Hallo.
In der digitalen Pressemappe des Bundespolizeipräsidium Süd vom 06.11.2006 war zu lesen: "Vergangene Woche beschlagnahmten Beamte der Bundespolizeiinspektion Freiburg auf der Autobahn A 5,
Höhe Neuenburg in Richtung Freiburg, einen sogenannten Elektroschocker.
Der 32-jährige Besitzer transportierte das Gerät in seinem Kofferraum. Da das erforderliche Prüfzeichen fehlte, wurde es von den Polizeibeamten als verbotener Gegenstand eingestuft. Der Mann aus dem Freiburger Umland hatte - nach eigenen Angaben - den Elektroschocker ganz regulär in einem Waffengeschäft gekauft.
Die weiteren Ermittlungen inklusive einer Strafanzeige gegen das
Waffengesetz werden vom zuständigen Autobahnpolizeirevier Umkirch
geführt."
Auf der Page des BKA (Seite Verfügungen über Elektroschocker) ist zu lesen, dass die Ausnahmegenehmigung für Elektoschocker ohne Prüfzeichen bis zum 31.12.2006 verlängert wurde.
Habe ich da jetzt etwas nicht mitbekommen oder falsch interpretiert? Dürfen nun Elektroschocker ohne Prüfzeichen aus Altbestand besessen und mitgeführt werden oder sind das nun tatsächlich "verbotene Gegenstände"?
Gruß.
sundog