Bestellung im Internet mit Reisepaß möglich?

Es gibt 10 Antworten in diesem Thema, welches 1.459 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (30. Januar 2006 um 11:22) ist von Helfred.

  • Hallo zusammen,

    mein erster Beitrag in diesem Forum beginnt leider mit einer Frage, sorry!

    Ich möchte mir im Internet bei den einschlägigen Online-shops eine SSW und eine Co2 Pistole bestellen, allerdings habe ich das Problem, dass ich nur einen gültigen Reisepaß und keinen Personalausweiß mehr habe, da er dummerweise abgelaufen ist.
    Denkt ihr die Shops (z.B.) Frankonia, Waffen-Ostheimer etc. würde evtl. auch eine Kopie des Reisepaß akzeptieren?
    Könnte natürlich einfach dort anrufen und fragen, aber vielleicht wisst ihr trotzdem was zu dem Thema.


    Gruß aus Bonn
    Nils

  • Hallo,

    Der Reisepass, Personalausweis und Führerschein sind amtliche Dokumente, das heißt, mit allen kannst du deine Identität nachweisen. Ob der jetzt abgelaufen ist oder nicht interessiert die eigentlich wenig, dabei gehts ja nur um die Adresse. Dein Gebutstag ändert sich ja nicht.

    Mit einem Mitgliedsausweis für den Dackelzüchterverein 1881 e.V. geht das natürlich nicht, so einen kann ja jeder ausstellen.

    MfG

    Einmal editiert, zuletzt von MeisterH (30. Januar 2006 um 01:59)

  • ZITAT::::

    Denkt ihr die Shops (z.B.) Frankonia, Waffen-Ostheimer etc. würde evtl. auch eine Kopie des Reisepaß akzeptieren?


    Bei einer Bestellung musst du ne kopie über email oder fax schicken !!
    denkst du wirklich die wollen dein original *lol*

    Stolzer Besitzer Einer Röhm RG 96 :new11:

    Einmal editiert, zuletzt von kingkarl (30. Januar 2006 um 02:26)

  • Bei Frankonia musst Du eh nachfragen. Laut Katalog erkennen die nur diese Postkarte die hinten im Katalog ist und die man von der Gemeinde abstempeln lassen muss als Altersnachweiß an.

    Ich hab gehört das es nach Absprache wohl auch anders gehen soll... mir hat diese Aussage im Katalog gereicht um woanders zu bestellen.

    Ist aber unabhängig von Deinem Problem. Reisepass und Personalausweis sollten gleichgestellt sein. Man braucht nur einen von beiden um der Ausweißpflicht (§1 Absatz 1 des PersAuswG) nachzukommen.

    Der Führerschein hingegen ist offiziell nicht als Lichtbildausweiß anerkannt.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

    Einmal editiert, zuletzt von Erklärbär (30. Januar 2006 um 03:30)

  • Zitat

    Original von Erklärbär
    Der Führerschein hingegen ist offiziell nicht als Lichtbildausweiß anerkannt.

    Dann tut mir das leid wenn ich was falsches erzählt habe :huldige: :huldige:

    Aber IMHO wird der bei Bestellungen auch akzeptiert

  • Erklärbär
    Bist du sicher ? Mein letzter Kenntnisstand (aber schon sicher mehr als 20 Jahre alt) ist, daß ein Führerschein ein amtliches Lichtbilddokument ist.

    Ist ja eigentlich nicht anderes als mein Jagdschein. Und der ist definitiv ein amtliches Lichtbilddokument.

    @Alle
    Und was zum Geier bedeutet eigentlich "IMHO" ?

  • MeisterH

    Darum schrieb ich ja "unabhänig von deinem Problem" den meisten Läden reicht (vor allem bei Persöhnlichem erscheinen und deutlichem Überschreiten der Altersgrenze" sonst was... seis der Bibliotheksausweiß oder die Videothekenkarte...


    Zitat

    Original von Helfred
    Ist ja eigentlich nicht anderes als mein Jagdschein. Und der ist definitiv ein amtliches Lichtbilddokument.

    Ausweiß, nicht Dokument. Und auch der Jagdschein ersetzt keinen Personalausweis, das kann nur der Pass oder der vorläufige Personalausweis.


    § 1 PersAuswG Ausweispflicht

    (1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Paß besitzen und sich durch diesen ausweisen können. Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Zitat

    Original von Helfred

    @Alle
    Und was zum Geier bedeutet eigentlich "IMHO" ?


    imho / IMHO
    imho / IMHO ist ein Acronym (Abkürzung) und steht für "in my humble opinion" ("nach meiner bescheidenen Meinung"). Spezielle, gebräuchliche Form von RFC's für den Internet Endanwender (z.B. in eMails, Chat oder Newsgroups)


    http://de.wikipedia.org/wiki/IMHO
    http://www.ilexikon.net/i/imho.htm


    Gruß

    Bachforelle

    Einmal editiert, zuletzt von Bachforelle (30. Januar 2006 um 09:35)