Griff an Pumpgun

Es gibt 41 Antworten in diesem Thema, welches 4.447 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (12. November 2005 um 09:05) ist von Michalive2.

  • Zitat

    Original von Leuchtturm...Ich mach Dich auch zum 1888,wenn Du mich Udo nennst ;)

    Okay Udo,

    hast mich (wiedereinmal) erwischt. ;-), bleiben wir beim 1802.

    Hast Du aktuell im Bereich Salut-Pumpgun etwas in Deiner Sammlung oder erst evtl. für die Zukunft geplant?

    Gruss
    Alfred

  • Das BKA hat soeben geantwortet, nachfolgend der Text gekürzt um Namen und Ansprechpartner um dem Datenschutz Rechnung zu tragen:

    >>>>>>>>>>>
    vielen Dank für Ihre Anfrage an das Bundeskriminalamt.
    Bitte wenden Sie sich an Ihre örtliche Waffenbehörde oder nehmen die
    Beratung eines Anwaltes in Anspruch.
    Ich bedauere, dass das Bundeskriminalamt keine Rechtsberatungen
    durchführen kann.
    <<<<<<<<<<<<

    Ich betrachte diese Antwort als "Zwischenbescheid" und habe ein entsprechendes Antwortschreiben mit Auskunftsbegehren an das BKA gesandt.

    Es bleibt abzuwarten ob und in welchem Umfang hier doch noch eine Stellungsnahme erfolgt.

    Interessant ist der Hinweis auf die "örtliche Waffenbehörde" - wie zuvor schon gepostet hat meine zuständige Behörde das klare Verbot aus Ihrer Sicht bereits betont.
    Ich befürchte dass beruhend auf die fehlenden oder nicht eindeutigen Ausführungs- und Verwaltungsvorschriften sich, je nach örtlicher Behörde, kein einheitliches Bild ergeben wird. Ich gehe aber immer noch davon aus dass eine Stellungsnahme des BKA erfolgen sollte um hier einheitlich Rechtssicherheit herzustellen.

    Alfred

  • Zitat

    Original von Michalive2
    Zudem wäre der Hinweis wichtig, dass dies eine Anfrage gemäß §2 Absatz 5 ist. Mit Verweis auf diesen § müssen sie Dir antworten!

    Wahrlich, Wahrlich ich sage euch: Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet. Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.

  • So hatte gerade nochmal ein Telefonat mit unserem Ordnungsamt, sie gehen jetzt auch davon aus das die Salut-Pumpgun, waffenrechtlich ein Einzellader ist und kein Repetierer mehr.

    Wahrlich, Wahrlich ich sage euch: Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet. Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.

  • Der Hinweis auf WaffG §2 Satz 5 ist in der Telefaxversion erfolgt. Ausserdem kannst Du oben die Antwot lesen und das BKA b.w. deren Mitarbeiter haben sich als äusserst freundlich und zudem erfreulich schnell in der Reaktion gezeigt. Was sollte der erneute Hinweis auf §2 Satz 5 bewirken?

    @ all:

    Ich hatte Heute Nachmittag nach einem Anruf durch das BKA ein längeres Telefongespräch.
    Momentan klärt man intern noch eine schriftliche Stellungsnahme ab bezogen auf die bisher ncht erfolgte Klärung durch BKA.

    Laut Telefongespräch hat das BKA bisher keine Aussage getroffen und wird momentan auch keine Aussage treffen ob Pistolengriffe an Salutversionen zulässig sind oder nicht. Weder telefonisch noch schriftlich, Hintergrund ist dass bisher keine Begutachtung zu diesem Thema stattgefunden hat und generell keine Auskunft erfolgt bevor diese Begutachtung b.w. Prüfung nach Beantragung erfolgt.

    Antrag auf Klärung des Sachverhaltes kann nach Anhörung der zuständigen Landesbehörde und gegen Entrichtung einer Gebühr von ca. 600 Euro erfolgen.

    Wenn eine schriftliche Stellungsnahme erfolgt, ist für Donnerstag angekündigt worden, berichte ich.

    Alfred

  • Zitat

    Original von ALFHA1802
    Was sollte der erneute Hinweis auf §2 Satz 5 bewirken?

    Entsprechend §2 Absatz 5 ist das BKA die zuständige Behörde zur waffenrechtlichen Einstufung und Begriffserklärung!

