Verständnisfrage zu CO2

Es gibt 9 Antworten in diesem Thema, welches 2.109 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. Juli 2005 um 18:32) ist von Baller-Bolle.

  • Hallo,
    ich weiss, ich bin neu hier im Forum und schon falle ich unangenehm auf, aber trotzdem...
    Ich habe hier im Forum (weiss leider nicht mehr, wo) mehrmals gelesen, dass es nichts bringt, wenn durch Manipulation z.B. an einer CO2 Pistole die Gasmenge erhöht wird, die das Dia durch den Lauf treiben soll.
    Dass eine grössere Gasentnahme pro Schuss ein häufigeres Wechseln der CO2 Patrone zur Folge hat, ist klar, aber was soll das bedeuten "das bringt nichts". Wenn der Lauf lang genug ist, so sollte doch eine grössere Gasmenge das Dia auch länger beschleunigen können.
    Ich will hier keine illegalen Tipps, aber eine Erklärung der Vorgänge.
    Gruss
    Michael

  • Soweit ich das weiß ist der Druck in der CO2 Kapsel relativ konstant solange flüssiges CO2 vorhanden ist. Der Druck wird ja nur durch das gasförmige CO2 erzeugt dessen Druck immer relativ gleich bleibt. Es verdampft eben immer nur eine gewissen Menge an CO2 in der Kapsel. Soll heißen das verdampfte CO2 geht nie über eine bestimmte Konzentration hinaus(kann man mit molaren Volumen in Verbindung mit der Molekülmasse auch ausrechnen).

    Dieser Druck ist bei jedem Gas anders, man kann aber wohl sagen das CO2 eines der stärksten ist, jedenfalls nach dem was ich bisher gelesen hab ist z.B. auch RedGas schwächer.

    Erma EGP 75 S! to be continued

  • @ Lord

    Deine Antwort wäre für mich schlüssig, wenn man davon ausgeht, dass schon ohne Manipulation die kompl. zur Verfügung stehende Gasmenge benutzt wird zum Schuss. Wird sie das denn?
    Gruss
    Michael

  • Wieso? Der Druck bleibt gleich. Sobald das Gas aus der kapsel strömt verdampft sofort neues Gas. Du musst ja davon ausgehen dass man das Gas nicht kühlt sondern es allein durch den Druck so kalt wird dass es kondensiert. Sobald der Druck auch nur bisserl neues Verdampfen zulässt findet dies auch statt. Und zwar in relativ kurzer Zeit. Man kann ja mit BB auch gerne mal 20 Schuss abfeuern(auch wenns ned gut für Ventile is).

    Das einzige was man manipulieren könnte wäre dass pro Schuss mehr Gas abgegeben wird. Das geht aber nur über längere Ventilöffnungszeiten/größere Ventilöffnung da bei gleichem Gas eben auch der Druck immer gleich bleibt.


    Es könnte aber vll sogar ein Fehler sein die Kapsel zu sehr zu füllen. Ich kann mir vorstellen dass hier dann nicht genug Gas da ist zum Schuss und das Verdampfen von CO2 nicht schnell genug funktioniert. Davor musst du allerdings eigentlich keine Angst bei den normalen CO2 Kapseln :D

    Erma EGP 75 S! to be continued

    Einmal editiert, zuletzt von <LORD> (25. Juli 2005 um 19:03)

  • Natürlich bringt die Freisetzung einer größeren Menge CO2 pro Schuss bis zu einer gewissen Grenze eine stärkere Beschleunigung des Diabolos. So kann man z. B. an der S&W 78/79 die CO2-Menge innerhalb eines bestimmten Rahmens regeln. Bei dieser Waffe wird allerdings auch die gesamte Druckkammer mit CO2 geflutet, sodass genügend GAsdruck vorhanden ist. Ausserdem ist die Waffe ein Einzellader.

    http://www.muzzle.de/N2/CO2/Smith__…8_g___79_g.html

    (siehe "Power Adjusment Screw" in der Zeichnung)

    http://www.muzzle.de/Zubehor/CO2-_u…__kohlensa.html


    Allerdings sind eigenhändige Ventil-Manipulationen an CO2-Waffen illegal!

  • Zitat

    Original von gunimo
    Allerdings sind eigenhändige Ventil-Manipulationen an CO2-Waffen illegal!

    Warum sollten Ventilumbauten an Co2-Waffen illegaler sein, als Umbauarbeiten am Regulator eines LG200?

    Verbesserung des Regulators bei der Walther LG200

    Oder handelt es sich dabei um etwas anderes? Gibt es für Pressluftwaffen mit 200 Bar Kartuschendruck etwa andere Gesetze als für Co2-Waffen mit max. 70 Bar Gasdruck in der Kapsel?

    Warum wird hier immer wieder mal mit zweierlei Maß gemessen?

    Gruß,

    Jürgen

    P.S. Sollte sich herausstellen, dass wirklich ein Unterschied in der Rechtslage zwischen der Frage von mbsub und dem Umbau von carfanatic besteht, so werde ich mich natürlich in aller Form entschuldigen.

  • Zitat

    Original von J.S.

    Warum sollten Ventilumbauten an Co2-Waffen illegaler sein, als Umbauarbeiten am Regulator eines LG200?
    Warum wird hier immer wieder mal mit zweierlei Maß gemessen?

