Auf Schreckschuß umgebauter S & W ohne PTB erlaubt ?

Es gibt 16 Antworten in diesem Thema, welches 2.469 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. März 2006 um 18:27) ist von 260283.

  • Hallo Leute im Forum !
    Ich bin beim Stöbern im eGun auf folgende Auktion gestoßen:

    http://www.keinelinksaufauktionen.de

    Ist denn ein, auf Schreckschuß umgebauter S& W Revolver ohne PTB frei verkäuflich /erwerbbar ? Ich meine doch NEIN, oder liege ich da völlig falsch ? Was meint Ihr ?

    3 Mal editiert, zuletzt von Pellet (18. März 2006 um 15:32)

  • Du weiß schon, dass Links zu laufenden Auktionen nicht erlaubt sind ?

    Meines Wissens nach, braucht so ein Revolver einen BKA Stempel und eine PTB Zulassung. Es steht da ja nicht explizit, dass er sowas nicht hat. da steht ja vom Büma nach gesetzlichen Vorschriften umgebaut. Also wo ist dein Problem.

    Frag den Verkäufer halt, ob Zulassungstempel drauf sind, aber so ist es erst mal eine nicht zu haltende Vermutung, die du äußerst.

    Gruß

    cz75

  • tja ein Büma darf (kann) keinen PTB Stempel drauf machen solange die Waffe nicht beim Beschussamt
    war und getestet wurde. Und da das für die eine Waffe garantiert zu teuer wär, kann man wohl davon ausgehen.

    kein PTB Stempel WBK pflichtig !!! jedenfalls in Deutschland
    vielleicht hofft der Verkäufer ja das sie jemand aus dem Ausland kauft.

    PS: der link ist nicht gestattet mal sehen wann ein Mod das ändert :crazy2:

    edit: ach du dickes Ei ich seh grad er hat schon eine Verwarnung weg für genau die gleiche Nummer hmm wenn das mal gut geht.

    mfg Thomas

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

    4 Mal editiert, zuletzt von thomas magnum (18. März 2006 um 15:07)

  • Zitat

    Original von cz75
    Du weiß schon, dass Links zu laufenden Auktionen nicht erlaubt sind ?

    Gruß

    cz75


    Warum ist der Link zur laufenden eGun Auktion verboten ? Ist doch nicht meine Auktion ! ich mache hier keinerlei (versteckte) Kaufwerbung, o.ä.

    Wenn dem tatsächlich so ist, bitte ich um Entschuldigung, das habe ich nicht gewußt, mich hat nur die Rechtslage bei diesem Thema interessiert, nicht mehr und nicht weniger. Viele andere wohl auch. Also, sorry nochmal, wenn dem tatsächlich so ist, dann kann der Admin das Thema gerne schließen. ich möchte hier gegen keine Regeln verstoßen !

  • ach du dickes Ei ich seh grad er hat schon eine Verwarnung weg für genau die gleiche Nummer hmm wenn das mal gut geht.

    mfg Thomas[/quote]

    hab´ ich nicht, damals hatte ich aus unwissenheit auf meine auktion verwiesen heute habe ich wegen einer rechtlichen frage auf eine andere, fremde auktion verwiesen. diese auktion hat überhaupt nichts mit mir zu tun !!!

    3 Mal editiert, zuletzt von 260283 (18. März 2006 um 16:29)

  • Früher gabs für zu SSWs umgebaute Kurzwaffen eine PTB-Abnahme, die erhielten dann Stempel und Nummer, wie eine normale SSW auch. Das wurde dann aber eingestellt, weil mittlerweile nur noch Langwaffen zu Salut umgebaut werden dürfen, und die benötigen den BKA-Stempel. Die bekanntesten Vertreter waren wohl:

    -Enfield- und Webley-Revolver in versch. Ausführungen (.380 K)

    - Busch PPK (8mm K)

    - CDS PPK und CZ 52 (beide 8mm K)

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

    2 Mal editiert, zuletzt von germi (18. März 2006 um 16:28)

  • Es wurden mal in den frühen 60er (70er ??) Jahre von der Fa. Orion alte S&W Revolver (M&P- bzw. Victory) von kal. .38 S&W auf 9mm Platz umgebaut und (wenn ich mich nicht täusche) von Hege vertrieben.
    Hatte so einen Revolver schon mal gesehen. Er hatte keinen PTB-Stempel. Es waren lediglich im Lauf und zwischen den Trommelkammern gehärtete Zylinderstifte eingesetzt. Solche Exemplare
    können aus Altebstand durchaus noch im Umlauf sein.

