Lizens für "echte" Waffen

Es gibt 85 Antworten in diesem Thema, welches 8.440 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. Oktober 2006 um 19:46) ist von Sniper Bravo.

  • Raphael22:

    Was treibt Dich an?
    Ist es nur der Vorfall, dem Deine Frau zum Opfer fiel, dass Du Dich jetzt plötzlich für (scharfe) Schusswaffen interessierst? Oder hat der Vorfall vielleicht Dein ohnehin bereits vorhandenes Interesse nur verstärkt?

    Ich denke, wir sind alle sehr gespannt, was zur Zeit in Dir vorgeht. Und geben Dir vielleicht -ungefragt- Vorschläge, derer Du möglicherweise gar nicht bedarfst.

    Klär uns doch mal auf.

    Dann ist es für den einen oder anderen hier im Forum auch leichter, Dir die richtigen Ratschläge zu geben.

    Bisher kann man sich des Eindruckes nicht erwehren, dass Du irgwendwie auf dem Holzweg zu sein scheinst. Daher wären ein paar klärende Worte von Dir vielleicht ganz angebracht.

    Gruß
    Falke17

  • Zitat

    Original von Gaengster
    Jäger dürfen die Waffen nur transportieren - nicht führen (abgesehen vom Wald, während der Jagdausübung).

    Den Begriff des Transportierens kennt das Waffengesetz so nicht. Es gibt nur Formen des erlaubnisfreien Führens. Das ist wichtig zu wissen, da die Vorraussetzungen zur Erlaubnisfreiheit bei Sportschützen und Jägern verschieden sind. Jäger dürfen in bestimmten Fällen (ins Besondere dem Weg von und zum Revier) die Waffe nicht Schußbereit, im Gegensatz zum Sportschützen der zum Schießstand fährt, aber Zugriffsbereit haben.

    Währe auch ziemlich schlecht mit Futteral und Kurzwaffenkoffer in den Wald zu laufen.

    Zitat

    Original von HaPfco2
    Und auch kein Zielschießen im Wald veranstalten.

    Stimmt auch nicht so ganz.

    §13 WaffG sagt:
    (6) Ein Jäger darf Jagdwaffen zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier, zum Jagdschutz oder zum Forstschutz ohne Erlaubnis führen und mit ihnen schießen; er darf auch im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten die Jagdwaffen nicht schussbereit ohne Erlaubnis führen.

    Ein- und Anschießen umfast durchaus in gewissem Maße das "Scheibenlochen" im Wald.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

    Einmal editiert, zuletzt von Erklärbär (17. Oktober 2006 um 20:33)

  • Aber halt keine Schiessorgie im Wald veranstalten, weil das geht dann doch etwas zu weit Es heist ja nur zum Einschiessen der Waffe, nicht zum Spassschiessen!!
    Dafür geht man dann doch lieber auf einen schiessstand!!

    mfg Sniper

    :n5: Die Welt ist nicht nett, deswegen bin ich es auch nicht. :n5:

  • Ich muss sagen mich faszinieren scharfe Waffen auch, war unter anderem auch ein Grund für meine Entscheidung zur BW zu gehen. Es war nicht der einzige Grund, um irgendwelchen haltlosen Vowürfen vorzubeugen. Es macht schon einen Unterschied, ob man jetzt auf Pappscheiben schießt, oder man auf einen Menschen schießen soll/muss oder wie auch immer. Das überlegt man sich immer zweimal..ich war bei einer Wache eingeteilt, in einer amerikanischen Kaserne (für die Stuttgarter: Kelley-Barracks). Wir hatten dort einen Vehicle Checkpoint eingerichtet, das waren unsere 60m² Deutschland auf amerikanischem Hoheitsgebiet. Die Personenkontrollen wurden von Ponds durchgeführt, also einem privaten Sicherheitsdienst. Die Wachsoldaten hatten jeder ein G36 mit 30 Schuss Gefechtsmunition, der Wachhabende und sein Stellv je eine P8 mit 15 Schuss.

    Nach Einbruch der Dunkelheit wurde per Wachbefehl festgelegt, sämtliche deutschen Fahrzeuge kontrollieren und jedes zweite mit Schutzkennzeichen (also Amerikaner). Es kam ein PKW mit deutschem Kennzeichen, die Fahrerin fuhr auch langsam über die Unterbodenkamera, nur als sie dann eingewiesen wurde rechts ran zu fahren für die Innenraumüberprüfung gab die auf einmal Vollgas, hätte fast meinen Kameraden überfahren und fuhr im U-turn wieder vor zum Wachhäuschen zu Ponds. Im Endeffekt musste ich innerhalb von Sekundenbruchteilen beurteilen, schieße ich oder nicht?

