alte 8mm Knall-Gas

Es gibt 6 Antworten in diesem Thema, welches 1.610 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (13. Februar 2006 um 19:59) ist von Incubulus.

  • hallo,
    mal ne frage, sind alte 8mm knall - gas mit wachsstopfen farbe weiß - braunrot,
    aus den 70ger für ptb ssw nach den neuen waffenrecht noch frei erlaubt?
    oder muß mann da ein mfs schein haben.
    wer kann helfen......

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  • Meines Wissens ist die Munition erlaubt. Allerdings kann ihc Dir von der Benutzung nur dringend abraten, da die Waffen damals weniger Laufsperren und solidere Läufe hatten, weil die Munition ja viel stärker war. Mit den 8mm-Waffen aus den 80ern könnte es massive Probleme bis hin zur Sprengung des Laufs kommen.....

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  • Wenn man davon ausgeht, dass die Knallkartuschen kein BKA-Prüfzeichen (ab 1976?) für den enthaltenen Reizstoff besitzen oder die Reste der Wachsstopfen 1,5 m von der Mündung entfernt Verletzungen verursachen, könnten es sogar verbotene Gegenstände sein...


    Gruß
    Incubulus

    Arcana publicata vilescunt; et gratiam prophana amittunt.
    Ergo: ne Margaritas obijce porcis, seu Asino substerne rosas.

  • Hm, habe auch solche Munition, aber aus den 80ern mit BKA-Stempel auf der Verpackung. Die Bestimmung des Alters fällt schon nicht sehr leicht, dazu sollte man am besten die Verpackung haben bzw. diesen Papiereinleger.

    Gruß Marcel

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Jedenfalls darf man diese harmlos wirkenden Wachsverschlüsse nicht unterschätzen.

    Aus naher Entfernung sind diese Brösel saugefährlich.

  • Ja, das ist nicht unbrisant. Da fliegen so kleine braune Bröckchen aus dem Lauf vorne raus die zwar klein sind, aber dafür sehr heiß und eine nette Beschleunigung drauf haben.

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    Einmal editiert, zuletzt von germi (13. Februar 2006 um 17:47)

  • In der 3. WaffV vom 10.05.1973 steht:

    Zitat


    Ab 1. Juli 1973 ist nicht zugelassene Munition, bei deren Verschießen in Entfernungen von mehr als 1 m vor der Mündung Verletzungen durch Teile der Abdeckung hervorgerufen werden. Dies gilt nicht für Patronen der Kaliber 16 und 12.


    Das Problem ist doch schon sehr früh erkannt worden.
    Damals war aber die 8 mm Knall auch noch nicht so stark...

    Gruß
    Incubulus

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