Frage zu kleinem Waffenschein !

Es gibt 72 Antworten in diesem Thema, welches 12.440 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. Juni 2006 um 11:28) ist von Baller-Bolle.

  • Zitat

    Original von Knallebum.....Mein Beispiel oben gilt nur dann, wenn auch die Bedrohung GEGENWÄRTIG ist...

    @ Knallebum:

    Wünschen wir uns einfach die beste Lösung: Dass wir nie in die Situation einer Bedrohung kommen, ob gegenwärtig oder nicht ;)

    Und für den unwahrscheinlichen Falle dass doch, wissen wir Alle jetzt wie wir uns dann verhalten :))

    Gruss
    Alfred

  • Zitat

    Original von TERAFIGHT
    Sehr gute Antwort ...

    und nun zum ersten poster...

    Also ich habe letztes Jahr ein Haus mit meiner Frau in einer sehr ruhigen ecke erstanden zwar haben wir neue Fenster und Türen mit einbruchschutz und zwei große Hunde jedoch würde es mir ein besseres Gefühl geben wenn ichg weiss das ich eine Gas/Signalpistole neben mir im Nachtisch liegen habe ... da ich im Notfall lediglich meine Treppe/Flur einnebeln möchte um eventuelle Einbrecher auf Abstand zu halten bis die gerufene Polizei eintrifft so meine Idee ...
    Desweiteren nervt mich das böllern zu Sylvester daher lieber sauber mit 9mm Knallen ;D

    Noch etwas an dieser Stelle wenn ich mit meinem Luftgewehr bzw. Pistole zum Schießen auf unser Außengelände fahre und werde angehalten .... ist es dann auch von Vorteil einen KWS zu besitzen ??? oder muss man immernoch alles ungeladen und gesichert m Kofferraum liegen haben ?


    So was kann im schlimmsten Fall zur Eskalation führen,da Einbrecher oder wer auch immer in Panik geraten könnte.

    Nicht selten endet ein Normaler Einbruch dann mit einer Mordtat.

    "The only easy day was yesterday!" (Der einzig leichte Tag war der Gestrige!)-US SEALs
    W
    Dolce & Gabbana ?? Ne, ne ich trage Heckler & Koch

  • Zitat

    Original von TERAFIGHT
    ... da ich im Notfall lediglich meine Treppe/Flur einnebeln möchte um eventuelle Einbrecher auf Abstand zu halten bis die gerufene Polizei eintrifft so meine Idee ...

    @ TERAFIGHT:
    Bei dem von Dir beschriebenen Szenario würde ich doch eher ein paar Alarmapparate im cal. 16 aufhängen (dafür gibt es auch Adapter in 9mm (Revolver)). Die Reißleine entsrpechend im Schlafzimmer montieren.
    Kurz Tür auf. Den Herren einen schönen Abend wünschen, BUUUUUMMMMM!!!!
    Tür zu, Polizei benachrichtigen, Gasmaske auf und die am Boden liegenden Gäste sicherstellen (Kabelbinder, GaffaTape).

    1. :johnwoo:

    2. :kotz:

    3. :new9:

    4. :knast:

  • Zitat

    Original von Baller-Bolle
    Ist das nicht der Jedermanns-Paragraph? So wie man das bei der Wachausbildung beim Bund gelernt hat:
    "Im Namen der Bundesrepublik Deutschland nehme ich sie vorläufig fest!", zwecks späterer Übergabe an die Polizei/ Staatsanwaltschaft.

    Bei der Wachausbildung lernt man allerdings auch, das man als Zivilist NICHT Maßnahmen unmittelbaren Zwanges anwenden darf. Man darf den Verbrecher zwar festhalten - aber wenn er sich dagegen wehrt darf man ihn nicht mit Gewalt an der Flucht hindern (so wie man es als Wachsoldat eben dürfte).

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • jnievele:
    Wir reden ja auch nicht über UZG sondern über StGB und BGB.
    Der 127Abs 1 der Strafprozeßordnung erlaubt die vorläufige Festnahme bei auf frischer Tat betroffenen oder verfolgten,nicht amtlich bekannten Personen und / oder der Flucht verdächtigen Personen.

