"Anbau" an SSW?

Es gibt 56 Antworten in diesem Thema, welches 9.367 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. September 2006 um 08:43) ist von janssenu.

  • Hallo,
    es ist mir bekannt, daß man an eine SSW (wohl auch an keine scharfe Waffe?) z.B. keine Lampe "anbauen" darf (sofern die Waffe entsprechende Möglichkeiten, z.B. unter dem Lauf, bietet).

    Nun habe ich jedoch vor ein paar Tagen ein Teil gefunden, welches zum zertrümmern von Scheiben (insbesondere Autoscheiben, wie an den allgemein gebrächlichen Gurtschneidern) dient und unter einer Waffe moniert werden kann (im Beispiel war es eine Glock).

    Meine Frage: ist es *grundsätzlich* nicht erlaubt, irgendetwas unter die Waffe zu klemmen, oder bezieht sich dies "nur" auf Lampen, Laser etc.?
    Sprich: dürfte ich solch einen Scheibenzertrümmerer an meiner SSW montieren (sofern passend)?

    Grüße,
    Sascha

  • Zitat

    Original von sbulazel
    Meine Frage: ist es *grundsätzlich* nicht erlaubt, irgendetwas unter die Waffe zu klemmen, oder bezieht sich dies "nur" auf Lampen, Laser etc.?
    Sprich: dürfte ich solch einen Scheibenzertrümmerer an meiner SSW montieren (sofern passend)?

    Ich wüßte nicht was dagegen spricht, ein Scheibenzertrümmerer strahlt ja das Ziel nicht an (und nur darum geht es im Gesetz).

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • Sollte durchaus legal sein! Aber wie sieht sowas aus? Kannst du mal ein Bild davon zeigen?

    15 Millionen Dollar sind kein Geld! Geld holt man sich am Bankautomaten, damit kauft man Lebensmittel. Aber 15 Millionen Dollar sind ein Motiv mit einem Universaladapter daran, mein Junge!
    Zitat aus "The way of the Gun"

  • Er wird wohl die Dinger meinen, die man auch in Bussen findet. Diese kleinen roten Hämmerchen. Ein konisches Stück Messing mit einer Iridiumkugel am Ende, dazu ein Griff, wenn ich mich nicht täusche.

    Und natürlich ist es egal, einen "Scheibenzertrümmerer" an eine SSW oder sonst eine Waffe zu bauen, nur Lampen/Laser/elektronische Bildverstärker sind laut WaffG illegal.
    Einziges Hindernis ist die Tatsache, dass man keine wesentlichen Teile verändern darf, wenn man also ein paar Bohrlöcher in den Lauf machen wird, sind wir schon wieder im Grenzgebiet des Gesetzes.

    Dennis

    Versuch' in Zeichen fortzueilen, ungefangen ist mein Geist,
    ehe sich die Zeilen schließen, glaub' ich frei zu sein, meist.

    W

    Einmal editiert, zuletzt von HassesFreigang (24. August 2006 um 12:29)

  • Aber ich denke doch das man die nicht für alle SSW bekommt da die soviel ich weiss ja für Polizei und andere Sicherheitskräfte gebaut werden, und die benutzen ja nich soviel verschiedene Waffen.

    It's only after we've lost everything that we're free to do anything

  • Die Apparate an sich kenn ich schon. Hab sie auch schon ein paar mal eingesetzt (Feuerwehr). Sowohl die Hämmer als auch die Versionen mit Feder.

    Aber mich würd interesseieren wie die für / an einer Waffe aussehen.

    15 Millionen Dollar sind kein Geld! Geld holt man sich am Bankautomaten, damit kauft man Lebensmittel. Aber 15 Millionen Dollar sind ein Motiv mit einem Universaladapter daran, mein Junge!
    Zitat aus "The way of the Gun"

  • Die Dinger sehen so aus:

    http://www.tacticalshop.com/index.asp?Page…ROD&ProdID=1410

    Um so etwas zu montieren braucht es nur eine Weaverschiene an der Waffe, ist so eine nicht vorhanden kann man vom selben Hersteller(TDI Arms ) für gewisse Waffen einen Adapter montieren, in diesem Falle für eine Sig 226 -->http://www.tdi-arms.com/store.php?pid=226
    Wenn der Link angeklickt wird nur noch kurz die Region anklicken, dann geht es auch die Produktseite.

    Der Adapter funktioniert prima, ich habe selbst einen im Gebrauch.

    Und legal ist das natürlich auch, warum auch nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von dompils (24. August 2006 um 13:26)

  • Ich hab das Teil schon öfter mal gesehen , sowohl bei egun als auch bei anderen shops.
    Ich find die beschreibung immer so klasse:

    "Super geeignet für THW und feuerwehr"

    Ich hab noch nie nen THWler oder Feuerwehrmann gesehen der dann eine Waffe hatte wo man das druntermontieren könnte.

    Okay.... man könnte sich ja ne Weaverschiene an den Helm machen.... oder an die MagLite...