    Tja, da es selten Freiwillige gibt, die einen handgemachten Umbau bei der Behörde anzeigen, einen Musterprozeß führen und evtl. verlieren, würde ich einfach auf folgendes aus dem WaffG hinweisen:

    Wesentliche Teile sind

    1.3.1

    der Lauf oder Gaslauf, der Verschluss sowie das Patronen- oder Kartuschenlager, wenn diese nicht bereits Bestandteil des Laufes sind; der Lauf ist ein aus einem ausreichend festen Werkstoff bestehender rohrförmiger Gegenstand, der Geschossen, die hindurchgetrieben werden, ein gewisses Maß an Führung gibt; der Gaslauf ist ein Lauf, der ausschließlich der Ableitung der Verbrennungsgase dient; der Verschluss ist das unmittelbar das Patronen- oder Kartuschenlager oder den Lauf abschließende Teil;

    ...
    1.3.3
    bei Schusswaffen mit anderem Antrieb auch die Antriebsvorrichtung, sofern sie fest mit der Schusswaffe verbunden ist;

    Zitat Ende

    Selbst wenn man einen Regulator oder eben ein Ventil mit Werkzeug aus der Waffe ausbauen kann, dürfte es immer noch (vorher) prinzipiell fest mit der Schußwaffe verbunden gewesen sein.

    Ich persönlich (das ist keine verbindliche Rechtsauskunft!!) gehe davon aus, daß also auch Arbeiten am Regulator (selbst innerhalb des 7,5-Joule-Bereichs) zumindest strafrechtlich kritisch sind und unter "wesentliche Teile" nach Anlage 1, 1.3.3 fallen. Demnach braucht man für Arbeiten an diesen Teilen zumindest eine "nichtgewerbliche" Genehmigung

    Allerdings wage ich nicht zu beurteilen, wer von den hier postenden Usern eine solche Genehmigung hat. Es ist daher gut, wenn so irdnungsliebende Mitglieder wie J.S. auf solche Diskrepanzen hinweisen.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Zitat

    Original von Ulrich Eichstädt
    Allerdings wage ich nicht zu beurteilen, wer von den hier postenden Usern eine solche Genehmigung hat. Es ist daher gut, wenn so irdnungsliebende Mitglieder wie J.S. auf solche Diskrepanzen hinweisen.

    Danke Uli,

    ich hatte das ja schon mal versucht. Allerdings hab ich damals wohl meine Frage etwas zu undeutlich formuliert. :cry:
    wesentliche Teile einer Pressluftwaffe

    Warum bezeichnest Du mich denn als ordungsliebendes Mitglied?
    Mich nervt es ganz einfach wenn einerseits die Spielzeugwaffen verbannt und über jeden, der mal unvorsichtigerweise die Vokabel Durchschlagskraft verwendet, hergefallen wird, während die FT-Fraktion munter über wirklich fast alles diskutieren darf. Mit Ordnungsliebe hat das absolut nichts zu tun. Ich würde Ordnungsliebe schon eher denen zuschreiben, die sich dazu berufen fühlen, aufgrund eigener subjektiver Gesetzesinterpretationen, ständig andere zurechtzuweisen. :n17:


    Sorry aber das musste mal wieder raus,

    Jürgen

  • Zitat

    Original von J.S.
    Warum bezeichnest Du mich denn als ordnungsliebendes Mitglied?

    Tja, Jürgen, das hoffe ich doch stark für dich - die anderen fliegen hier über kurz oder lang raus... :laugh:

    Nix für ungut, du hast schon vor langer Zeit darauf hingewiesen und eigentlich ja recht, wie wir nun an diversen Stellen im Forum auch eingeräumt haben (der Kompensator-Thread wurde ebenso verschoben). Es ist halt reizvoll, an den ja eigentlich "freien" Druckluftwaffen selbst rumzubasteln, aber streng nach den Paragrafen geht's eben nicht.

    Wie gesagt, sollte einer es ausprobieren wollen und den Musterprozeß gewinnen (in dem festgestellt würde, daß etwa Druckluftwaffen außer dem Lauf keine wesentlichen Teile hätten), dann diskutieren wir gern erneut...


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Die Sache mit dem Umbau, bzw. dem Verändern ist schon ein wenig grenzwertig und wird einem teilweise zu leicht gemacht, wenn z.B. der Waffe gleich ein "Export-Federsatz" beiliegt.
    Doch auch ohne die Waffe umbauen zu müssen, verfügen ja einige Waffen (z.B. Paintball-Waffen) über Stellschrauben, mit denen sich die Energie verändern lässt.
    Es gibt ja auch ein paar Luftgewehre die "grenzwertig" an dieser :F:-Zulassung liegen.
    Aber besser der Fehler liegt beim Hersteller (weil das Luftgewehr tatsächlich 7,6 J aufweist), als wenn das durch eigenes "Ausprobieren" zustande kommt.
    Denn das "Herumbasteln" an Waffen ist keine Ordnungswidrigkeit, wie falsch parken; sondern eine Straftat. Verlust von Waffe, Zuverlässigkeit, etc. können die Folgen sein.

    Also: Finger weg!