Frage an die 4mmM20 Experten

Es gibt 76 Antworten in diesem Thema, welches 23.907 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (2. Mai 2008 um 20:30) ist von harryumpf.

  • Zitat

    Original von hyperdeath
    Aussage des Büchsenmachers aufgrund meiner Beschwerde, dass die von ihm auf
    das Kaliber 4mmM20 umgebaute Waffe kein 'F' trägt:

    Das neue WaffG kennt ein "f-im-5-eck" nur noch bei freien Waffen. Wenn es sich
    um eine 4mmM20 Waffe handelt, kann dieser Stempel entfallen, da diese Waffen
    zwar FRÜHER frei, jetzt aber ohnehin WBK-pflichtig sind.


    Diese Aussage des Büchsenmachers ist schlicht und ergreifend falsch! Das :F: sagt nämlich nichts über „frei erwerbbar aus“, sondern lediglich, dass die den Geschossen erteilte Gesamtenergie nicht über 7,5J liegt. Unabhängig davon, ob das Kaliber technisch gesehen gar nicht mehr als 7,5J hergibt, müsste ein :F: auf der Waffe auf jeden Fall vorhanden sein.

  • Hm das Thema mit der WBK-eintragung hatten wir irgendwie schon mal am wickel...wenn nichts drin steht wie bei Michael, dann wollen die Sachbearbeiter das :F: auf der Waffe persönlich sehen.
    Wenn es in der WBK steht wie bei mir und Ralf dann wollen sie die Waffe garnicht mehr sehen, mit dem Text in der WBK ist man quasi selbst verantwortlich dafür...das ein :F: auf der Waffe ist sonst wär es illegaler Waffenbesitz ..(denke ich). :wogaga:

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

    Einmal editiert, zuletzt von Eastwood (5. Juli 2012 um 19:58) aus folgendem Grund: Bild(er) auf Wunsch des Autors gelöscht

  • Naja, illegaler Waffenbesitz? - Hmmm ...

    In meiner WBK steht als Eintrag z.B. "Pistole | 4mmM20 | Walther soundso | ..."
    Auf der Waffe ist das Kaliber 4mmM20 angegeben und deutlich erkennbar.
    In meiner WBK steht nichts von 'F', auf der oben erwähnten Waffe auch nicht.
    Ergo habe ich eine Waffe, die exakt dem Eintrag in der WBK entspricht.

    Egal, ich werde sie lieber mal nach-"effen" lassen.

    Gruß,
    hyperdeath

    FWR #30425
    4mmM20 Kurzwaffen - die braucht der Mensch :nuts:

  • Wenn eine WBK mit der "F" Auflage begrenzt ist, verhindert das den Kauf von konvertierten vormals Großkaliberwaffen, da diese Neufertigungen i.d.R. wohl kein "F" tragen. Außerdem spricht das mal wieder für die Inkompetemz des Sachbearbeiters, weil das Kaliber 4M20 niemals mehr als F-konforme 7,5 Joule entwickeln kann.
    Das rechtliche Besondere an 4M20 Waffen ist die Bedürfsnisfreiheit.

  • Zitat

    Original von Floppyk
    Außerdem spricht das mal wieder für die Inkompetemz des Sachbearbeiters, weil das Kaliber 4M20 niemals mehr als F-konforme 7,5 Joule entwickeln kann.


    Darum geht es eben administrativ (oder bürokratisch) gesehen nicht. Ob das Kaliber faktisch gar nicht mehr als 7,5J hergeben kann, ist absolut unerheblich – das Augenmerk liegt am Vorhandensein des vorgeschriebenen :F:s.

    Bei den Airsofts juckt es unsere Administration auch nicht, ob eine AEG technisch die 7,5J-Grenze nie und nimmer überschreiten kann, es wird schlicht und einfach die vorgeschriebene Kennzeichnung, eben das :F: (bzw. beim Tuning dessen Bestätigung durch das Beschussamt), verlangt.

