Hallo,
mich würde mal interessiern, ab welchem Alter man im Schützenverein mit scharfen Waffen schießen darf.
Im Waffengesetz steht in §27 Abs 3 Satz 2:
(3) Unter Obhut verantwortlicher und zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeigneter Aufsichtsperson darf
2. Jugendlichen, die das 14. Lebensjahr erreicht haben und noch nicht 16 Jahre alt sind, auch das Schießen mit sonstigen Waffen gestattet werden,...
Aber was sind "sonstige Waffen"?
Hab dazu nichts im Waffg gefunden
Meint das Waffg damit nur KK oder auch GK?
Danke schonmal für Antworten
Gruß
Chris