Petition gegen Softairwaffen

Es gibt 84 Antworten in diesem Thema, welches 8.990 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (14. August 2006 um 14:53) ist von Baller-Bolle.

  • Zitat

    original von eatengod
    Soll das FÜHREN verboten werden?

    Man braucht das Führen nicht verbieten. Eine kleinesignalfarbende Kennzeichnung die man auf den Lauf stecken kann würde reichen. Man währe also dann verpflichtet die Kennzeichnug beim Führen an der Waffe zu haben und wenn man Zuhaus ist, kann man sie ja wieder abnehemen.

    das wäre mein Vorschlag um die Softairgegner zu beruhigen.

  • Das ist wieder einmal das allgemeine Blaba ohne Basis.


    Soll das FÜHREN verboten werden? JA!

    Soll die Herstellung, der Erwerb und Besitz verboten werden? NEIN!

    Sollen Softairs (über oder unter 0,5J) verboten werden? NEIN!

    ----------------

    Wer ist eigentlich dieser Otto Pätzold, der Einreicher dieser Petition?
    offensichtlich kein Abgeordneter, denn in der Liste habe ich ihn nicht gefunden.

  • Das Führen ist doch schon verboten. Oder etwa nicht? Ich dachte man bracuht den Kleinenwaffenschein zum Führen.
    Sollen sie doch die Produktion und das Führen in Deutschland verbieten. Sollange die Einfuhr von AS-Waffen erlaubt ist. Die meisten Kniften kommen ja sowieso aus Asien, Amerika, etc.
    Ach und das mit der Rotmarkierung ist eine sehr gute Idee. Zuhause wegnehmen, unterwegs drauf. Wobei die Kiddies die Einfärbung auch Unterwegs wegnehmen würden und das ja dann den Sinn verfehlt.

  • Warum bitte soll man Softairs in der Öffentlichkeit führen?

    Damals als wir mit unseren Knallplättchenpistole an Karneval rumgelaufen sind, konnte jeder sehen, dass die nicht echt waren.
    Aber heute..... :new16:

    PS: Der kleine Waffenschein gilt nur für SSW´s.

  • Doch doch ... von mir aus soll das führen von AirSoft Waffen ruhig verboten werden !
    Wäre nicht das erste mal das ein (zurecht) nervöser Gesetzeshüter mit noch nervöserem Zeigefinger aus Unwissenheit abdrückt. In den Niederlanden gilt der Anscheinsparagraph. Damit sowas garnicht erst passiert. Wobei, da kann man eigentlich auch selber drauf kommen das sowas nicht gut gehen wird. Wozu soll das auch gut sein mit solch einer Plastikplempe durch die Gegend zu laufen. Bin ich dann männlicher ? Ich meine da handelt es sich um einen schweren Error in der Neuroarchitektur. Nur damit man mich nicht falsch versteht, ich schiess ja selber AirSoft aber ich würde sie nie führen, noch nicht mal verdeckt ... tssst :cc

    Spy

    Ich hab da mal einen getroffen ... FWR / BDMP / BDS / DSB

  • Zitat

    original von Tellminator
    Wobei die Kiddies die Einfärbung auch Unterwegs wegnehmen würden und das ja dann den Sinn verfehlt.

    Ja soll ja auch pflicht sein ab 14 gilt das Jugendstrafrecht da müsste man sich noch was euinfallen lassen :crazy2:

    Ja du hast recht, das würde sicher vorkommen, doch wenn am Lauf ne feste rote Farbe wäre, würde sich der Sammler ärgern. Und ich schätze irgendwann muss man sich was einfallen lassen um die Gegner zu überzeugen sonst werden sie demnächst ganz verboten.

  • Zitat

    Original von Tellminator
    Das Führen ist doch schon verboten. Oder etwa nicht? Ich dachte man bracuht den Kleinenwaffenschein zum Führen.

    Nein, der KWS erlaubt nur das Führen von Gaspistolen. Sprich alle anderen "Waffen" (die laut Gesetz als Waffen definiert sind) dürfen damit NICHT geführt werden.
    Aber Spielzeug-Softairs (unter 0,08 / 0,5 Joule) sind nun mal Spielzeuge und die dürfen überall geführt werden - selbst bei öffentlichen Veranstaltungen, etc.

    Ein Verbot des Führens würde sich also nur auf die WAFFEN auswirken, nicht aber auf die SPIELZEUGE.

  • Zitat

    Original von Churchill

    Ja soll ja auch pflicht sein ab 14 gilt das Jugendstrafrecht da müsste man sich noch was euinfallen lassen :crazy2:

    Ja du hast recht, das würde sicher vorkommen, doch wenn am Lauf ne feste rote Farbe wäre, würde sich der Sammler ärgern. Und ich schätze irgendwann muss man sich was einfallen lassen um die Gegner zu überzeugen sonst werden sie demnächst ganz verboten.