    Über den Sinn und Unsinn des Ganzen zu diskutieren bringt (wie immer beim Waffenrecht) leider herzlich wenig. Auf jeden Fall hängt der Eintrag in der WBK ausnahmsweise mal nicht mit einer etwaigen Inkompetenz des SB zusammen. Das ist schlicht und einfach der Gesetzestext, der im Zusammenhang mit dem :F: auf die Entbehrlichkeit eines Bedürfnisnachweises verweist. In der Form nicht unbedingt der schlechteste Eintrag für den Waffenbesitzer, da gibts weitaus schlimmeres :D.

  • Seit wann muss denn der SB einen Auszug aus dem WaffG in eine WBK eintragen, wobei es eine Kurzwaffe, wenn auch im Mäusekaliber ohnehin nur mit WBK gibt?
    Wenn man einen 4M20 haben möchte, wird Art der Waffe, Kaliber und Erwerb bis und i.d.R. der Mun-Erwerb eingetragen. Was für einen Sinn hat dann der zusätzliche Vermerk, dass die Waffe "F" haben muss, wenn es diese Art von Waffen ohnehin nur unter 7,5 J entwickeln? Daher ist solch ein Eintrag/Auslage in der WBK unnötig.
    Wenn man eine Großkaliberwaffe eintragen lässt, wird ja auch nicht reingeschrieben, dass die 44 mag nur 1500 Joule haben darf.
    Nachher kommt noch einer auf die Idee, dass Wiederlader nur Patronen bis 500 Joule laborieren dürfen.

  • Ab 7,5J aufwärts wir ein Bedürfnis fällig, ganz einfach. Für die Teile reicht Sachkunde, weiße Weste und ein entsprechender Tresor aus.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Hm..Äpfel und Birnen....vergleichen..

    Zitat

    Wenn man eine Großkaliberwaffe eintragen lässt, wird ja auch nicht reingeschrieben, dass die 44 mag nur 1500 Joule haben darf.


    ..wie sunix auch schon ausführte, es geht "hier" bei dem Thema um bedürfnisfreie Feuerwaffen und bedürfnisfrei sind sie nur wenn sie ein :F: haben.

    Wenn...nur mal theoretisch gedacht (ich weiß das es Blödsinn ist) man ein Bedürfnis nachweisen könnte für eine 4mm M20 dann brauchte sie kein :F: und man würde Äpfel mit Äpfel´n vergleichen.

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    Waffensachverständiger im VWG

    Einmal editiert, zuletzt von thomas magnum (6. Juni 2007 um 19:15)

  • WaffG
    Abschnitt 2 - Erlaubnispflichtige Waffen
    Unterabschnitt 3 - Entbehrlichkeit einzelner Erlaubnisvoraussetzungen

    Erwerb und Besitz ohne Bedürfnisnachweis (§ 4 Abs. 1 Nr. 4)
    1.1
    Feuerwaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird und die das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 der Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen;

    Ersten Verordnung zum Waffengesetz
    Anlage 1
    Kennzeichen, Zulassungszeichen
    1. Kennzeichen für Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von
    nicht mehr als 7,5 J erteilt wird (§ 13 Abs. 2 des Gesetzes)
    ( F im Fünfeck )

  • ...eben genau das steht auf meiner WBK und meint nix weiter als das :F: nur halt in Gesetzes-chinesich. :new16:

    Man ist dazu quasi verpflichtet ein :F: auf seiner bedürfnisfreien Feuerwaffe zu haben, wie "wir" hier schon mal vor längerer Zeit rausbekommen haben gibt es wohl zwei Arten in der Praxis, einmal mit dem Text in der WBK die andere Variante ohne den Text wo dann aber "immer" der Sachbearbeiter das :F: auf der Waffe selber in Augenschein nehmen will.

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • Nee nicht wirklich....(damit meinte ich sein "Klasse") natürlich geht das.