    Ich habe nicht geschossen, und am Ende stellte sich heraus, es war eine Mitarbeiterin der Fa. Ponds... :new16:

    Moral von der Geschichte? Man muss nicht alles mit der Waffe regeln. In der Regel ist es sinnvoller Alternativen zu suchen. In meinem Fall eine Meldung an den OvWA und ein darauf folgender Einlauf für die besagte Person.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Original von Erklärbär
    Jäger dürfen in bestimmten Fällen (ins Besondere dem Weg von und zum Revier) die Waffe nicht Schußbereit, im Gegensatz zum Sportschützen der zum Schießstand fährt, aber Zugriffsbereit haben.


    Absolut richtig! Wenn auf dem Weg zum Jagdrevier der Jäger auf die Idee kommt im Supermarkt noch zu Trinken, zu Mampfen, Futter etc. zu holen, darf/muss er mit seinen Waffen am Gürtel und um die Schulter den Laden betreten.

    Was das Führen und Transportieren angeht, hast du recht. Aber allgemein hat sich doch durchgesetzt, dass man zum "nicht führen" transportieren sagt. So hab ich es jedenfalls mitbekommen :lol:

    Nein, nein!
    Ich trinke keinen Kaffee. Nur Wasserkakao.

  • Das sind die kleinen Feinheiten, was "man" sagt und was das Gesetz sagt.

    Nix gegen die "Gaengster-Bande", aber leider wollten die auch schon meinen Waffenschein für die Transportierten Luftpistolen sehen. :new16:

    Man sollte da etwas mehr schulen,
    vielleicht ist es aber in unserem Lande, doch so selten das Waffen unterwegs sind,
    dies zu vernachlässigen?

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • Ja ViperM! Aber wenn die Kollegen nicht gerade vor 2, 3 Jahren ihre Ausbildung gemacht haben, ist das vorallem mit den Gesetzteänderungen etwas schwierig. Und gerade im Waffenrecht hat sich ja mit dem kleinen Waffenschein ein bisschen was getan. Da wird das Nötigste aufgezwungen und den Rest muss man sich selber aneignen - wenn man Lust hat. Wenn nicht, dann lässt du es, wie die meisten es tuen. Ich bin da deiner Meinung. Es sollte mehr pflichtgeschult werden. Aber wer solls bezahlen, wenns dann doch nur für nen kleinen Bereich von Personen ist?!
    Also ein Aufruf: Fahrt eure Waffen durchs Land :n17:;)

    Naja, aber wenn du nen KWS hast, dann lass dich auf keine Diskussion ein. Zeig ihm das Ding und die Sache sollte erledigt sein. Polizisten wissen meistens alles besser. :lol:;D

    Nein, nein!
    Ich trinke keinen Kaffee. Nur Wasserkakao.

    Einmal editiert, zuletzt von Gaengster (17. Oktober 2006 um 21:18)

  • Auf die Idee bin ich noch garnicht gekommen,
    wenn ich nächstesmal wegen den Lupis gefrag werde,
    dann zeig ich mal meinen KWS, hehe :))

    Bericht folgt hier.

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • Zitat

    Original von BigBorner
    Lass dich auf keine Diskussion ein? Das endet erfahrungsgemäß dann doch erstmal damit das man Fahrgast im Dienstwagen spielt.

    Na und, bis auf das man da nicht rauchen darf isses ok. *lol*

    Und natürlich werde ICH wieder diskutieren.
    Wegen meiner Waffen brauchte ich noch nie in die Minna. ;)

    Und Leute, macht euch nicht ins Höschen, nur wegen der Uniform,
    das Benehmen sollte aber auf beiden Seiten stimmen.

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

    Einmal editiert, zuletzt von ViperM (17. Oktober 2006 um 21:33)

  • Wie? Du durftest nicht rauchen? Da hätte ich mich aber beschwert ;D

    Nee im Ernst. Polizisten sind auch nur Menschen. Es gibt solche und solche. Aber das habt ihr sicher schon tausend mal gehört. Schade das die Meinsten nur schlechte Erfahrung mit der Polizei im Zusammenhang mit Waffen haben.

    Ich bin auch so Einer der immer anfängt zu Diskutieren.
    Z.B. wenn man seine Kollegin davon überzeugen will, dass DAO nicht für Disk-at-Once steht und nichts mit der Munition zutun hat. :crazy2:

    Nein, nein!
    Ich trinke keinen Kaffee. Nur Wasserkakao.