    Svenni

  • Zitat

    Original von germi
    Früher gabs für zu SSWs umgebaute Kurzwaffen eine PTB-Abnahme, die erhielten dann Stempel und Nummer, wie eine normale SSW auch. Das wurde dann aber eingestellt, weil mittlerweile nur noch Langwaffen zu Salut umgebaut werden dürfen, und die benötigen den BKA-Stempel. Die bekanntesten Vertreter waren wohl:

    -Enfield- und Webley-Revolver in versch. Ausführungen (.380 K)

    - Busch PPK (8mm K)

    - CDS PPK und CZ 52 (beide 8mm K)


    Genau meiner Meinung ! Umbauten von Enfields & Webley erhielten PTB 257, Busch PTB 280 und CDS(Ehrenreich) PTB 290. Also war meine Vermutung bezgl. der Auktion richtig: kein PTB=WBK !

  • @ 260283

    Zitat

    damals hatte ich aus unwissenheit auf meine auktion verwiesen heute habe ich wegen einer rechtlichen frage auf eine andere, fremde auktion verwiesen.

    Hey Bernd ...es ist halt generell verboten links auf laufende Auktionen hier reinzustellen egal ob es deine ist oder nicht.
    Aber es ist doch alles ok....nix passiert link wurde entfernt und gut ist und ich
    denke du kennt jetzt die Regel... Nummero Uno hier. ;)
    mfg Thomas

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • Zitat

    Original von thomas magnum
    @ 260283

    Hey Bernd ...es ist halt generell verboten links auf laufende Auktionen hier reinzustellen egal ob es deine ist oder nicht.
    Aber es ist doch alles ok....nix passiert link wurde entfernt und gut ist und ich
    denke du kennt jetzt die Regel... Nummero Uno hier. ;)
    mfg Thomas

    um das rechtliche themenproblem hier anständig disskutieren zu können, wäre es besser gewesen, man hätte den link zu e**n gelassen, denn offensichtlich interessieren sich andere auch dafür. warum wird hier jede kleinste-kleinigkeit reglementiert und kommentiert ? was war wirklich so schlimm an meiner frage ?

  • Das Thema hat sich doch nun sowieso erledigt, da jetzt der Hinweis "EWB erforderlich! " hinzugefügt wurde...

    Gruß
    Incubulus

    Arcana publicata vilescunt; et gratiam prophana amittunt.
    Ergo: ne Margaritas obijce porcis, seu Asino substerne rosas.

  • Hallo Bernd
    an deiner Frage war nichts schlimmes hat halt auch niemand gesagt oder ?
    Ich habe die Regeln hier auch nicht gemacht aber sie müssen halt eingehalten
    werden. Das ist genau so wie immer mal wieder Leute hier über den Sinn oder Unsinn
    des Deutschen Waffengesetzes diskutieren. Es bringt nix lohnt sich nicht
    wir müssen uns einfach dran halten. Also mehr hab ich zu dem Thema nicht zusagen.

    edit:

    Zitat

    Das Thema hat sich doch nun sowieso erledigt, da jetzt der Hinweis "EWB erforderlich! " hinzugefügt wurde...


    na prima ...

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

    Einmal editiert, zuletzt von thomas magnum (18. März 2006 um 18:24)

  • Der angebotene Revolver kann keine PTB-Nr. haben.
    Die S+W - Police - Umbauten kamen zu einer Zeit auf den Markt, als Schreckschusswaffen noch keine PTB - und Salutumbauten keine BKA -Zulassung brauchten und ab 18 J. frei waren. Also heute Altbesitz mit EWB!

    Interessant ist die Wertschoepfung. Die Originale Kal. .38 wurden Anfang der 60er Jahre nach Behoerden- und US Navy - Ausmusterung in den USA versteigert. Eine deutsche Firma hat ein groesseres Los zum Preis von ca. 2,50 USD/kg ersteigert. Damaliger Kurs 4,00 DM, Waffengewicht ca. 1,2 kg + Transportkosten + damaliger Zollsatz fuer Schrott + 4 % EUSt. Nach kostenguenstigem Umbau -wie von Svenni beschrieben- kamen die M+P zum Preis von 98 DM in den Handel.

    Gruss pak9

  • Zitat

    Original von Incubulus
    Das Thema hat sich doch nun sowieso erledigt, da jetzt der Hinweis "EWB erforderlich! " hinzugefügt wurde...

    Gruß
    Incubulus

    Ja, weil ich bei e**n nachgefragt habe, ob dieser revolver tatsächlich frei verkäuflich u. erwerblich ist.....