    Zitat

    Und was ist wenn Du eine 45'er auf dieser WBK eintragen lassen möchtest?


    Ähm..Michael ich nehme mal an er meint jetzt eine "richtige" 45.er...hm schade wer lesen kann und das auch aufmerksam tut ist klar im Vorteil. :new16:
    Hast du dir den Text meiner WBK weiter oben mal durch gelesen... ??? nee ich denke nicht sonst hättest du nicht lange das Waffg. wälzen müssen, denn was du da raus gesucht hast steht ja weiter oben...im Text meiner WBK.

    Und was steht da noch...genau der Text mit dem :F: gilt nur für die lfd Nummern die aufgezählt werden, will sagen wenn ich mir eine 45.er kaufe (bedürfnis vorrausgesetzt) dann wird die einfach unter meine andern 6 Waffen eingetragen.

    Obwohl ich die großen eh auf eine zweite grüne nehme wegen der Übersicht.

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    Waffensachverständiger im VWG

    2 Mal editiert, zuletzt von thomas magnum (7. Juni 2007 um 18:44)

  • Zitat

    Original von Floppyk
    Und was ist wenn Du eine 45'er auf dieser WBK eintragen lassen möchtest?

    Wird nicht gehen, brauchst eine entsprechende WBK für denn .45er mit 7,5J, da würde das Geschoss vorne gerade mal aus dem Lauf fallen.

    Allerdings werden einem die bedürfnisfreien nicht auf das Kontingent der Waffen angerechnet die ein Bedürfnis erfordern wenn man Waffen hat die ein Bedürfnis erfordern.

    Nehmen wir mal an hier wäre einer Jäger. Ein Jäger darf auf seinen Jagdschein bis zu zwei Kurzwaffen erwerben für Fangschüsse. Wenn er nun eine WBK besitzt mit zwei bedürfnisfreien Kurzwaffen dürfen die nicht als die zwei Kurzwaffen für Fangschüsse gewertet werden.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
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  • ... außerdem kannst Du Dir (neue gelbe WBK ausgenommen) mit einer WBK noch lange keine Waffe kaufen. Dafür brauchst Du einen Bedürfnisnachweis, auf diesen hin wird dann ein Voreintrag für Waffe und Kaliber (in dem Fall .45 ACP mit Bedürfnis oder 4mmM20 ohne Bedürfnis) gemacht, mit dem kannst Du dann zum Händler gehen und kaufen. Danach nochmal zum Amt und absegnen lassen ..

  • Hi Gemeinde !

    In der Tat ist und muß auf 4mmM20 Waffen kein :F: sein...

    Wie schon erwähnt, ist die Energie der 4mmM20-Muni ja eh <7,5Joule.

    Habe eine EM-GE 4mmM20 Pistole, aus sehr alter Fertigung, ohne :F:.
    ...war da erstaunt, als ich das bemerkte.

    Nach Aussage meines Bekannten (staatl. anerkanter Gutachter, Sachverständiger, Büma-Meister, etc. etc. mit gutem Draht zum BKA etc.), muß kein :F: auf 4mmM20 Waffen drauf sein.

    ...und ich war wieder froh :))

    Gruß, Patrick.

  • Zitat

    Original von Ritztec
    !

    In der Tat ist und muß auf 4mmM20 Waffen kein :F: sein...


    Nach Aussage meines Bekannten (staatl. anerkanter Gutachter, Sachverständiger, Büma-Meister, etc. etc. mit gutem Draht zum BKA etc.), muß kein :F: auf 4mmM20 Waffen drauf sein.

    Deshalb will mein SB die 4mmR/6mmFL. Waffen sehen , da die ein :F: haben müssen.

    Die 4mmM20 Waffen dagegen interessieren ihn nicht, weil die eh immer unter 7,5 Joule liegen.

    Gruß Michael
    4mm/6mm :F::W: affen? Na klar!
    FWR-Mitgliedsnr.: 30936