Leuchtpunktzielgerät

Es gibt 6 Antworten in diesem Thema, welches 1.645 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (15. April 2002 um 09:12) ist von Buddy.

  • Hallo zusammen!

    Hab zwar schon über die Suchfunktion ein paar sachen gelesen aber so richtig bin ich noch nicht informiert.

    1. Was ist von der Zielsicherheit besser Laser oder Rotpunkt
    2. welcher Hanswurst hat den Laser verboten wo jeder Zehnjährige mit nem Laserpointer am Schlüsselbund rumrennt???
    3. was für ein Rotpunktvisier ist empfehlenswert? wer hat Erfahrungen mit Rotpunkt und CP99
    Taugt das Top-Point was???
    4. Was kann mir passieren wenn ich doch n Laser montier???


    Danke für Eure Antworten!!!

    Roehrich!

  • Täusch ich mich oder strahlt n Laserpointer oder ne Taschenlampe auch das Ziel an auf das ich es sie richte???
    Welchem Gehirnakrobaten ist denn so ne schwachsinnige Begründung eingefallen?
    nur weils auf ne Kanone montiert ist.
    Muß man dafür Verständnis haben oder Mitleid?
    Naja was solls wenns Gesetz ist ist s Gesetz.
    Ist der Besitz eines Lasers verboten oder nur die Montage auf die Kanone?

    Danke Für Antwort!!!

    Roehrich :crazy2:

  • der besitz von nem laser is natürlich net verboten (-> laserpointer)... nur sobald du ihn an ne waffe montierst machst du dich strafbar!!

    du kannst natürlich alternativ die lampe/laser in die eine hand nehmen und die pistole in die andere *gr* und so durch die landschaft rennen

  • soweit ich weiß, darfst du den laser besitzen. Allerdings wird er bei Bestellungen aus dem nicht-Europäischen ausland wohl nicht durch den Zoll gehen, da solche verdächtigen bei Durchsuchungen Teile abgefangen werden. Der Besitz selber ist aber nicht strafbar, eben nur die Montage an Waffen. Du darfst ja auch Taschenlampen besitzen.

    -xray

    "Der Wohlstand eines Landes beruht auf seiner aktiven und passiven Handelsbilanz, auf seinen innern und äußern Anleihen sowie auf dem Unterschied zwischen dem Giro des Wechselagios und dem Zinsfuß der Lombardkredite; bei Regenwetter ist das umgekehrt." -Peter Panther, 1931

  • Einen reinen Laserpointer darfst Du natürlich besitzen, allerdings ist der Besitz von Vorrichtungen, die zur Montage an Schußwaffen gedacht sind und das Ziel beleuchten, allgemein nicht erlaubt. (§37 WaffG). Egal, ob sie montiert sind oder nicht. Falls Du versuchst, sowas per Post zu importieren und der Zoll merkt es, wird er das Gerät deshalb klarerweise beschlagnahmen.

    Die Strafandrohung ist laut §53 "Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe".

    Marcus

  • ich würde aud OLD S hören!!
    ich kenne einen messerhändler der auch sportschütze ist, dem genau das mal passiert ist! nichtnur das dem sein derbe teurer lampenhalter mit funzel weg war, nein er durfte auch noch strafe zahlen und das nicht wenig!

    zur beruhigung, er wollte das ding fürs bike, da sone sur fire mehr dampf hat als normale fahrradlampen. der zoll hat es ihm net abgenommen....

    Grüße Buddy

    Grüße Buddy