Tut mir leid, das ich noch einen Thread erstelle zu diesem Thema, aber meiner wurde ja sofort geschlossen.
Ich will hier echt niemanden nerven!
Weil die Antwort hat eine weitere Frage für mich aufgeworfen.
Da Heisst es ja nun, das der Laserpointer, bzw. die Lampe durch die Haltevorrichtung (Montage) illegal wird, egal ob nun an eine Waffe Montiert oder nicht.
Es würde ja allerdings nie jemand auf die Idee Kommen es zu verbieten z.B. eine Taschenlampe irgendwo(z.B. an eine Leiter oder was auch immer) mit Klebeband dran zu kleben. Währe es also erlaubt, eine Taschenlampe/Laserpointer die eigentlich keine Haltevorrichtung für eine Waffe hat, auf andere Art an einer "Waffe"(<0,5j) zu befestiegen, wie halt z.B. mit Klebeband, oder auch durch Löten/Heisskleber, oder auf ähnliche Arten?
Für Waffen also >0,5j solte das ja verboten sein, da es ja ausdrücklich verboten ist so etwas strahlendes dran zu befestigen, richtig?
Aber wie sähe es bei einer Softair <0,5j aus? Das ist ja nachdem Gesetz ein spielzeug, und ich dürfte ja auch eine Taschenlampe an eine He-man Figur kleben. Oder kann jede Art wie ich eine Taschenlampe an einer <0,5j Softair befestiegen kann als Haltevorrichung interpretiert werden mit der sie auch an einer Waffe befestigt werden könnte?
Das wird meine Letzte Frage zu diesem Thema sein, versprochen