    3 Mal editiert, zuletzt von Gaengster (17. Oktober 2006 um 21:38)

  • Gaengster
    Hm, seh grad, wenns stimmt biste noch recht jung, kannst also im Job nioch viel bewegen.
    Find ich übrigends toll wenn ihr euch mit eurem "Werkzeug" beschäftigt. (:)

    Ich höre auf Schießständen, das viele die Waffe als notwendiges Übel ansehen,
    und kaum bezahltes Trainig stattfindet. :(

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • Ja ViperM beginne gerade mein 2. Jahr. Ich hab das Gefühl noch nie soviel in meinem Leben über andere Menschen erfahren zu haben, wie im letzten Jahr.
    Und als "Neuer" biste eh erstmal der Dumme. Bessert sich aber schnell. Nur man sollte nicht so der Klugscheisser sein. Daher halte ich mich bei manchen Sachen einfach zurück. Auch wenn sich mir da bei so einigen Dingen der Magen umdreht ;)

    Ich beschäftige mich auch gerne mit meinem Werkzeug. ;) Leider wird das viel zu selten gesponsert. Ich hab für die nächsten Jahre geplant mir mal eine WBK "zuzulegen" ;)
    Für eine Jägerausbildung hab ich zu wenig Zeit, obwohl mich das Waffenteschnisch sehr reizen würde.

    Es stimmt auch, dass viele ihre Waffe als "Last" ansehen und froh sind wenn sie die am Dienstende los sind. Kann ich auch verstehen, wenn man mal drüber nachdenkt, wieso wir die Waffen tragen.

    Nein, nein!
    Ich trinke keinen Kaffee. Nur Wasserkakao.

  • Zitat

    Original von Gaengster
    Es stimmt auch, dass viele ihre Waffe als "Last" ansehen und froh sind wenn sie die am Dienstende los sind. Kann ich auch verstehen, wenn man mal drüber nachdenkt, wieso wir die Waffen tragen.

    Siehe mein Posting weiter oben, man hat da dann eine andere Beziehung zu der Waffe als wenn man sie privat hätte zum Schießen auf dem Stand, ein paar Scheiben lochen. Die Waffe die man aber dienstlich benutzt ist aber was ganz anderes, nämlich ein Instrument des unmittelbaren Zwanges wie man es bei der BW so schön nennt (Gesetz des unmittelbaren Zwanges der Bundeswehr).

    Bei der Polizei wird es sicher nicht viel anders heißen, oder?

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Ja ich glaube das heißt irgendwie so, oder so ähnlich.
    Wenn man schießt, darf dies nur aus unmittelbaren Zwanges geschehen. So oder so ähnlich sagte das mal ein Ausbilder. Es wird wohl das selbe Gesetz sein.
    Erst ein Jahr fertig mit der Ausbildung und schon wieder alles vergessen. :n17:
    Es lebe die Polizei! :new11:

    Nein, nein!
    Ich trinke keinen Kaffee. Nur Wasserkakao.

    2 Mal editiert, zuletzt von Gaengster (17. Oktober 2006 um 22:03)

  • @ Gangster:

    Also wenn ich dich richtig verstanden habe, kann sich der Ottonormapolizist nicht seine Waffe nebst Munition greifen und sich auf einen Polizeieigenen Schiessstand begeben um Zielsicherheit und Handling zu üben?

    Darfst du nicht deine Waffe mit nach Hause nehmen (wenn geeigneter Aufbewahrungsort vorhanden)?
    Wenn ja, dann könntest du ja auch auf einen "normalen" Schiessstand gehen und dort mit deiner Dienstwaffe schiessen?
    Okay, die dienstlich gelieferte Munition dürftest du nicht benutzen, da wird sicher jeder Schuss genau nachgehalten, aber auf dem Stand dürftest du ja auch die Munition zum sofortigen Gebrauch erwerben (auch ohne MES, hab mich im WaffG schlaugelesen) .

    Oder is das auch untersagt? (Bestimmt, vonwegen nur dienstlich gelieferte Munition benutzen usw.)
    War ja auch nur ein Gedankenspiel von mir... ;)

    Edit:
    Das hab ich zum Thema unmittelbarer Zwang gefunden
    http://de.wikipedia.org/wiki/Unmittelbarer_Zwang

    PS: Dazu sind in Bayern Handgranaten zugelassen ? Bööööse...

  • Naja, der unmittelbare Zwang sieht bei der BW ja verschiedenste Möglichkeiten vor, die bei Androhung körperlicher Gewalt losgeht und im Endeffekt beim aktiven Waffeneinsatz endet, und die Wahl der Mittel abhängig von der Situation ist.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Naja in der Schweiz ist es einfach ein Waffenerwerbsschein zu bekommen.
    Du füllst ein Formular aus dass man im Waffenladen bekommt.
    Schickst dazu ein Auszug vom Strafregister.
    Dann geht das an die Gemeinde oder an die Polizei, kommt auf den Wohnsitz darauf an. Sie melden sich und Fragen für was du die Waffe haben willlst.
    Sagst du: joo Schiesse gern gehe in Schiesskeller und evt Schützenverein.
    habe ein tressor für die munition und ein Waffenschrank für das gewehr oder pistole.
    Eigendlich haben sie gar keinen grund dir den Waffenerwerbschein nicht zu geben, sonst müssen sie es begründen können.

    naja ein nachteil ist einfach dass man pro waffenschein nur 3 pistolen oder halbautomatische gewehre eingeben kann. wenn man mehr kauft braucht man wider einen neuen.


    MFG Marcel

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