    Der §229 StGB räumt dir sogar die Gewaltanwendung ein:


    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
    § 229

    Selbsthilfe

    Wer zum Zwecke der Selbsthilfe eine Sache wegnimmt, zerstört oder beschädigt oder wer zum Zwecke der Selbsthilfe einen Verpflichteten, welcher der Flucht verdächtig ist, festnimmt oder den Widerstand des Verpflichteten gegen eine Handlung, die dieser zu dulden verpflichtet ist, beseitigt, handelt nicht widerrechtlich, wenn obrigkeitliche Hilfe nicht rechtzeitig zu erlangen ist und ohne sofortiges Eingreifen die Gefahr besteht, dass die Verwirklichung des Anspruchs vereitelt oder wesentlich erschwert werde.

    ...und das ist kein Laienwissen.Ich bin Diensthundeführer und mußte bei Ferstnahmen schon öfters "grob" werden.Vor Gericht stand ich immer sauber da.

    Ich kann nur jedem empfehlen sich das StGB und das BGB zu kaufen.
    Die Ausgaben kosten jeweils fünf Euro und helfen euch bei solchen Fragen.


    Knallebum:
    "Ich hab doch geschrieben wenn einer einbricht und mit nem Messer vor mir steht. Das ist doch ein GEGENWÄRTIGER Angriff!?"
    Lediglich eine Bedrohung.Noch kein Angriff und selbst wenn darfst du ihn nur abwehren.Alleine durch das Bereithalten einer SSW auch wenn es euer Recht ist,wird euch der Richter einen Vorsatz unterstellen.
    Beim Einsatz von CS oder Schlagstock komm ich nur raus,weil ich nach Dienstanweisung sowas führen muß.
    Gibt bestimmt gutausgegangene Einzelfälle aber in der Regel mag Justizia keine "Bürgerwehr".

    Gruß
    Oliver

  • Zitat

    Original von Munimann
    "Ich hab doch geschrieben wenn einer einbricht und mit nem Messer vor mir steht. Das ist doch ein GEGENWÄRTIGER Angriff!?"
    Lediglich eine Bedrohung.Noch kein Angriff

    Na freilich ist das ein Angriff. Der Angriff muss NICHT gegen Dich als Person geschehen, sondern gegen ein Notwehrfähiges Rechtsgut, und derer gibt es viele. Somit ist alleine der Einbruch schon ein Angriff.

    Zitat


    und selbst wenn darfst du ihn nur abwehren.Alleine durch das Bereithalten einer SSW auch wenn es euer Recht ist,wird euch der Richter einen Vorsatz unterstellen.

    Die Urteile die ich bis dato so gelesen habe sagen etwas anderes... selbst beim Einsatz einer scharfen Waffe. Die Einsätze von Schreckschusswaffen bringt unter solchen Umständen eh kaum ein Staatsanwalt vor Gericht.

    Zitat


    Gibt bestimmt gutausgegangene Einzelfälle aber in der Regel mag Justizia keine "Bürgerwehr".

    Bürgerwehr? Keine Ahnung, aber mit Notwehr hat Justitia weit weniger Probleme als Du... ist aber schon klar, offenbar willst Du eine Dienstleistung verkaufen, da sind Wehrhafte Bürger natürlich verlorene Kunden.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Erklärbär:
    Kenn ja dein Problem nicht.Verkaufen werd ich hier bestimmt nichts,nebenbei bin ich selber nur Angestellter.
    Würde mich aber trotzdem interessieren,woher du dein "Fachwissen" hast.
    Ich arbeite seit etlichen Jahren im Personenschutz und habe bei Schutzaufgaben des Öfteren mit Stalkern und anderen Belästigern zu Tun gehabt,die widerrechtlich befriedetes Besitztum gestört haben.
    Derzeit unterstütz ich eine Namenhafte Detektei als Diensthundeführer zwischen den P-Schutzaufträgen.
    Bei der Anzeigenaufnahme wurde ich immer von unserer Rechtsabteilung unterstützt und mehrere IHK Prüfungen (§34a/Sachkunde,Sicherheitsfachkraft,Fachkraft für Schutz und Sicherheit mit Personenschutzaufgaben,§7WaffG Waffensachkunde,Ausbilderprüfung BDSP...) bescheinigen mir KEINEN Schwachsinn.Denke schon,daß ich spätestens vom Richter mal drauf hingewiesen würde,wenn ich "Lücken" im Basiswissen hätte.
    Also komm mir nicht so OK?

