LEGALE Nutzung von Laserpointern

Es gibt 23 Antworten in diesem Thema, welches 7.866 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. August 2007 um 06:41) ist von Paramags.

  • Zitat

    Original von Fisher´s Sam
    Hallo!

    Um unnötige Diskussionen zu vermeiden: Der Gebrauch von Lasereinrichtungen (u.sogar Taschenlampen) zur Zielerfassung ist in diesem unseren Lande verboten, sofern sie fest an der Waffe montiert sind!

    Wie jetzt, so eine Laserzieleinrichtung auf nem Luftgewehr ist in DE verboten? War mir nicht bekannt. Mit welcher Begründung :cry:
    und ich spielte mit dem Gedanken, mir sowas anzuschaffen ....


    Gruss

    Harry

  • Zitat

    Original von Dirty.Harry
    Wie jetzt, so eine Laserzieleinrichtung auf nem Luftgewehr ist in DE verboten? War mir nicht bekannt. Mit welcher Begründung :cry:
    und ich spielte mit dem Gedanken, mir sowas anzuschaffen ....

    Meine Güte... und dafür musstest Du nun ein Thema das über ein Dreivierteljahr in Frieden Ruht wiederbeleben?

    Für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren) sind Verbotene Gegenstände. Schon der Besitz solcher Vorrichtungen (selbst wenn sie nicht an der Waffe dran sind) ist nicht nur einfach eine Straftat.

    Hätte man aber sicher mit der Suchfunktion 10000 Mal in diesem Forum gefunden.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

    2 Mal editiert, zuletzt von Erklärbär (21. August 2007 um 05:15)

  • So, und bevor die Leiche dan noch weiter geschändet wird mach ich den Deckel mal zu. Wie "Hel,ut" schon sagte sind Zieleinrichtungen an Waffen die das ZEIL ANSTRAHLEN in Deutschland verboten, ausnahmen gibt es da nur bei Behörden oder dem Militär. Darüber brauchen wir aber hier nicht zu Diskutieren, das wurde nämlich schon zigfach im Forum durchgekaut.

    Gruß
    Thomas