20€ im Jahr bezahlen bekommst aber auch vieles kostenlos, das Gewehr, die Scheiben und evtl. auch die Diabolos. Ich denke das ist die beste und auch die einzigste Möglichkeit für dich.

  • Ich weiß nicht warum ihr ihm dass alle ausreden wollt???
    Fakt ist,dass es grundsätzlich Verboten ist,als unter 18 Jähriger zu schießen.
    Fakt ist dass du und dein Dad es mit den Nachbarn absprechen solltet.
    Fakt ist dass du vorsichtig sein solltest.
    Das waren die Fakten die ich mal auszählen wollte.

    Als Waffe empfehle ich ein gebrauchtes Weihrauch oder Diana!

    Gruß ProNothe

    Einmal editiert, zuletzt von ProNothe (17. November 2006 um 22:59)

  • Zitat

    Original von ProNothe
    ...Und zu guter letzt Fakt ist:Wo kein Kläger da kein Richter!
    Das waren die Fakten die ich mal auszählen wollte.

    Super! Deshalb fährst Du auch nur dann nicht bei Rotlicht über die Ampel, wenn ein Polist dabei steht?!

    Wenn wir hier nach diesem Motto handlen würden, dann könnten wir ja auch Tipps zum illegalen Leistungstuning geben, oder Anleitunegn zum Bombenbau. Alles immer mit Satz garniert: Ist zwar verboten, aber wo kein Kläger das kein Richter. :wogaga:

    Tun wir aber nicht, sondern wir weisen auf die aktuelle Rechtslage sowie die Boardregeln hin und raten dazu, diese zu befolgen.

    Wenn dann jemand meint, er müsse trotzdem dem Kläger-Richter-Spruch folgen, dann kann er dass in seinem "stillen Kämmerlein" von mir aus tun. Hier im Forum jedoch gibt es dafür keine Bühne!

    Also spart Euch den Spruch einfach! Zumindest hier!

    Gunimo

  • Wenn du bei rot über die Ampel fährst,ist dies nicht nur gegen das Gesetz,sondern du gefährdest auch dich und andere.Wenn ein verantwortungs bewusster junger Mann zusammen mit seinem Vater mit einem LG im Garten schießt wird,so denke ich niemand gefährdet!
    Und habt ihr in eurer Jugend nicht mit einem LG daheim geschossen?Ich schon!
    So viel zu meiner Meinung!
    P.S Spruch editiert!

    Gruß ProNothe

    3 Mal editiert, zuletzt von ProNothe (17. November 2006 um 23:08)

  • Zitat

    Original von ProNothe
    ... wird,so denke ich niemand gefährdet! ...

    Das ist der Punkt.

    Was gunimo schrieb ist die Meinung des Foren-Betreibers, und nicht nur dessen Meinung.

    Bitte schaut in die Foren-Regeln und haltet Euch an die Moderatoren-Empfehlungen.

    Auch die Moderatoren haben zuweil schwache Nerven und schnelle Finger ;)

    Gruß
    WJN