Super@Horstinator
Erst 2 Beiträge zum Forum und schon eine Aufforderung zur Straftat.
Da fällt einem echt nichts mehr zu ein.
Es gibt 29 Antworten in diesem Thema, welches 5.390 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
Super@Horstinator
Erst 2 Beiträge zum Forum und schon eine Aufforderung zur Straftat.
Da fällt einem echt nichts mehr zu ein.
ZitatOriginal von Horstinator
auch hier wird das Zitat wieder gestrichen, dummes Geschwätz wird durch Wiederholung nicht besser......
guter Einstieg
Hieb und Stichwaffen bekommt man unter 18 nicht, aber Messer welche als Werkzeuge eingestuft sind schon.
Zu Hieb und Stichwaffen gehören zB auch Kampfmesser, ein zb Teppichmesser ist laut Gesetz ein Werkzeug.
Wenn man nich gerade das Glück hat , ein altes Messer zu finden (Dachboden etc.) oder es von seinem Vater geschenkt bekommt, muss man sich es halt auf andere Wege besorgen.
Was soll er den schon groß mit einem ungesetzmäßig erworbenem Messer anstellen? Man kann nicht einfach jeden Jungen, ich bin auch so einer, der nach einem Kampf-Messer giert, mit einem Schweizer Taschenmesser abspeisen. Ausserdem will er wahrscheinlich sowieso nur damit angeben, hoffe ich zumindest...
so sagt es aber das Gesetz. Und das ist auch gut so. Irgendwelche pupertierenden Jugendliche mit nem Kampfmesser......Dann brauchen wir demnächst wirklich noch alle alle ne Schutzweste...........
ZitatAusserdem wird jemand, der jemand anderes mit einem Kampfmesser verletzen will, auch ohne meine "hochbrisanten Tipps" seinen Weg finden eine solche Waffe zu erwerben.
Es geht eigentlich auch mehr darum, dass unser Forum und Besitzer von(freien) Waffen wegen solchen Sachen durch den Kakao gezogen wird. Dann heißt es zum Bespiel, im größten Forum für freie Waffen gibt es Anleitungen zu Straftaten...
€:Zitat eingefügt
Ich kann verstehen, dass die Presse Foren durch den Kakao zieht, die offensichtlich dazu anregen, etwas gesetzlich falsches zu tun.
Also ist die Frage an sich schon sinnlos, da es dem Gesetz widerspricht,dass ein Minderjähriger eine Waffe besitzt, die dem Waffengesetz unterworfen ist, vielleicht sollte der Admin das Thema beenden.
Es bringt ja nichts , wenn alle tausendmal die gleichen Gesetze wiederholen.
Weiss jemand, wo ich Kataloge aus den Jahren 1950-1960 für die Marke Roland und Koch herbekomme.
Ich habe nämlich ein Luftgewehr und würde es äußerst gerne bestimmen(ANNO 1955 original Jung und Roland).
ZitatOriginal von Horstinator
Es bringt ja nichts , wenn alle tausendmal die gleichen Gesetze wiederholen.
Dann wiederholen wir doch mal ein anderes...
§ 111 StGB
Öffentliche Aufforderung zu Straftaten
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft.
(2) Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Die Strafe darf nicht schwerer sein als die, die für den Fall angedroht ist, daß die Aufforderung Erfolg hat (Absatz 1); § 49 Abs. 1 Nr. 2 ist anzuwenden.
Toll!!!
Endlich bin ich kriminell. Ich glaub, ich werde mich morgen vor Freude auf dem Boden wälzen, wenn GSG 9 morgen meine Tür eintritt und meine vielen ungesetzmäßigen Waffen findet.
Oder ich böser Krimineller schieß einfach das GSG-9-Kommando mit meinen auf meine illegale Art und Weise beschafften MGs und Pistolen ab!!
In dem Sinne:
Weiss jemand, wo ich Kataloge aus den Jahren 1950-1960 für die Marke Roland und Koch herbekomme?
Ich habe nämlich ein Luftgewehr und würde es äußerst gerne bestimmen(ANNO 1955 original Jung und Roland).
ZitatOriginal von Horstinator
Toll!!!
Endlich bin ich kriminell. Ich glaub, ich werde mich morgen vor Freude auf dem Boden wälzen,
(Text nochmals geändert)
Rin inne Kartoffeln, raus ausse Kartoffeln: nach kurzem Mail-Hin-und-Her hat Horstinator doch entschieden (durch eine sehr unreife Bemerkung und eine versuchte Neuanmeldung), daß er weiterhin auf dieses Forum verzichtet. Unreif wie er zu sein scheint, wird er es sicher nochmals versuchen, aber auch das wird nur ein kurzes Vergnügen sein.
Ulrich
Leitung CO2AIR