    (5) Bestehen Zweifel darüber, ob ein Gegenstand von diesem Gesetz erfasst wird oder wie er nach Maßgabe der Begriffsbestimmungen in Anlage 1 Abschnitt 1 und 3 und der Anlage 2 einzustufen ist, so entscheidet auf Antrag die zuständige Behörde. Antragsberechtigt sind

    1. Hersteller, Importeure, Erwerber oder Besitzer des Gegenstandes, soweit sie ein berechtigtes Interesse an der Entscheidung nach Satz 1 glaubhaft machen können,

    2. die zuständigen Behörden des Bundes und der Länder.

    Die nach Landesrecht zuständigen Behörden sind vor der Entscheidung zu hören. Die Entscheidung ist für den Geltungsbereich dieses Gesetzes allgemein verbindlich. Sie ist im Bundesanzeiger bekannt zu machen.

    Ohne diesen Verweis können Sie Dich nicht mit der ersten Antwort abspeisen!

    Zitat


    Laut Telefongespräch hat das BKA bisher keine Aussage getroffen und wird momentan auch keine Aussage treffen ob Pistolengriffe an Salutversionen zulässig sind oder nicht. Weder telefonisch noch schriftlich,

    Tja... am 25. Oktober 2005 um 15.30 machten Sie das aber!

    Zitat


    Hintergrund ist dass bisher keine Begutachtung zu diesem Thema stattgefunden hat und generell keine Auskunft erfolgt bevor diese Begutachtung b.w. Prüfung nach Beantragung erfolgt.

    Antrag auf Klärung des Sachverhaltes kann nach Anhörung der zuständigen Landesbehörde und gegen Entrichtung einer Gebühr von ca. 600 Euro erfolgen.

    Feststellungsbescheid, also das was ich weiter oben schon erwähnte!

    Du wolltest unbedingt was schriftliches... viel Spass! Ich hoffe Du hast schon den Antragsverzicht erklärt. 600 EUR ist ein teurer Spass...

    Sorry... aber ich kann über Deine Vorgehensweise nur noch mit dem Kopfschütteln!

    Wahrlich, Wahrlich ich sage euch: Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet. Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.

    Einmal editiert, zuletzt von Michalive2 (26. Oktober 2005 um 18:57)

  • Um es noch deutlich zu sagen! Hättest Du es darauf belassen wäre überhaupt nichts passiert!

    Jetzt kann es natürlich schnell zu einem Feststellungsbescheid kommen! Gleiches Spiel wie damals mit den Modelguns und dem Feststellungsbescheid (getreue Nachahmungen)

    Und das traurige an der ganzen Sache, ich habe bei meinem Gespräch Pistolengriffe erst zum Schluss erwähnt und wollte nur die Bestätigung ob eine Salut-Pumpgun als Einzellader anzusehen ist.

    Rate mal warum?!

    Naja... was solls!

    Wahrlich, Wahrlich ich sage euch: Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet. Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.

  • Michalive2:

    Das hatte ich Gestern schon gepostet:

    Zitat

    Original von ALFHA1802.....habe ich gerade eine schriftliche Anfrage an das BKA geschickt. Sollte jetzt jemand meinen mir mitzuteilen müssen dass man diese anders formuliert - einfach selber anfragen!

    Es gibt halt Leute die immer nur ankündigen und solche die etwas unternehmen.
    Mit immer nur destruktiver Kritik wird sich die Welt nicht verändern, jedenfalls nicht zum positiveren.

  • Zitat

    Original von ALFHA1802
    Es gibt halt Leute die immer nur ankündigen und solche die etwas unternehmen.
    Mit immer nur destruktiver Kritik wird sich die Welt nicht verändern, jedenfalls nicht zum positiveren.

    Es gibt auch Leute die schon öfters mit dem BKA zutun hatten und die Spielregeln kennen und andere die blind drauf los stürmen!

    Beispiel:

    Feststellungsbescheid Vollautomatik für :F: scheiterte aus genau diesem Grund! Weil ein Spezialist beim BMI um eine schriftliche Stellungsnahme bat. Hätte dieser einfach nur seinen Mund gehalten wäre überhaupt nichts passiert!

    Ich habe versucht zu erklären das aufgrund der fehlenden Durchführungsverordnung eine schriftliche Stellungsnahme Dir nicht helfen wird bzw. es zu einem Feststellungsbescheid kommen kann!

    Du wolltest nicht hören und jetzt ist es gut möglich das die Salut-Modelle rechtlich (Im Bezug auf Pistolengriffe) den scharfen Modellen gleichgestellt werden.

    Von daher... verzeihe das ich Dein "etwas unternehmen" nicht als etwas besonderes erachte!

