hallo,
mal ne frage, sind alte 8mm knall - gas mit wachsstopfen farbe weiß - braunrot,
aus den 70ger für ptb ssw nach den neuen waffenrecht noch frei erlaubt?
oder muß mann da ein mfs schein haben.
wer kann helfen......
alte 8mm Knall-Gas
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bingo -
12. Februar 2006 um 18:36 -
Geschlossen
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Meines Wissens ist die Munition erlaubt. Allerdings kann ihc Dir von der Benutzung nur dringend abraten, da die Waffen damals weniger Laufsperren und solidere Läufe hatten, weil die Munition ja viel stärker war. Mit den 8mm-Waffen aus den 80ern könnte es massive Probleme bis hin zur Sprengung des Laufs kommen.....
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Wenn man davon ausgeht, dass die Knallkartuschen kein BKA-Prüfzeichen (ab 1976?) für den enthaltenen Reizstoff besitzen oder die Reste der Wachsstopfen 1,5 m von der Mündung entfernt Verletzungen verursachen, könnten es sogar verbotene Gegenstände sein...
ZitatWaffG
Anlage 2
Waffenliste
Abschnitt 1 - Verbotene Waffen
Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:1.5.2
Geschosse oder Kartuschenmunition mit Reizstoffen, die zu Angriffs- oder Verteidigungszwecken bestimmt sind ohne amtliches Prüfzeichen zum Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit;1.5.5
Knallkartuschen, Reiz- und sonstige Wirkstoffmunition nach Tabelle 5 der Maßtafeln nach § 1 Abs. 3 Satz 3 der Dritten Verordnung zum Waffengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. September 1991 (BGBl. I S. 1872), die zuletzt durch die Zweite Verordnung zur Änderung von waffenrechtlichen Verordnungen vom 24. Januar 2000 (BGBl. I S. 38) geändert wurde, in der jeweils geltenden Fassung (Maßtafeln), bei deren Verschießen in Entfernungen von mehr als 1,5 m vor der Mündung Verletzungen durch feste Bestandteile hervorgerufen werden können, ausgenommen Kartuschenmunition der Kaliber 16 und 12 mit einer Hülsenlänge von nicht mehr als 47 oder 49 mm;
Gruß
Incubulus -
Hm, habe auch solche Munition, aber aus den 80ern mit BKA-Stempel auf der Verpackung. Die Bestimmung des Alters fällt schon nicht sehr leicht, dazu sollte man am besten die Verpackung haben bzw. diesen Papiereinleger.
Gruß Marcel
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Jedenfalls darf man diese harmlos wirkenden Wachsverschlüsse nicht unterschätzen.
Aus naher Entfernung sind diese Brösel saugefährlich.
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Ja, das ist nicht unbrisant. Da fliegen so kleine braune Bröckchen aus dem Lauf vorne raus die zwar klein sind, aber dafür sehr heiß und eine nette Beschleunigung drauf haben.
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In der 3. WaffV vom 10.05.1973 steht:
Zitat
Ab 1. Juli 1973 ist nicht zugelassene Munition, bei deren Verschießen in Entfernungen von mehr als 1 m vor der Mündung Verletzungen durch Teile der Abdeckung hervorgerufen werden. Dies gilt nicht für Patronen der Kaliber 16 und 12.
Das Problem ist doch schon sehr früh erkannt worden.
Damals war aber die 8 mm Knall auch noch nicht so stark...
Gruß
Incubulus