Messer und WaffenG. (CH)

Es gibt 11 Antworten in diesem Thema, welches 1.613 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (4. August 2006 um 02:29) ist von HassesFreigang.

  • Hallo


    Was ich hier noch fragen wollte...

    An der letzten Fischen-Jagen-Schiessen Ausstellung hab ich an 1-2 Ständen Einhand-Messer gesehen (Springer soweit ich weiss nicht)

    Die Verkäuferin meinte dass die Messer erlaubt wären, solang sie nicht in Kinos und andere öffentliche Anstalten getragen werden.


    Stimmt das?


    MfG
    darko

  • Mein letzter Stand des Wissens war jedenfalls, dass solche Messer in der Schweiz zwar verkauft, aber nicht geführt werden dürfen.

    Mehr weiss ich leider auch nicht.

    Versuch' in Zeichen fortzueilen, ungefangen ist mein Geist,
    ehe sich die Zeilen schließen, glaub' ich frei zu sein, meist.

    W

  • Hi


    Naja, bei den meisten Ausländischen Anbietern steht bei solchen Messern "Nicht in die Schweiz lieferbar"

    Wie bei Kettner und co.


    Das macht mich auch ein bisschen stutzig

  • Oh man... ich bin letztens hier im Forum über genau das gestolpert und jemand (Erklärbär vielleicht?) sprach das an... ich such' mal nach dem Thread, vielleicht finde ich ihn ja :)

    Versuch' in Zeichen fortzueilen, ungefangen ist mein Geist,
    ehe sich die Zeilen schließen, glaub' ich frei zu sein, meist.

    W

  • Nein, es stammte von germi

    Zitat

    Und ihr tut mir jedes Mal leid wenn ich mein HK P2000-Messer mit auf die Arbeit nehme um mir da damit einen Apfel zu schälen. Das Führen eines solchen Messers (Klappmesser mit einer Hand zu öffnen) ist in der Schweiz verboten, gutes Waffengesetz aber restriktiv bei den Messern.

    Er sprach jedenfalls nur vom Führen, also auch in etwa das, was ich dachte. WIe das allerdings in deinem (sorry) Alter aussieht, weiss ich auch nicht.


    Edit(Sorry, Doppepost... hatte mich verguckt :( )

    Versuch' in Zeichen fortzueilen, ungefangen ist mein Geist,
    ehe sich die Zeilen schließen, glaub' ich frei zu sein, meist.

    W

    Einmal editiert, zuletzt von HassesFreigang (4. August 2006 um 02:14)

  • Hallo


    Alter sollte eigentlich kein Problem darstellen, nun bleibt nur die frage, ob der Besitz wirklich erlaubt ist. Ich hätt da schon n Traum messer ;D

  • Kann ich verstehen, zwei von meinen beiden Lieblingen sind auch Klappmesser dieser Art ;)

    Im Netz wird sich doch irgendwo im Zweifelsfalle ein Schweizer Waffengesetz finden, oder? Irgendwo muss man das ja nachlesen können :/

    Notfalls einfach mal in einem Laden fragen, wie die Regelungen dazu sind, die müssten das eigentlich auch wissen.

    Versuch' in Zeichen fortzueilen, ungefangen ist mein Geist,
    ehe sich die Zeilen schließen, glaub' ich frei zu sein, meist.

    W

  • Der Besitz ist afaik legal, nur wie gesagt das Führen nicht. Es gibt nicht nur im deutschen Recht schwachsinnige Regeln..

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Hallo


    Die WaffenG zeilen im Netz können schnell auf zwei Arten wahr genommen werden.

    Nun, falls bis morgen Abend hier noch nichts feststeht schreib ich ne Mail an die Gemeinde, haben mir schon beim heiklen thema SSW geholfen


    MfG
    darko

  • Na dann hol's dir (alleine schonmal die Tatsache, dass man sie bei euch kaufen kann, spricht doch schon dafür ;) ), nur das Tragen fällt eben leider flach, was den Sinn des Messers - vom Sammlerobjekt mal abgesehen - allerdings deutlich senken würde.

    Aber mal so am Rande:
    Wie steht's mit einem Messer solcher Bauart, bei dem der kleine Zylinder für den Daumen entfernt wurde? Ist dann ja eigentlich nicht mehr einhändig zu öffnen, oder?

    Versuch' in Zeichen fortzueilen, ungefangen ist mein Geist,
    ehe sich die Zeilen schließen, glaub' ich frei zu sein, meist.

    W

  • Hallo


    Würd eigentlich klappen, aber nicht so leicht zum aufklappen, ausserdem, Wenn ich es führen würde, dann eigentlich nur in Frankreich, werd mich gleich informieren wie es dort aussieht.


    MfG
    darko

  • Klar würde es klappen, aber genau genommen kann man auch mit etwas Übung ein konventionelles Taschenmesser einhändig öffnen. Ich frage mich nur, ob euer Gesetz auch - wie bei uns - vom Bestimmungszweck eines Messers ausgeht oder vom tatsächlichen Zustand.

    Versuch' in Zeichen fortzueilen, ungefangen ist mein Geist,
    ehe sich die Zeilen schließen, glaub' ich frei zu sein, meist.

    W