ZitatOriginal von 3yeDevil
Wie ich es von meiner Waffenhändlerin erfahren habe ist es wohl so, dass die maximale Energie mit der das "Projektiel" beschleunigt werden darf 7,5 J ist!
Soweit ist die Sache richtig dargelegt worden!
Ja, steht ja so auch im Waffengesetzt.
ZitatOriginal von 3yeDevil
Aber nicht jedes Projektiel! Glaube nur irgend ein Luftgewehr
( Weitschussgewehr ) , der Name ist mir leider entfallen, erreicht rechtlich diese Grenze von eben 7,5J. Fast alle Paintballs, Softairs,... liegen darunter ( teilweiße sogar weit darunter )!!!
Also ist es meines Wissens nach nicht möglich einfach z.B. einen gewöhnlichen Markierer auf 7.5 J zu modifizieren, Prüfen zulassen und danach ein zu bekommen. Sonst würde es ja jeder machen oder alle Waffen würden gleich mit der max. Energie ausgeliefert. Für jede Waffe gibts glaube ich eigene Richtlinien!
Naja, kuck mal ins Ausland, da haben viele Luftgewehre über 7,5J.
Stimmt aber schon, es gibt kaum (so weit ich weisse keine, zumindest regulär erhältliche) Softair die an diese Grenze kommt.
Paintpallmarkierer kommen locker an und über die Grenze von 7,5J.
ZitatOriginal von 3yeDevil
Ich hoffe auch das ich XXL Helfen konnte!
Mir giengs damal hauptsächlich darum, ob und wenn ja, wie festgest wird ob ich die Leistung meiner Waffe gesteigert wurde.
Also wenn ich vorher 1J habe und dann auf 1,5 erhöhe. Woher soll der Beamte (oder wer auch immer wissen) dass meine Waffe nicht vorher schon 1,5J hatte.