    Die Sache ist doch einfach: wenn es eine solche Signalmarkeirung gibt, muss sie an der Waffe sichtbar bleiben - zumindest außerhalb des befriedeten Besitztums.
    Entfernt man diese Markierung, muss man damit rechnen eine Strafe aufgebrummt zu bekommen und wird im Zweifelsfalle für einen Täter mit einer echten Waffe gehalten und die Polizei darf selber zur Waffe greifen.

    Bei Moped & Co. ist es doch ähnlich: frisieren KANN man, darf man aber nicht. Wenn man erwischt wird, bekommt man eins auf die Nuss.

  • die Aussage das das die Gewalt von Jugendlichen fördert, ist doch Unsinn! ich habe schon sehr früh eine Waffe, die weitausgefährlicher war als so eine Softair, in die Hand bekommen aber es hat mir nicht geschadet, im Gegenteil!
    Dadurch habe ich gelernt mit einer Waffe umzugehen!
    natürlich müssen die ELTERN dabei gewissenhaft handeln. Darin sehe ich das Problem: Die Kinder sagen: "bitte bitte!" die Eltern sind genervt, kaufen und sagen:"na dann geh doch spielen!"
    Und daran sollen die Hersteller von Softairwaffen schuld sein? ganz sicher nicht!
    Firmen die Fernseher bauen sind doch auch nicht daran schuld das so viele Kinder nur noch glotzen oder!?

    stolzer Besitzer von: S-M8; Sig Seal S552(M82)

  • Churchill

    Sodass jeder Bösewicht auf den Lauf seiner scharfen AK 47 nur eine Dies ist eine Softair Kennzeichnung stecken könnte...

    Ne müsste schon fest und sichtbar an/in der ''Waffe'' angebracht sein.

    Gruß

    Love it to Deathpunk!!!!!!!!!

  • Diese Petition ist der gespielte Witz! M.E. ist die Eingabe aber kein wirkliches Problem, da andauernd irgendwelche Leute, die mit der jeweiligen Materie überhaupt nicht vertraut sind unsinnige Initiativen starten.

    Nichts desto trotz, kurz zu der Begründung dieses Meisterstücks im Einzelnen:

    Zitat

    … sind dem äußeren Anschein nach von wirklichen Militärwaffen nicht mehr zu unterscheiden…


    Wo ist das Problem? Man wird ja allein deswegen niemanden unterstellen wollen, mit einem solchen Gegenstand gegen Recht und Gesetz zu verstoßen. Wenn dies doch geschieht, so ist das illegal und es gibt eine rechtliche Handhabe dagegen. Mit einem Küchenmesser lässt es sich für entsprechend fehlgeleitete Personen übrigens viel schneller straffällig werden. Darüber hinaus hat der Terminus „Militärwaffe“, insbesondere mit dem Adjektiv „wirklich“ weder sachliche Relevanz noch Aussagekraft. Nach dem Sinngehalt würde die Petition dann von Nachbauten eines „M41A pulse rifle“ absehen, was die fehlende Fachkompetenz der Unterzeichner eindrucksvoll demonstriert.

    Zitat

    … Auch durch die Wirkung der Waffen aus der Softairszene hat es in letzter Zeit immer wieder Unfälle gegeben…


    Mag sein, aber das resultiert zum einen aus einem nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch und zum anderen müsste man dann Hocker, Tische, Leitern, Elektrizität sowie so ziemlich alle Gegenstände des täglichen Lebens verbieten. Zuletzt stellt sich nach diesem Argument die Frage, ob nicht das Leben an sich zu verbieten sei, da gefährlich und letztendlich tödlich.

    Zitat

    … sind hyperrealistische Soldatenspiele unter Kindern und Jugendlichen an der Tagesordnung und können nicht verboten werden, da es keine Bestimmung im Waffenrecht gibt, die diese Spielzeugwaffen zu verbotenen Gegenständen macht…


    Wie jeder hier weiß, gibt es sehr wohl Bestimmungen und Verbote im WaffG, die derartiges Treiben seit jeher in den meisten Fällen als illegale Aktivitäten auszeichnet. Stichworte sind „Führen“ und „Schießen“. Es entbehrt darüber hinaus auch jedem Maß an Vernunft und jeglicher Verhältnismäßigkeit, Airsofts zu „verbotenen Gegenständen“ zu erklären, da von diesen Objekten nicht die allgemeine Gefahr ausgeht, die das rechtfertigen würde (ich rekurriere hier mal nicht auf den Inhalt der Liste verbotener Gegenstände, da man über diesen vortrefflich streiten könnte – aber darum geht es ja nicht). Das Adjektiv „hyperrealistisch“ in diesem Zusammenhang ist unqualifiziert, emotional behaftet und unsachlich.

