SSW für SV?

Es gibt 97 Antworten in diesem Thema, welches 10.768 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (5. Januar 2006 um 21:47) ist von Old_Surehand.

  • Zitat

    Original von Flammpanzer

    aha ... alles klar. ein besoffener und gewaltbereiter nikolaus. ihr österreicher seid mir schon immer etwas suspekt gewesen .... :laugh:

    thanks.

    jens

    Richtig wäre es so: Der Nikolaus hat mehrere Krampuse als Helfer. Die braven Kinder werden vom Nikolaus beschenkt und die schlimmen werden vom Krampus mitgenommen, bzw. mit der Rute verprügelt.

    Mitglied beim IWÖ

  • Der Krampus kommt nicht nur in Österreich, sondern auch in teilen Deutschlands.

    Eigentlich sollte dabei jedoch keiner ernsthaft verletzt werden. Das es da wie überall auch Leute gibt, die nicht wissen wann Schluss ist, ist leider sehr schade.


    P.S. ich wäre in dem Fall auch eher für Spray, Messer oder Schlagstock.
    Wenn es eine SSW sein soll, dann würde ich auch den Weichrauch HW 88 empfehlen.

    Gruß
    Netrocom

    Gruß :winke:

    Netrocom

  • @schulri: okay, alles klar. und manche dieser laiendarsteller übertreiben es dann (siehe deine bekannte)....

    Zitat

    Der Krampus kommt nicht nur in Österreich, sondern auch in teilen Deutschlands.

    das scheint dann aber eher eine sehr regionale (süddeutsche) geschichte zu sein, denn ich habe den namen KRAMPUS (ich dachte erst an eine mischung aus K(C)AMPUS und ARSCHKRAMPE, also der depp der uni oder sowas) wirklich noch nie gehört. aber interessant zu wissen.

    jens


    sorry für OT! :marder:

  • Zitat

    Original von Bachforelle
    Also diese immer wiederkehrenden Diskussionen über Selbstverteidung mit Waffen sind meiner Ansicht nach überflüssig wie ein Kropf.
    Fachleute der Polizei sagen, dass das Mitführen von Waffen schädlich ist.
    Zum Einen wird die Gewaltbereitschaft (des Angreifers) erhöht und zum Anderen kann diese Waffe gegen einen selbst eingesetzt werden.

    ...und drittens möchten viele Vertreter der Polizei, dass nur sie (die Staatlichen Organe) bewaffnet sind. Das läuft im Extremfall dann zu solchen Vorschlägen wie von Herrn Ministerialrat a. D. Brenneke des öfteren geschehen.

    + + + + + + +


    Aber back to topic:
    Das Ursprungsthema war hier: WELCHE WAFFE ZUR SV?
    Und nicht "Macht es Sinn?" oder "Sind Waffenträger Schlappschwänze?"


    Ich habe das Glück, dass ich mich noch nie ernsthaft wehren musste.

    - Von den Kalibern 6mm kurz und .22lg. muss man schon der Leistung wegen abraten.
    - Alte Waffen in 8mm K könnten mit der leistungsschwächeren Munition Probleme aufweisen.
    - Die Munition .315 K neigt zu Funktionsstörungen - ist also auch nichts für den zuverlässigen Einsatz.
    - Exoten wie .35 K und .45K lasse ich auch mal beiseite

    also bleibt nur noch 9mm -
    a) für die Pistole: 9mm P.A. und
    b) für den Revolver*: 9mm k

    :* oder auch die HW94


    Die Frage ist: möchte man einen schweren Ballermann oder "nur" die Leistung der entsprechenden Patrone ausnutzen?
    Denn das können so kleine Modelle wie die HW88 Airweight oder auch die P22 (die ähnlich viel wiegt wie die PP/ PPK) genauso gut.

    Im Zweifelsfalle würde ich auch eher zur Airweight raten: störungsarm und nahezu 'unkaputtbar'.
    Und mit seinem Gewicht kann man ihn auch bequem in der Jackentasche tragen - ohne dass der Futterstoff reißt.
    Gerade im Winter hilft eine Waffe im Schnellziehholster, die unter Pullover und Jacke vergraben ist, herzlich wenig. Und wer will schon bei Minusgraden mit offener Jacke herumlaufen - nur um an das Gürtel- oder Schulterholster gelangen zu können?

    Fördermitglied des VDB.

    Einmal editiert, zuletzt von 5-atü (4. Januar 2006 um 22:11)

  • So ist es leider, dass es manche übertreiben müssen und sich noch in Sicherheit vor dem Gesetz wiegen, da es äußerst schwierig ist den/die Täter zu ermitteln.

    SSW nehme ich eigentlich nur, da ich bereits eine habe und die CS-Muni dazu recht günstig ist, vor allem da man sie eh nur alle paar Jahre nach Ablauf ersetzen muss.

    Gegen Messer hab ich was. Ich will sie im Extremfall aufhalten um zu flüchten, nicht schwer verletzen. Das selbe gilt, wenn auch nicht so schlimm für den Schlagstock.

    Somit ist der 5. Dezember für meine Waffe (mittlerweile sind es zwei) der Tag, so sie mit CS-Patronen geladen außer Haus dürfen. Ansonsten nur mit Knallpatronen zu Silvester.

    Mitglied beim IWÖ

  • Was mir gerade noch einfallt, CS Patronen sind leider oft recht wirkungslos gegen Betrunkene oder unter Drogen stehende Menschen. Pfeffer ist da besser, jedoch in Österreich nicht erlaubt.

    Ein Elektroschocker wäre auch eine Überlegung wert, jedoch kann es da im Winter wegen der dicken Kleidung zu Defiziten in der Leistung kommen.

    Sind in Österreich eigentlich Taser erlaubt?