    Wahrlich, Wahrlich ich sage euch: Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet. Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.

  • @Michalive:

    Du meinst nicht dass Du Dir selbst widerprichst, nachfolgend 2 Auszüge aus Deinen Posts:

    Zitat

    Original von Michalive2...aber ich bin ja nicht umsonst Michalive :confused2:

    Telefonische Anfrage an das Bundeskriminalamt mit dem Ergebnis
    Es ist erlaubt!.

    Zitat

    Original von Michalive2.....ich habe bei meinem Gespräch Pistolengriffe erst zum Schluss erwähnt und wollte nur die Bestätigung ob eine Salut-Pumpgun als Einzellader anzusehen ist....!

    Nach Deiner 1. Aussage die sich auf das anbringen von Pistolengriffen bezieht: Es ist erlaubt!
    Nach deiner 2. Aussage hast Du im gleichen Gespräch lediglich gefragt ob PG's als Einzellader anzusehen sind?

    Übrigens hast du nach dem Abdruck meines Schreiben an das BKA noch anders geklungen:

    Zitat

    Original von Michalive2Ich würde es noch schriftlich, nicht nur per Email, an das BKA schicken!....

    Das BKA wird übrigens keinen Feststellungsbescheid erlassen, das kannst Du deutlich aus der Antwort die ich hier gepostet habe herauslesen. Dort ist deutlich zum Ausdruck gebracht, auch in meiner Aussage dass keine Begutachtung bisher erfolgt ist und auch nicht erfolgen wird, ausser jemand stellt einen Antrag.

    Du wirst es sicherlich verkraften dass ich die Diskussion mit Dir nicht weiterführe. Dafür sinkt das Niveau zu schnell bei solchen Gegensätzen - also bevor das weiter ausartet.........

    Momentan gilt für mich die Aussage meiner Waffenrechtsbehörde die nein sagt.

    Trotzdem und diese Aussage ist mir wichtig: Es macht immer Spass mit dir zu diskutieren, auch bei allen Gegensätzen, also :troest:

    Gruss
    Alfred

    Einmal editiert, zuletzt von ALFHA1802 (26. Oktober 2005 um 19:34)

  • @Michalive:

    Irgendwie wiedersprichst du dir selbst:

    Hattest du nicht weiter oben noch dazu gedrängt, dass Alfred auf diesen Paragraphen drängen soll beim BKA? Jetzt versuchst du ihm einen Strick draus zu drehen!

    Zitat

    Original von Michalive2
    Ich würde es noch schriftlich, nicht nur per Email, an das BKA schicken!

    Zudem wäre der Hinweis wichtig, dass dies eine Anfrage gemäß §2 Absatz 5 ist. Mit Verweis auf diesen § müssen sie Dir antworten!

    Im weiteren noch ein wichtiger Punkt! Was auch der Grund ist warum ich es bei der telefonischen Anfrage belassen habe Ein positives Antwortschreiben hilft Dir dejure absolut nichts! Es wäre höchstens eine Argumentationshilfe!

    Das einzig wirklich rechtssichere wäre ein Feststellungsbescheid nach §2 Absatz 5! Nur das wird das BKA in Ermangelung der fehlenden Durchführungsverordnungen nicht mach

    Zudem muss er erst noch bestätigen das er diese Feststellung tatsächlich haben will, nachdem die ihm den Preis genannt haben. Das sind ja schließlich keine Selbstläufer. Man kann jetzt natürlich noch eine E-Mail oder ein Fax schreiben in dem man das Desinteresse verkündet.

    Gruß Marcel

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

    Einmal editiert, zuletzt von germi (26. Oktober 2005 um 19:44)

  • Zitat

    Original von ALFHA1802
    @Michalive:

    Du meinst nicht dass Du Dir selbst widerprichst, nachfolgend 2 Auszüge aus Deinen Posts:


    Nach Deiner 1. Aussage die sich auf das anbringen von Pistolengriffen bezieht: Es ist erlaubt!
    Nach deiner 2. Aussage hast Du im gleichen Gespräch lediglich gefragt ob PG's als Einzellader anzusehen sind?

    Wie ich oben schon schrieb, wenn man öfters mit dem BKA zutun hat kennt man die Spielregeln!

    Der Grund warum ich nur danach fragte ob eine Salut-Pumpgun als Einzellader anzusehen ist , ist simpel!

    Wenn Einzellader = Pistolengriff erlaubt!

    Und der BKA-Beamte folgerte dem, wie im übrigen auch mein Ordnungsamt (Tage später)

    Wahrlich, Wahrlich ich sage euch: Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet. Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.

