Warum sind eigentlich Zielhilfen die das Ziel anstrahlen (LASER Taschenlampen usw.) in Deutschland verboten?
:n7:
LASER?
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FS92 -
24. März 2002 um 15:55 -
Geschlossen
Es gibt 21 Antworten in diesem Thema, welches 2.669 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
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Hi FS92
Warum?? da musst du schon die gesetzgeber fragen warum die das für Privatpersonen nicht zulaasen. Polizei und Militäreinheiten dürfen das teilweise (SEK und KSK z.B.)
Gruß
Para -
war mal als schutzmaßnahme gegen die wilderrei gedacht (wildblenden)
da laser ja auch anstrahlen fallen sie auch darunter -
Ich werde kaum wenn ich im Keller schieße irgendwelche Tiere Blenden wenn ich einen Laser Benutze.
Autoscheinwerfer blenden auch aber sind sie deshalb verboten. -
wenn Du den Autoscheinwerfer an Deiner Waffe befestigst, so ist auch das verboten.
In der Hand halten kannst Du auch eine 2KW Lichtkanone.
Frag nicht nach der Logik.Eddi
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hi leutz,
komme grad vom fts in dorsten. rugerclub hatte mich eben noch mitgenommen und da haben wir über genau das thema gesprochen. mit der taschenlampe kann man ja noch insofern verstehen, dass das ziel nicht geblendet werden soll. wenn man aber eine taschenlampe dann in der anderen hand hält und damit das ziel anstrahlt, dann ist das erlaubt. sinn machts nicht.
dafür gibts ne nette technik. hab ich von rugerclub gelernt (und das bei 160km/h auf der autobahn ) lasst sie euch mal rugerclub erklären, der kann das mit sicherheit besser als ich.gruß,
mika
p.s. DANKE nochmals an RUGERCLUB fürs MITNEHMEN ! ! !
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Danke für die Blumen, aber es war bei Tempo 190km/h
Technik (nicht nur ) für Rechtshänder:
Waffe in der rechten Hand und auf den linken Arm abstützen der abgewinkelt nach rechts zeigt. Die Taschenlampe in der Faust halten und damit ist sie unterhalb der Waffe parrallel zur Laufrichtung.Wer es nicht verstanden hat kriegt nen Bild
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Hi Ruger
Und was war genau bei Tempo 190??
Gruß
Para -
Na, so genau weis ich das auch nicht mehr, war entweder kurz vor dem Beschleunigen oder runterbremsen aus 210
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Zitat
Original von rugerclub
Wer es nicht verstanden hat kriegt nen Bildkann ich eins haben? *gg*
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dein auto ist so schnell
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Hi Cal
Wenn es das auto ist mit dem ich mal mitgefahren bin dann ist das kein problem. Außerdem fahr ich mit meinem 1,6l (90PS) FORD MONDEO auch 210kmh.
Gruß
Para -
Hallo!
Mein Tacho will mir auch immer etwas von 210 erzählen (1,6l 103PS), aber Tachos beschei**en einen doch immer. -> mein GPS sagt mir 195km/h und das glaube ich auch,
Gruß
Radex -
Bild kommt heute abend
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Zitat
Original von Radex
Hallo!Mein Tacho will mir auch immer etwas von 210 erzählen (1,6l 103PS), aber Tachos beschei**en einen doch immer. -> mein GPS sagt mir 195km/h und das glaube ich auch,
Gruß
RadexStimmt, aufgrund von gesetzlichen Regelungen eilen Tachos voraus. 5-10% kann man, je nach angezeigtem Wert, erfahrungsgemäß abziehen.
Der ADAC bietet Tachoprüfungen an, dann weiß man wie sehr der Tacho bescheißt
Navigationssysteme arbeiten bei der Tempobestimmung wesentlich genauer: abgleich über Sensorik und exaktes Kartenmaterial. Voraussetzung auch hier für eine genaue Tempobestimmung die Kalibrierung. Systeme, die Kalibriert werden, können nur nach der Kalibrierung dementsprechen exakt sein (Reifenabnutzung/Speedpulse).
Die VDO Dayton Systeme kalibrieren sich permanent selbst, weshalb die Geschwindigkeit hier sehr genau angezeigt wird.Gruß
WJN -
@ Rugerclub: Hihi die Handhaltung beim Maglite halten erinnert mich immer an Mr. Mulder, wenn er in eine vernebelte Bude bei Akte X eingestiegen ist.
Ich werde dann auch meinen Laserpointer so halten, da hab ich dann das KSK Feeling
Aber btw: Ich hab mal einen gesehen, der hat sich so ein Teil von Crosman aus den USA mitgebracht. Erwischen lassen sollte er sich damit nicht, oder? Könnt mir vorstellen das das schweren Ärger gibt ?
Gruss FLaMe
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Zitat
Original von flame
...Aber btw: Ich hab mal einen gesehen, der hat sich so ein Teil von Crosman aus den USA mitgebracht. Erwischen lassen sollte er sich damit nicht, oder? Könnt mir vorstellen das das schweren Ärger gibt ?
Gruss FLaMe
Unerlaubter Waffenbesitz!!!
was darauf steht, wenn man so etwas montiert, kann man in der aktuellen Gesetzgebung nachlesen.
Ein Bußgeld reicht da nicht ausGruß
WJN -
Unerlaubter [GLOW=crimson]LEUCHTMITTEL BESITZ [/GLOW] wäre doch die logisch richtige Konzequenz, oder
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Zur Strafe sind 100 Tagessätze Schwarzlicht zu zahlen
Mika
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Schreit doch nicht so!
Ich hab's mal gerade nachgeschaut. Nach §53 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 wird der Besitz eines solchen Gerätes mit "Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahre oder Geldstrafe" bedroht. Ob montiert oder nicht spielt keine Rolle.
Illegalen Waffenbesitz würde ich es nicht nennen...
Marcus
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