Sind Paintball- und RAM-Waffen unter 0,5 J neuerdings frei verkäuflich ab 3 Jahren?

Es gibt 10 Antworten in diesem Thema, welches 1.729 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (23. Juni 2006 um 11:23) ist von sunix.

  • Hallo!

    Ich habe gelesen, daß Paintball- und RAM-Waffen unter 0,5 J neuerdings in
    Deutschland frei verkäuflich ab 3 Jahren sind.
    Stimmt das und wenn ja gibt es Paintball- und RAM-Waffen unter 0,5 J?
    Und wenn nein, wäre es möglich Paintball- und RAM-Waffen unter 0,5 J
    herzustellen?

    Herzliche Grüße

    Roland

  • 1. frei verkäuflich ab 3 Jahren ist der größte Schwachsinn den ich je gehört habe, verschone uns mit sowas...
    2. Selber herstellen ist illegal...

    ICh weiß jetzt nicht, ob du die Fragen ernst meinst.. ich hoffe mal nicht!

    Guns don't kill people, people kill people... Guns defend people from people with smaller guns

    Waffen: HW 35 vor 1970 :n1: , Mosin-Nagant Salut :n1: , Magtech AR500 G2

  • Das ist so korrekt, aber sowas wird keiner bauen. Die ab 14-Grenze ist eine freiwillige Selbstbeschränkung der Händler. Alles was unter 0,5J hat ist keine Waffe sondern Spielzeug. Bei solchen Selbstbauten wäre ich verdammt vorsichtig, sowas kann gewaltig nach hinten losgehen.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Stimmt, da hast du recht. Bei gasbetriebenen ist die Gefahr zu groß, dass man die durch Manipulation auf >0,5J bringt.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Hallo,

    für SoftAir(!!!) - Waffen die "noch" vom Waffengesetz ausgenommen sind, also die unter 0,5 Joule gibt es KEINE gesetzliche Altersfreigabe!

    Das "ab 14" ist eine freiwillige Einschränkung des Handels, weil Kinder erst ab 14 jahren eingeschränkt geschäftsfähig sind und sich überhaupt irgendwas selbst kaufen dürfen.

    Das ganze ist keine Altersfreigabe weil es Waffen sind und auch keine waffengesetzliche Regelung.

    Dieses "ab 3" beruht übrigends auf der Gefahr von verschluckbaren Kleinteilen.

    Paintball oder RAMs betrifft das allerdings nicht. Die Kugeln sind einfach zu schwer um mit 0,5 Joule irgendwohin zu kommen. Da könnte man die Dinger ja mit mehr Energie werfen...

    Aus diesem Grund gibt es keine solchen Waffen und es wird sie wahrscheinlich auch keine Firma herstellen. Wozu auch.... macht keinen Sinn.

    Masterchief
    Auch wenn die Frage etwas seltsam ist... das geht doch auch höflicher, oder?

    Schöne Grüße
    CP

    EDIT: Ich seh schon, ich schreibe zu langsam...

    Tiocfaidh ár Lá

    Einmal editiert, zuletzt von CelticPagan (18. Juni 2006 um 16:04)

  • Es gibt weder Paintball- noch RAM-Waffen mit einer Energie kleiner 0,5J. Die meisten PB-Markierer reizen die 7,5J-Grenze gut aus.

    OT: Das wäre allerdings lustig anzusehen, wenn eine .68 bzw. .43-Kugel „befeuert“ von 0,5J gemächlich aus dem Lauf kullert. :laugh:

    Du beziehst Dich auf Spielzeug-Softairs: Das taugt weder was, noch würde ich es ins Auge fassen, so etwas herzustellen, siehe Antwort von Germi.

    Gruß
    Armin

    €: Zu langsam gewesen... CelticPagan war schneller.

    Einmal editiert, zuletzt von sunix (18. Juni 2006 um 16:06)

  • @ alle,
    sry habe die Frage falsch interpretiert.. entschuldigung für meine unqualifizierte Ausdrucksweise...

    Gruß
    Marc

    Guns don't kill people, people kill people... Guns defend people from people with smaller guns

    Waffen: HW 35 vor 1970 :n1: , Mosin-Nagant Salut :n1: , Magtech AR500 G2

  • Zitat

    Original von CelticPagan

    ...weil Kinder erst ab 14 jahren eingeschränkt geschäftsfähig sind und sich überhaupt irgendwas selbst kaufen dürfen
    ...

    Kleiner Hinweis am Rande .. Kinder sind ab 7 Jahren beschränkt Geschäftsfähig. Woher besorgen sich die Grundschüler sonst ihre Comics, Pokemonkarten und Kaugummis ;)

    2 Mal editiert, zuletzt von renado (23. Juni 2006 um 01:58)

  • Zitat

    Original von renado
    ...Kinder sind ab 7 Jahren beschränkt Geschäftsfähig.

    Absolut korrekt (§§ 104, 106 BGB). M.E. ist die freiwillige Selbstbeschränkung des Handels aus §19 StGB abgeleitet: Wer (bei Begehung einer Tat) noch nicht vierzehn Jahre alt ist, ist schuldunfähig.