Böllern nach Silvester?

Es gibt 45 Antworten in diesem Thema, welches 12.329 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (5. Februar 2006 um 21:38) ist von Paramags.

  • Guten Abend!

    Weiß jemand, wie es mit dem Böllern nach Silvester aussieht? Es soll ja Leute geben, die noch Hunderte von Böllern übrig haben. :lol:

    Ist das (so wie bei SSWs) nur ein Problem mit der Ruhestörung oder gibt es hierzu überhaupt eine gesetzliche Regelung?

    Immer zwei, drei offene Ohren für die Mitarbeiter haben.

    Zuhören und Verständnis zeigen kann oft simples Handeln adäquat ersetzen und spart auch noch Zeit.

    -Bernd Stromberg-

  • Hallo

    Als Ruhestörung werden das viele empfinden wenns als knallt! ;)

    Verboten ist das glaub ich auch aber naja solange sich keiner drüber aufregt und nicht grade die Polizei vorbeifährt kannste ja machen! ;D

    Nicht umsonst werden Böller ( dürfen) erst ab 29.11. verkauft werden ;)

    Steve walks warily down the street with the brim pulled way down low
    ain't no sound but the sound of his feet machine gun's ready to go...

    Einmal editiert, zuletzt von Needl3s (2. Januar 2006 um 17:21)

  • Soweit ich weiß fallen Böller unter das Sprengstoffgesetz, und düfen nur ausnahmsweise in den wenigen Tagen vor Silverster an die Allgemeinheit verkauft und dann in der einen Nacht verschossen werden. Der Besitz (und das Verballern) ist nach dem 1.1. also nicht mehr erlaubt: Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz.


    Sei auch Du ein Verdammter!

  • Zitat

    Soweit ich weiß fallen Böller unter das Sprengstoffgesetz, und düfen nur ausnahmsweise in den wenigen Tagen vor Silverster an die Allgemeinheit verkauft und dann in der einen Nacht verschossen werden. Der Besitz (und das Verballern) ist nach dem 1.1. also nicht mehr erlaubt: Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz.


    Richtig!

    C.C.

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

  • Dann hat die Polizei ja viel zu tun. Also hier in Berlin wird auch noch lange nach dem 31.12. geböllert.
    Auch z.B. mitten im Jahr zu Fußballereignissen!

  • @Metralfreak
    Es verstoßen jedes Jahr abertausende Eltern dagegen das sie ihren Kindern Kracher und d.g. geben!

    "...sind nicht an Personen unter 18 Jahren abzugeben! "Kennste das? ;D

    Steve walks warily down the street with the brim pulled way down low
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    2 Mal editiert, zuletzt von Needl3s (2. Januar 2006 um 18:03)

  • Alkoholausschank (harte Sachen) an Jugendliche ist auch verboten. ;)

    Aber wo kein Kläger, da kein Richter!

  • Fyodor

    Zitat

    Der Besitz ... ist nach dem 1.1. also nicht mehr erlaubt: Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz

    Nee, also ganz so schlimm ist es dann doch nicht, das Abbrennen der Feuerwerkskörper der Klasse II ist zwar auf den 31. Dezember und 01. Januar beschränkt, und das Zünden von Böllern außerhalb dieser vorgeschriebenen Zeiten kann eine Anzeige nach dem Sprengstoffgesetz nach sich ziehen, außerdem sind die Klasse- II-Böller nicht ganzjährig frei erhältlich.

    Der Besitz von solchen Böllern wird aber natürlich für Volljährige nicht von einer Sekunde auf die andere ab 2. Januar strafbar – da wäre sonst vermutlich bei Kontrollen auch kein Platz mehr im Gefängnis frei. *lol*

    Man versuche sich vorzustellen, wie auf Brücken tausende Bundesbürger am 1. Januar zur 'Deadline' z.B. um 23.59h alle ihre übriggebliebenen Kracher in den Fluss werfen, um nicht in den Knast zu kommen: :direx: "Notabwurfplatz/Emergency Jettison Area!".

    Passender Slogan: "Schwarzpulver-Puttel, um Mitternacht verliert der Zauber seine Wirkung!“ ;D


    Aufbewahrung in Fahrzeugen ist allerdings verboten, und auch im Haus sollte man es mit der Lagerung mengenmäßig nicht übertreiben: *lol*

    http://www.welt.de/data/2005/12/16/818379.html


    Gruß

    Mulder

    6 Mal editiert, zuletzt von Mulder (2. Januar 2006 um 18:53)

  • Zitat

    Die eingezogenen Böller werden bis zum Ende des Strafverfahrens eingelagert und danach vermutlich auf Anordnung eines Gerichts vernichtet. zv

    TRAUMJOB :nuts: :ngrins: :)) :new11:

    remove

  • Zitat

    Die eingezogenen Böller werden bis zum Ende des Strafverfahrens eingelagert und danach vermutlich auf Anordnung eines Gerichts vernichtet.

    Wie die wohl "vernichtet" werden? Da geht wahrscheinlich das ganze Revier mit den Dingern aufn Übungsplatz und man lässt es ordentlich krachen...

    Immer zwei, drei offene Ohren für die Mitarbeiter haben.

    Zuhören und Verständnis zeigen kann oft simples Handeln adäquat ersetzen und spart auch noch Zeit.

    -Bernd Stromberg-

  • Ne... alles auf einen Haufen und KAAAAAAABOOOOOM :new11:

    Steve walks warily down the street with the brim pulled way down low
    ain't no sound but the sound of his feet machine gun's ready to go...

  • "Die eingezogenen Böller werden bis zum Ende des Strafverfahrens eingelagert und danach vermutlich auf Anordnung eines Gerichts vernichtet."
    Polizist zu sein ist schon was tolles, jedes Jahr die Sichergestellten Böller knallen lassen :lol:

  • Zitat

    Original von nolimitsoldier

    Wie die wohl "vernichtet" werden? Da geht wahrscheinlich das ganze Revier mit den Dingern aufn Übungsplatz und man lässt es ordentlich krachen...


    Einfach Wasser rüber und die Böller sind unbrauchbar!

  • gibts da dann nicht Probleme mit dem Umweltamt wegen Sondermüll? Ich weiss ja nicht genau was die da beschlagnahmt haben und welche Stoffe in diesen Knallern drinne waren

  • Warum das unser Vater Staat nicht verkaufen tut ,da würde wenigstens geld reinkommen ,anstadt das sie bei der vernichtung unsere steuergelder ausgeben !? :confused2:

  • ja und alle konvizierten Waffen und Drogen auch gleich :n30: :wogaga:

    ich würde sichergestellte Silvesterartikel nicht kaufen, denn keiner kann sicherstellen ob die nicht mit gefährlicheren Ladungen gefüllt sind als unsere heimischen

    Einmal editiert, zuletzt von Reefa (2. Januar 2006 um 19:30)