    Gruß
    Oliver

  • Zitat

    Original von Munimann
    Würde mich aber trotzdem interessieren,woher du dein "Fachwissen" hast.

    Da ich Zeitweise als Referent für Waffenrecht einspringe und so Aktiv an der Sachkundeausbildung beteiligt bin stehe ich in engem Kontakt zu verschiedenen Behörden in dieser Sache.

    Aber Du hast Recht das für DICH andere Maßstäbe herangezogen werden. Was Du da treibst ist Bürgerwehr, und wenn Du dich Absichtlich in Notwehrsituationen begibst, diese ja quasi provozierst sehen Richter das tatsächlich wesentlich enger. Oder wie die Richter in unserem Verein sagen würden, wenn Du Polizei spielen willst hättest Du dich da bewerben sollen und nicht bei einem Anwalt. Übrigens, einer der Richter hat vorsorglich neben seinem Bett einen kleinen Safe, Widerstandsgrad 0, und da ist sicher keine Schreckschusswaffe drin.

    Aber wie Du es drehst und wendest, die "Du wachst auf, und ein Einbrecher steht mit Messer vor Dir" Situation hat nichts zu tun mit deiner "Du weißt da ist ein Einbrecher und fährst statt die Polizei zu rufen selber hin um den zu stellen" Situation.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Ich merk schon.Da fehlt das Himntergrundwissen:
    Mit Bürgerwehr und provozierten Notwehr Situationen hat das nichts zu Tun.
    Ich bin in dem Fall Besitzdiener und handel im Interesse des Eigners.Solltest du wissen,wenn du Sachkunde unterrichtest.Ich nehm seit Jahren unsere Sachkunde innerbetrieblich ab und bereite neue Mitarbeiter in Basiskursen auf die §7 WaffG vor.
    Da sitzt keiner am Tisch,der nicht die Sachverhalte vom StGB und BGB kennt.Ich hab das zu verantworten,wenn die später Probleme kriegen,weil sie was nicht verstanden haben.

    Auch hier im Net werde ich niemanden ermuntern eine Notwehrsituation mit Waffengewalt zu beenden.Lieber fünf Minuten feige als ein Leben lang tot auch wenn die Ehre ein notwehrfähiges Rechtsgut ist.
    Meine Meinung.

    Im P-Schutz wird man ausgebildet,in jedem Fall die Schutzperson zu evakuieren und sich aus dem Staub zu machen.
    Waffeneinsatz ist bei unser Bevölkerungsdichte in Metropolen wie Hamburg unverantwortlich.Darüber hinaus bekommt man zu 98% eh keine Freigabe zum Führen einer Schußwaffe.Das entscheidet das LKA/BKA wann und dann auch wer eine Waffe trägt und das mit Grund.

    Wir habenSprays und zur Not Tonfa's und wenn ich ehrlich bin,liegt im Rollenspiel jeder Gegner schon am Boden,eh er auch nur eine Waffe gezogen hat.Die beste Waffe ist der Verstand.

  • Ich weis auch gar net warum hier die "Bürgerwehr" ins gespräch gebracht wurde.

    Nur weil ich als Einzelperson vielleicht ne SSW unter Kissen hab hat das noch lange nichts mit einer "Bürgerwehr" gemein.

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

  • Dieser Threat ist einfach schon zu lang und geht damit seltsame Wege.
    Die ursptünglische Frage wurde ja schon beantwortet - nun kommen Meinungen und Stimmungsbilder. :crazy2:
    Und der obligatorische Streit um Missverständnisse. :(

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Zitat

    Original von Knallebum
    Ich weis auch gar net warum hier die "Bürgerwehr" ins gespräch gebracht wurde.

    Nur weil ich als Einzelperson vielleicht ne SSW unter Kissen hab hat das noch lange nichts mit einer "Bürgerwehr" gemein.


    So, wie ich MUNIMAN da oben verstehe, war Bürgerwehr nur im übertragenen Sinne zu verstehen; dass die Gerichte nicht gerade nachsichtig reagieren, wenn man sich mit Waffengewalt verteidigt.

    Aber EDDI hat schon recht - nach einiger Zeit gehen die Threads ihre eigenen, unkontrollierten Wege...