Hallo HK G36,
Gruß
Musashi
Es gibt 23 Antworten in diesem Thema, welches 7.862 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
Hallo HK G36,
Gruß
Musashi
ZitatOriginal von Fisher´s Sam
Hallo!Um unnötige Diskussionen zu vermeiden: Der Gebrauch von Lasereinrichtungen (u.sogar Taschenlampen) zur Zielerfassung ist in diesem unseren Lande verboten, sofern sie fest an der Waffe montiert sind!
Wie jetzt, so eine Laserzieleinrichtung auf nem Luftgewehr ist in DE verboten? War mir nicht bekannt. Mit welcher Begründung
und ich spielte mit dem Gedanken, mir sowas anzuschaffen ....
Gruss
Harry
ZitatOriginal von Dirty.Harry
Wie jetzt, so eine Laserzieleinrichtung auf nem Luftgewehr ist in DE verboten? War mir nicht bekannt. Mit welcher Begründung
und ich spielte mit dem Gedanken, mir sowas anzuschaffen ....
Meine Güte... und dafür musstest Du nun ein Thema das über ein Dreivierteljahr in Frieden Ruht wiederbeleben?
Für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren) sind Verbotene Gegenstände. Schon der Besitz solcher Vorrichtungen (selbst wenn sie nicht an der Waffe dran sind) ist nicht nur einfach eine Straftat.
Hätte man aber sicher mit der Suchfunktion 10000 Mal in diesem Forum gefunden.
So, und bevor die Leiche dan noch weiter geschändet wird mach ich den Deckel mal zu. Wie "Hel,ut" schon sagte sind Zieleinrichtungen an Waffen die das ZEIL ANSTRAHLEN in Deutschland verboten, ausnahmen gibt es da nur bei Behörden oder dem Militär. Darüber brauchen wir aber hier nicht zu Diskutieren, das wurde nämlich schon zigfach im Forum durchgekaut.
Gruß
Thomas