  • Zitat

    Original von germi
    @Michalive:

    Irgendwie wiedersprichst du dir selbst:

    Hattest du nicht weiter oben noch dazu gedrängt, dass Alfred auf diesen Paragraphen drängen soll beim BKA? Jetzt versuchst du ihm einen Strick draus zu drehen!

    Als ich ihm auf §2 Absatz 5 + schriftlich verwies hatte er die Anfrage doch schon rausgeschickt! Das einzige wo ich mich irrte war das das BKA doch einen Feststellungsbescheid will.

    Wahrlich, Wahrlich ich sage euch: Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet. Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.

  • Zitat

    Original von germi...Zudem muss er erst noch bestätigen das er diese Feststellung tatsächlich haben will, nachdem die ihm den Preis genannt haben. Das sind ja schließlich keine Selbstläufer. Man kann jetzt natürlich noch eine E-Mail oder ein Fax schreiben in dem man das Desinteresse verkündet.

    Gruß Marcel

    Hallo Marcel,

    danke für Deinen Hinweis der mir zeigt dass ich mich doch verständlich ausgedrückt habe.
    Die Ressortleiterin mit der ich Heute ein wirklich interessantes Gespräch hatte, hat explizit das gleiche gesagt. Sie hat mein Schreiben sowieso als Anfrage verstanden, nicht als Beauftragung eines Prüfgutachten.

    Gruss
    Alfred

  • Ich habe mir jetzt den ganzen Abend/Nacht Gedanken darüber gemacht und vielleicht einen Weg gefunden wie wir zu einer schriftlichen Antwort kommen können, wenn auch etwas tricky!

    Problem ist nur, wenn es klappt, kann es sein das es nur in BW gilt.

    Morgen früh gehe ich nochmal zum Ordnungsamt!

    Wahrlich, Wahrlich ich sage euch: Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet. Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.

  • Zitat

    Original von Michalive2
    Ich habe mir jetzt den ganzen Abend/Nacht Gedanken darüber gemacht und vielleicht einen Weg gefunden wie wir zu einer schriftlichen Antwort kommen können, wenn auch etwas tricky!

    Problem ist nur, wenn es klappt, kann es sein das es nur in BW gilt.

    Morgen früh gehe ich nochmal zum Ordnungsamt!

    Sonst hast Du aber keine ernsthaften Probleme in Deinem Leben, oder?

    Gruß
    Jochen

  • Zitat

    Original von H&K
    Sonst hast Du aber keine ernsthaften Probleme in Deinem Leben, oder?

    Das nennt man landläufig Leidenschaft, sich in ein Thema/Sache zu verbeisen die einen interessiert!

    Nebenbei habe ich diese Woche eh Urlaub = Zeit!

    Wahrlich, Wahrlich ich sage euch: Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet. Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.

  • Habe nochmal mit meinem Ordnungsamt gesprochen und auch die neue Problematik mit dem BKA geschildert.

    Das ganze kann man umgehen! Die Frage ist nicht ob ein Pistolengriff an eine Salut-Pumpgun darf sondern ob eine Salut-Pumpgun waffenrechtlich weiter ein Repetierer oder Einzellader ist.

    Als im Grunde nach dem Prinzip "Von hinten durchs Auge" ;)

    Es gibt Richtlinien zum Umbau von Selbstladern und Repetierer zu Einzelader, genauso für den Umbau von Schusswaffen zu Salutwaffen.

    alpha

    Fordere bei Deinem Ordnungsamt einfach die entsprechnende Richtlinie an. (Erwähne aber nicht den Hintergrund (Pistolengriff) warum!)

    Man wird Dich in diesem Fall an den Waffensachverständigen der Landespolizei verweisen!

    Wichtig! Erwähne unter keinen Umständen den Begriff "Pistolengriff" Das ganze ist nur politisch heikel aber nicht waffenrechtlich!

    Die Richtlinie zusammen mit dem BKA-Zeichen auf Deiner Salutwaffe ist Deine von Dir gewünschte Rechtssicherheit!

    Manchmal muss man eben den "Feind" mit seinen eignen Waffen schlagen und sei es nur "von hinten durchs Auge"

    Und für die besorgten Mitleser... die Pumpgun Geschichte war nicht der Hauptgrund warum ich heute nochmal beim Ordnungsamt war sondern eine "Einfuhrgenehmigung" für einen Schalldämpfer nach §29 Waffenrecht.

    Wahrlich, Wahrlich ich sage euch: Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet. Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.