Hallo,
da man im internet leider auch widersprüchliche und zweifelhafte informationen zum thema softair bekommt, habe ich einfach mal beim bka angerufen und mich beraten lassen.
ich habe mir unter anderm bestätigen lassen, was "man" ohnehin schon weiß aber nicht glauben mag, weil es keinen sinn macht: leistungsrelevante änderungen softairwaffen ist nicht erlaubt. punkt. es sei den, bla bla bla, macht man nicht, kostet irrsinnig viel geld.
aber das ist nicht der grund weshalb ich mich hier zu wort melde.
nach aussage des bka netten beamten gibt es keine bundesweit einheitliche regelung für u.a. softairwaffen. und so geschieht es, daß man zb. in hamburg den besitz von softairwaffen <5,0 j als erlaubnispflichtig ansieht, so diese kein F haben. diese lustigen fullauto spielereien haben natürlich kein F. das bedeutet, es ist nicht erlaubt sie zu besitzen, zumindest in hamburg. es bleibt abzuwarten wie die längst überfällige neuregelung des waffengesetzes damit umgeht.