    Zitat

    … So wird Gewalt in der Gesellschaft, besonders unter unseren Kindern, gefördert und verherrlicht…


    Es gibt dafür keine robusten und validen Forschungsergebnisse, was jeder Psychologe bestätigen wird. Erfahrungen aus ähnlich gelagerten Bereichen (Videospiele) etc. sprechen Bände. Die Behauptung stellt eine Nullaussage dar, die empirisch nicht zu bestätigen (und auch nicht zu widerlegen) ist. Ganz offensichtlich wird das scheinbare Argument rein utilitaristisch verwendet, weil es den persönlichen Präferenzen der Unterzeichner gerade gelegen scheint.

    Zitat

    … Hier ist der Gesetzgeber mehr als gefragt.


    Sieht man sich die Probleme in diesem unserem Lande an, so ist diese Behauptung wohl von niemandem ernst zu nehmen. Genau aus diesem Grunde wird hier auch nichts passieren, genau so wenig wie die „dringend überfällige“ Normung aller bundesdeutschen Gartenzwerge zu erwarten ist. Vielleicht haben die Unterzeichner auch einfach zuviel „Akte 00“ gesehen.

  • Mopeds frisieren ist nicht erlaubt, und trotzdem machen das viele Jugendliche.
    Die Feste Einfärbung des Laufes oder so bringt auch nix. Wenn ich mir ne AS in Italien gekauft habe, hab ich die Markierung auch einfach mit nem Spray schwarz angesprayt. Das würden die Kiddies auch machen. Und die würden trotz der Gefahr einer Strafe mit den Dingern rumrennen.
    Die beste Lösung finde ich, ist alle AS ab 18 und wie SSWs zu behandeln.

  • Es ist sowieso mit einem neuen „Anscheinsparagraphen“ (bezüglich des Führens, S. 17 der im PDF verwendeten Seitenzählung) zu rechnen. Das finde ich persönlich eine sehr gute Lösung und ist auch ökonomisch in dem Sinne, dass es dabei überhaupt nicht mehr um die Frage geht, ob es sich um eine Waffe gemäß dem WaffG handelt.

  • @ SUNIX:

    Super Textinterpretation!
    :respect:

    Diese Petition ist wirklich voll von Unwissen und Emotionen.
    :(


    Aber es ist ja nicht das erste und einzige Plädoyer gegen die Softairs:
    Gewerkschaft der Polizei - "Lebensgefährliche Begegnungen"
    CDU/ CSU Initiative (März 2005)
    WELT.de (Juli 2005) - Tödliche Gefahr Softair-Waffe
    NRW-Innenminister Behrens (März 2005) - Kriegswaffen-Nachbildungen erfordern schnelle Regulierung
    [URL=http://www.zdf.de/ZDFheute/inhalt/21/0,3672,2326293,00.html]HEUTE.de (Juni 2005) - Softair-Waffen im Visier[/URL]
    STERN.de (Feb. 2005) - Albtraum der Polizei

    um nur mal die ersten Treffer bei GOOGLE.de (Softair Verbot) aufzulisten.

  • Zitat

    Original von Tellminator
    ... Die beste Lösung finde ich, ist alle AS ab 18 und wie SSWs zu behandeln.

    Wozu denn das?

    Während eine SSW noch zur SV dienen kann, wüsste ich nicht, wozu man mit einer Softair, Deko oder sonstwie ungefährlichen, aber den Anschein einer echten Waffe hervorrufenden "Spielzeugwaffe" herumlaufen sollte.
    Wer verantwortungsvoll mit Waffen umgeht, der wird seine Sportgeräte - ganz gleich, ob er auf Scheiben, Klappziele oder von mir aus auch auf Menschen (Paintball/ Airsoft-Skirm) schießen will - ganz ordentlich und gemäß Waffengesetz "transportieren" - also nicht zugriffsbereit führen.

    Und wer im Stadtpark spielt oder auf dem Tuppenübungsplatz, macht sowieso schon mal etwas falsch. Da bringt ihm auch die erlaubte Anreise mit geladener Waffe nichts.

  • Natürlich
    Aber soveil ich weiss gibt es nicht viele Kiddies, die mit SSWs rumrennen etc, da die ja unter das WaffenG fallen und somit die Strafe einiges höher wäre. Aber naja, war auch nur so eine Idee (vieleicht ne schlechte).
    Ab 18 wäre aber sicher eine gute Masnahme