    So ein Unsinn

  • es gibt Griffe für dieses Gerät, da ist eine Weaverschiene drangeschraubt. Die Griffe gibts in Stabform oder als Pistolengriff, mit so einem Griff versehen sollte das schon mehr Sinn machen, aber das sollen mal die Jungs von der Feuerwehr u.s.w. entscheiden, da kenn ich mich überhaupt nicht aus.

  • Na das werd ich unserem Kommandaten mal schmackhaft machen. 179 $ für das Teil bezahlen und dann noch einen Griff dafür kaufen. Nenene.
    Haben letzes Jahr so eine Amerikanische Version von dem Teil bekommen. Zwar auch nicht grad billig, aber schon um ein Gutes und kann dafür mehr (Glassäge, Gurtschneider, Spreizer). Und eine Potenzielles Verkehrsopfer erschrickt auch nicht so, wenn man nicht die Pistole holen läuft.

    Aber das ist OT. Danke für den Link.

    15 Millionen Dollar sind kein Geld! Geld holt man sich am Bankautomaten, damit kauft man Lebensmittel. Aber 15 Millionen Dollar sind ein Motiv mit einem Universaladapter daran, mein Junge!
    Zitat aus "The way of the Gun"

  • Hi Leute,
    danke für die schnellen und klärenden Antworten - beim Thema "an der Waffe herumbasteln" bin ich eben sehr vorsichtig. Weiß der Henker, was sich irgendwer wieder hat einfallen lassen... Praktisch finde ich diese Zusatzfunktion schon, sofern man die Waffe oft bei sich trägt / führt.

    Da wurde mir ja schon jegliche Arbeit abgenommen (Bilder etc.), danke!

    Btw: die Waffe, die ich führe (Kl. WS ist vorhanden), ist eine ME SP15 (neue PTB :-). Eine Möglichkeit zur Befestigung wäre also evtl. vorhanden (sofern die überhaupt etwas bringt, bzw. sich an dieser überhaupt etwas sinnvoll befestigen lässt).

    Das Teil, das ich gesehen habe, war *ohne* Auslösemechanismus, also quasi nur der blanke Hammer (Link muss ich wieder suchen, dammich!).

    Noch eine Frage dazu: sofern ich so ein "Gerät" selbst herstellen würde (bzw. ein Freund), dürfte ich dies ebenfalls anbringen, oder würde ich dann gegen rechtliche Bestimmungen verstossen? Vom Aufbau / Anbau her wäre es auch eine Klemmvorrichtung, also nix mit bohren an der Waffe etc.!


    Beste Grüße,
    Sascha

  • Äh, die Dinger sind doch für scharfe Waffen, oder? Geht der Gebrauch nicht massiv auf das Material der SSW, sofern der Rahmen nicht aus Polyamid besteht? ???

    Let’s make it wild! ლ(ಠ益ಠლ)

  • Zitat

    Original von BigBorner.....Ich hab noch nie nen THWler oder Feuerwehrmann gesehen der dann eine Waffe hatte wo man das druntermontieren könnte....

    Diese "Glas-Brecher" sind für Dienstwaffen von Polizeibeamten gedacht. Bei Fahrzeugkontrollen ist es in der Vergangenheit zu tödlichen Zwischenfällen gekommen, entstanden durch Fahrzeuginsassen die Ihr Fahrzeug verriegeln und sich weigern auszusteigen.

    Intuitiv haben Polizeibeamte zum einschlagen der Fahrzeugscheiben das "Gerät" genommen dass sie gerade in der Hand hielten - Ihre Waffe! Der sich dabei in Einzelfällen lösende Schuss ............. Ergebnis kann man sich vorstellen.

    Dadurch angeregt wurden diese "Fensterbrecher" entwickelt. Werden auch von Sondereinheiten eingesetzt , um z.B. das Glas von dicken Schaufensterscheiben etc. beim eindringen zur Täterneutralisierung zu brechen.

    An einer SSW...... ähhh, wüsste ich jetzt auch nicht. Ausser jemand will ein Ausstellungsstück, vorbildsgerecht einer Waffe oben erwähnter Spezialeinheiten?

    Alfred

    Einmal editiert, zuletzt von ALFHA1802 (24. August 2006 um 14:29)

  • @ALFHA1802:
    ...An einer SSW...... ähhh, wüsste ich jetzt auch nicht. Ausser jemand will ein Ausstellungsstück, vorbildsgerecht einer Waffe oben erwähnter Spezialeinheiten?...

    Alfred[/quote]

    Nix Spezialeinheit (:)

    Wie oben schon geschrieben, finde ich dieses Teil nicht unpraktisch - ich sehe die SSW eher als "Werkzeug" im weitesten Sinne an, ich habe meine oft dabei (nat. auch im PKW). Schade, daß man keine Lampe an die Waffe montieren darf - wäre in diesem Zusammenhang ja auch nicht unpraktisch, aber es soll eben nicht sein!

    Grüße,
    Sascha

  • sbulazel:

    Wie von dompils schon erwähnt b.w. in seinem Link aufgezeigt: "Tactical Glass Buster".

