WBK beantragen

Es gibt 22 Antworten in diesem Thema, welches 3.675 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (30. März 2006 um 11:38) ist von ad lib.

  • hallo kienstn, da muss ich passen. aber ich vermute das sich das privieleg ALTBESITZ nur und ausschliesslich auf die person bezieht, welche jetzt die tatsächliche gewalt über diese waffen ausübt.

    mfg. jürgen

    sportschütze / sig- sauer p226 classic 9mm para / hämmerli 280 0.22 lfb
    hämmerli 480 k2 pressluft / anschütz 2002 comp. air / fwb 300 s match
    fwr.- mitgliedsnr. 009905

  • Zitat

    Original von kuni
    moin asgardman, stell dir das nicht so einfach vor eine jägerprüfung zu absolvieren. sebst wenn alles klappt, was ich dir wünsche, musst du regelmaßig einen "jagdschein" lösen, will sagen, an jagden teilnehmen. andernfalls geht dir, wie uns sportschützen das "bedürfnis" abhanden...

    mfg. jürgen

    Nicht ganz.

    Der Jahresjagdschein ist erst mal die Erwerbserlaubnis fuer jedwede Langwaffe, die nicht verboten ist (also keine Vollauto, keine VSR ohne Hinterschft).

    Ob man damit auch zur Jagd geht, ist irrelevant. Man kann auch den JJ loesen und daheim verstauben lassen. Ok, wird aber nortmal niemand machen, sonst haette die Tortur, um ihn zu kriegen, ja nicht wirklich Sinn gemacht.

    Dann gibts natuerlich eine WBK, in die die Waffen eingetragen werden muessen. Diese ist dann das Besitzdokument, die auch nicht nautomatisch verfaellt, wenn mal kein JJ geloest wird. Auch wenn manche Behoerden in gewissen Bundeslaendern so etwas versuchen, so wird das regelmaessig vor Gericht scheitern ODER, selbst wenn die Erstinstanz nicht lesen kann und anders urteilt, durch kurzfristiges Loesen eines Tagesjagdscheins oder Jahresjagdscheins erledigt. Munerwerb sollte man aber in die WBK eintragen lassen, AUCH fuer die Langwaffen, damit das kein Problem wird, wenn man mal nicht zum JJ loesen kommt.

    Insgesamt sind die Moeglichkeiten bei Sportschuetzen und Jaegern ziemlich aehnlich, dank neuer gelber WBK, die in Sachen Langwaffen fast alles abdeckt, was auch der JJ macht und dafuer sogar noch mehr Kurzwaffen erlaubt.

    Insofern lohnt sichs waffenrechtlich eher nicht, den JS zu machen, vor allem, wenn man eh schon laenger im Verein ist und daher normalerweise ein Beduerfnis bescheinigt bekommen muesste.

    allerdings machts bei entsprechendem Interesse einfach riesig Spass, einen Jagdkurs mitzumachen.

    Nachtrag zu den Kosten und Muehen eines Jagdkurses:

    Von 450 bis 4500 Euro Kosten. Ja, so ungefaehr sieht die Spanne zwischen guenstigen Kreisjaegerschaften und Jagdschulen aus. Dann noch Schiesstandkosten, Pruefungsgebuehren und im Fall der Jagdschule, Hotelkosten.
    Vorteil Jagdschule: Man kann mit etwas Glueck und der opferung des Jahresurlaubs die Sache in 4-6 Wochen erledigen.
    Vorteil KJS: Man braucht zwar meist rund ein Jahr, kanns aber neben dem Job machen und bekommt gute Kontakte zur oertlichen Jaegerschaft, was bei spaeteren Einladungen nur von Vorteil sein kann.

    Ich selber bin bei der hiesigen KJS dabei, die das ziemlich guenstig anbieten (650 Euro incl aller Unterlagen, zzgl individueller Schiesstandkosten und Pruefungsgebuehren).
    In Hessen gibts das Lehrprinzprinzip, das heisst ein Teil der Ausbildung laeuft im Kurs, der andere bei einem erfahrenen Revierinhaber, bei dem man mit raus geht und die Praxis (Hochsitzbau, Kirrung, Ansitz, Drueckjagd...) mitbekommt.
    In einem Monat beginnen dann die diversen Pruefungen (insg 4) und dann hab ichs hoffentlich geschafft und kann meinen Wildschweinbraten selber erlegen.

    Zum LG-Altbesitz.
    Das WaffG fuehrt diese Waffen (vor 1970, bzw 1990 Ostzone) in anlage 2, Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 auf:

    Zitat


    1.2

    Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, die vor dem 1. Januar 1970 oder in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vor dem 2. April 1991 hergestellt und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind;

    Sprich, ist kein problem, auch diese Waffen zu erwerben, man darf sie nur nicht ausserhalb zugel. Staende schiessen (Siehe §12(4) WaffG)

    Ja, verzeihlich ist der Großen Übermut und Tyrannei,
    Denn zu groß und niederträchtig Ist des Deutschen Kriecherei.
    (H.v.Fallersleben und leider immer noch topaktuell)

    Einmal editiert, zuletzt von promillo (30. März 2006 um 11:18)

  • An das Nächstliegende denkt man natürlich immer erst zum Schluß:
    Als Reservist kannst Du auch über den VdRBW bzw eine RAG Schießsport ein Bedürfnis erlangen. Wie das Procedere da aussieht, kann ich Dir allerdings nicht sagen. Müsste in der Schießsportrichtlinie (?) nachzulesen sein.

    "Gehe nie zu Deinem Fürst, wenn Du nicht gerufen würst!"