    Gruß :winke:

    Netrocom

  • Zitat

    also bleibt nur noch 9mm -
    a) für die Pistole: 9mm P.A. und
    b) für den Revolver*: 9mm k

    Es bleibt nur noch 9 mm k. Meiner Meinung nach (und auch der Meinung meines Waffenhändlers sind Revolver) zuverlässiger und besser zur SV geeignet. Allerdings sollte er einen kleinen Trommelspalt haben.

    Ob eine SSW besser oder schlechter als ein Spray ist lassen wir im Raum stehen, denn das muss jeder für sich entscheiden.

    Für mich ist eine SSW besser, da ich sie sowiso besitzen und bei dem Gelegenheitsbedarf kommen mir CS-Patronen billiger als Spray. Aber anstelle die Waffe dauerhaft zu führen würde ich mir auch einen Spray kaufen. Ich hatte ja einen zwecks Hunde, als ich selbst noch mit meinem Hund unterwegs war.

    Mitglied beim IWÖ

    Einmal editiert, zuletzt von mr_schurli (4. Januar 2006 um 22:23)

  • Für das Führen eines Tasers brauchst du in Österreich einen Waffenpass da er als Schusswaffe eingestuft wird.

    Zitat

    Pfeffer ist da besser, jedoch in Österreich nicht erlaubt.

    Wo steht das denn? Irgendwoher muss ich meine Pfefferpatronen ja auch gekriegt haben ;)

  • nein Pfefferpatronen sind nur verboten wenn man damit auf Menschen schiesst, für die Abwehr von wilden Tieren sind sie erlaubt

    Einmal editiert, zuletzt von Reefa (4. Januar 2006 um 22:56)

  • Du darfst auch keine SSW benutzen, schon allein wegen der Lärmbelästigung ;)

    Also beim nächstbesten Waffenshop hier kriegt man Pfefferpatronen genauso wie Sprays.

    Eigentlich ists auch verboten CS Patronen abzufeuern, nur in Notwehr darfst du... Ich schätze mal mit Pfefferpatronen verhält es sich ähnlich. Mir hat zumindest noch niemand (weder Polizisten, noch Verkäufer) klipp und klar gesagt "Das ist verboten", zumindest nicht mehr verboten als mit CS oder Platzpatronen

    Einmal editiert, zuletzt von NeM (4. Januar 2006 um 22:59)

  • Im Waffenladen wird das auch in Deutschlang nicht immer dazugesagt. Oft wird sogar explizit zu Pfefferpatronen geraten, da die mehr bzw. bessere Wirkung haben.

    Womit sie ja auch absolut recht haben.
    Ich habe bis heute nicht verstanden, warum man es nur gegen Tiere einsetzten darf.

    Gruß :winke:

    Netrocom

  • Ich glaube das nur Behörden Pfefferspray gegen Menschen einsetzen darf. Ich finde es daher schwachsinnig das wir das nicht auch einsetzen dürfen

  • Zitat

    Original von Netrocom
    Im Waffenladen wird das auch in Deutschlang nicht immer dazugesagt. Oft wird sogar explizit zu Pfefferpatronen geraten, da die mehr bzw. bessere Wirkung haben.

    Womit sie ja auch absolut recht haben.
    Ich habe bis heute nicht verstanden, warum man es nur gegen Tiere einsetzten darf.

    Das liegt an den gesetzlichen Bestimmungen.
    Knapp zusammen gefasst: es fehlt die Grundlagenforschung, die besagt, dass
    a) die gleiche Menge (Gewicht/ Volumen) CS mehr oder weniger stark ist wie OC
    und
    b) dass OC für den Menschen ungefährlich, sprich: ohne bleibende Schäden ist.

    Zwar gibt es in den USA genügend Untersuchungen dazu, aber die sind hierzulande ungültig/ wertlos.

    Doch entsprechende (! Tier- !) Versuche dürfen in Deutschland gar nicht mehr angestellt werden.
    Somit bleibt es fraglich, ob OC für den deutschen Markt jemals eine Zulassung "gegen Zweibeiner" bekommen wird.

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Original von NeM
    Für das Führen eines Tasers brauchst du in Österreich einen Waffenpass da er als Schusswaffe eingestuft wird.

    Naja, als ich meinen M18L gekauft habe, wollten sie jedenfalls kein Waffendokument sehen, nur einen Ausweis um meine Identität mit der Seriennummer der Waffe zu registrieren. Die Kartuschen verstreuen ja Plättchen mit der Seriennummer beim Abfeuern, sodaß man die Sache zurückverfolgen kann.

    Da es sich um einen durchaus seriösen Waffenshop handelt (Waffen Seidler, 1190 Wien), geh ich mal davon aus daß das auch so seine Ordnung hat.

    Grundsätzlich ist das Ding aber nur für meine Wohnung gedacht (Einbrecher), nicht für die Strasse. Dafür wäre der M18 wohl auch etwas zu klobig :new16:

    :D Walther P22 (PTB 778), Walther P88 (PTB 764), Walther P99 (PTB 762), Taser M18 Laser-guided, FOX 5.3 OC Sprays, Krav Maga :D

  • Hab das von iwoe.at aus dem Google Cache:

    Zitat

    In einer (durch ein Modul) erweiterten Konfiguration wird der normale Taser in Österreich zur Schußwaffe der Kategorie D, wie eine Flinte oder eine Luftdruckwaffe großen Kalibers [...] Wichtig aus waffenrechtlicher Sicht scheint, daß zum Führen dieser Taser ein Waffenpaß erforderlich ist.

    afaik sind Schusswaffen der Kat. D meldepflichtig

    Einmal editiert, zuletzt von NeM (5. Januar 2006 um 00:09)