    Ich kenne es eingedeutscht auch als "Glasbrecher". Versuche einfach verschiedene Spielarten bei egun. Ob allerdings ein derart seltenes, für Behörden gedachtes Teil, oft angeboten wird?

    Edit: Hallo Sascha, dann sollte es aber wirklich ein einwandfrei als Werkzeug erkennbares Teil sein. Alles was Hammerartig ist (Nothammer, wie in Bussen) könnte, besonders in Verbindung mit der Pistole als Griffstück, als Schlaginstrument gewertet werden.

    Und Du weisst ja: Stundenlange Erklärungen in Kälte und Dunkelheit, um einem Polizeibeamten anlässlich einer Fahrzeugkontrolle Deine friedlichen Absichten zu erklären, können ziemlich frustrierend sein :))

    Alfred

    Einmal editiert, zuletzt von ALFHA1802 (24. August 2006 um 14:43)

  • Zitat

    Original von ALFHA1802
    ..."Tactical Glass Buster"... "Glasbrecher". Ob allerdings ein derart seltenes, für Behörden gedachtes Teil, oft angeboten wird?

    Eher nicht, daher ggf. Eigenbau.

    Zitat

    Edit: Hallo Sascha, dann sollte es aber wirklich ein einwandfrei als Werkzeug erkennbares Teil sein. Alles was Hammerartig ist (Nothammer, wie in Bussen) könnte, besonders in Verbindung mit der Pistole als Griffstück, als Schlaginstrument gewertet werden.

    Und Du weisst ja: Stundenlange Erklärungen in Kälte und Dunkelheit, um einem Polizeibeamten anlässlich einer Fahrzeugkontrolle Deine friedlichen Absichten zu erklären, können ziemlich frustrierend sein :))

    Alfred

    Hmm, danke für den Hinweis! Nur damit ich nichts falsch verstehe - ist "Hammerartig" wortwörtlich zu verstehen? Ich meine, ich will ja keinen Nothammer an die Waffe bauen (mich haut's gleich um, wenn ich mir das Bild vorstelle :lol: ).

    Also für mich Blödel: wenn ich ein "Gerät" an meiner SSW befestige (ohne was an der Waffe zu ändern), welches aussieht wie das Teil in dem oben geschriebenen Link ODER ein selbstgebautes Gerät, welches ebenfalls aussieht wie im Link oben, egal ob mit automatischer Auslösung oder nicht (also fest, ohne Federunterstützung etc.), dann darf ich? Ich meine "Schlaginstrument" ist nun natürlich wieder ein sehhhr dehnbarer Begriff - denn mit einem Glasbrecher mache ich im ENdeffekt ja nichts anderes, als zu schlagen...

    Danke & Grüße,
    Sascha

  • eines vorweg ich habe keine IWG/ME Sp15, aber hat die Pistole überhaupt eine richtige Weaverschiene?
    Auf Fotos sieht das aus als wäre das eine einfache auf beiden Seiten eingepresste Schiene ohne die typischen Abmessungen einer Weaverschiene.
    Bei dem Glasbuster ist die Querschraube als Querbolzen ausgeführt die normalerweise in eine entsprechende Ausfräsung der Weaverschiene greift.
    Wenn das keine richtige Weaverschiene ist dann kannst du am Griffstück herumsägen das es passt.

  • Zitat

    Original von dompils
    eines vorweg ich habe keine IWG/ME Sp15, aber hat die Pistole überhaupt eine richtige Weaverschiene?
    Auf Fotos sieht das aus als wäre das eine einfache auf beiden Seiten eingepresste Schiene ohne die typischen Abmessungen einer Weaverschiene.
    Bei dem Glasbuster ist die Querschraube als Querbolzen ausgeführt die normalerweise in eine entsprechende Ausfräsung der Weaverschiene greift.
    Wenn das keine richtige Weaverschiene ist dann kannst du am Griffstück herumsägen das es passt.

    Hi,
    ...oder einen Adapter nehmen oder eben wiederum den Eigenbau...

    Beste Grüße,
    Sascha

  • kurz gefasst:

    Ja, man darf solche Dinger anbauen oder auch selber basteln, sofern man an den wesentlichen Teilen der Waffe nichts bohren oder schleifen oder schrubben muss.

    Man muss auch nicht mit irgendwelchen Polizisten drueber diskutieren. Man hat einen KWS, dann darf man die Waffe fuehren. Ob da ein Glasbrecher dranhaengt oder nicht, ist waffenrechtlich irrelevant.

    hat man keinen KWS, dann darf man die SSW weder mit noch ohne Glasbrecher fuehren.

    Man darf aber daheim Glasbrecher bis zum umfallen bauen (Kein vom WaffG erfasstes wesentliches teil, keine Herstellungserlaubnis noetig) und an die daheim gelagerten SSW anschrauben, sofern man wie oben gesagt, dabei keine wesentlichen Teile veraendern muss.

    Ja, verzeihlich ist der Großen Übermut und Tyrannei,
    Denn zu groß und niederträchtig Ist des Deutschen Kriecherei.
    (H.v.Fallersleben und leider immer noch topaktuell)