SSW bestellt, zurückgeschickt - kein Geld gekriegt. Was Tun?

Es gibt 35 Antworten in diesem Thema, welches 4.197 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. Juli 2005 um 18:39) ist von Surefire.

  • genau richtig im Ton.

    Ich würde zusätzlich noch auf die Rückerstattung des Portos bestehen, da er gesetzlich verpflichtet ist, bei einem Warenwert ab 40€ den Rückversand zu zahlen.


    edit:


    § 357 BGB; Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe

    (1) Auf das Widerrufs- und das Rückgaberecht finden, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, die Vorschriften über den gesetzlichen Rücktritt entsprechende Anwendung. 2Die in § 286 Abs. 3 bestimmte Frist beginnt mit der Widerrufs- oder Rückgabeerklärung des Verbrauchers.

    (2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. 2Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. 3Wenn ein Widerrufsrecht besteht, dürfen dem Verbraucher bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.

    (3) Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 findet keine Anwendung, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist oder hiervon anderweitig Kenntnis erlangt hat.

    (4) Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.


    Quelle: http://www.fernabsatz-gesetz.de/

    Einmal editiert, zuletzt von illuminatus! (3. Juli 2005 um 14:24)

  • Zitat

    Original von Famas
    Okay ich schicke Ihm jetzt das hier per Einschreiben:

    Sagtest Du nicht das die Waffe keinen Mangel hatte? Das ist ein eindeutiger Sachmangel. Da das Herstellen der Sicherheit ohne Funktion des Schlittenfangs nicht durchzuführen ist, DARF die Waffe so gar nicht geschossen und auch nicht in Verkehr gebracht werden.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Dass der Verschlussfanghebel bei KEINER Umarex 1911er funktioniert, ist ein alter Hut (Forumssuche, im Test steht es glaube ich auch). Der Grund dafür ist, dass er durch die Magazinfeder nicht nach oben gedrückt wird. Man muss den Verschluss von Hand zurückziehen und den Verschlussfanghebel dann mit dem Daumen arretieren, bevor man das Magazin entnehmen kann.

  • Zitat

    Original von illuminatus!
    ist ein alter Hut

    Ist für einen Mangel völlig irrelevant.

    Wenn der Fehler bekannt ist und dennoch verschwiegen wird könnte man sogar noch gewerbsmäßigen Betrug ausgehen. (Vergehen strafbar gemäß § 263 StGB mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren)

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Zitat

    Original von illuminatus!
    Dass der Verschlussfanghebel bei KEINER Umarex 1911er funktioniert, ist ein alter Hut (Forumssuche, im Test steht es glaube ich auch). Der Grund dafür ist, dass er durch die Magazinfeder nicht nach oben gedrückt wird. Man muss den Verschluss von Hand zurückziehen und den Verschlussfanghebel dann mit dem Daumen arretieren, bevor man das Magazin entnehmen kann.

    Ja, so sieht es aus. Der Hebel hat gar keine Mechanik innen dran hängen, sondern ist einfach nur da, damit es gut aussieht, und zum Zerlegen der Waffe. Bei den alten Modellen von Reck oder IWG war noch eine Funktion des Hebels gegeben, beim Umarex "Colt"-Modell muß man den Hebel manuell bedienen (Schlitten ein wenig zurückziehen und Hebel in die vorgesehene Aussparung am Schlitten einrasten lassen).

    Erklärbär:

    Es gibt noch andere Waffen, wo die Funktion des Verschlußfanges nicht gegeben ist. Z.B. Walther PP, PPK, Geco P35, HK SP9 (IWG SP9) uva.
    Diese dürften doch dann alle nicht in den Verkauf gelangen, wenn man danach geht! Diese besitzen alle keinen Verschlußfang, obwohl die Vorbilder einen besitzen!!

    Zitat

    Original von Erklärbär
    Ist für einen Mangel völlig irrelevant.

    Wenn der Fehler bekannt ist und dennoch verschwiegen wird könnte man sogar noch gewerbsmäßigen Betrug ausgehen. (Vergehen strafbar gemäß § 263 StGB mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren)

    Tja, dann musst du Umarex verklagen. Aber das mit dem nicht funktionierenden Schlittenfang gibt es schon seit Jahren. Ich denke mal dürfte Firmenpolitik sein (Senkung der Produktionskosten). Das Problem ist direkt dann aufgetaucht, als Umarex die Lizenz von Colt bekommen hat, deren Firmenlogo draufzuschreiben (Lasergravur). Der Schlittenfang geht ja, aber nicht automatisch, und bei vielen anderen Waffen bleibt ja der Schlitten auch am Magazin hängen (siehe oben, und das ist nur ne kleine Auswahl!)


    Gruß Marcel

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

    2 Mal editiert, zuletzt von germi (3. Juli 2005 um 14:50)

  • Könnte es nich viel einfacher sein, einfach mal anzurufen um zu fragen, wo es hapert?

    Wen du nicht mit Können beeindrucken kannst,den verwirre mit Schwachsinn!

  • Zitat

    Original von Realjupiter
    Könnte es nich viel einfacher sein, einfach mal anzurufen um zu fragen, wo es hapert?

    @ Realjupiter:

    Richtig, aber wenn man 6 Monate bereits vergeblich Email schreibt und versucht telefonisch zu klären, wie es FAMAS bereits versucht hat??

    Irgendwann wird der Freundlichste zum Berserker *lol*

    Gruss
    Alfred

  • Nun, 6 Monate sind eine lange Zeit, in der man alles geklärt haben sollte.

    Wen du nicht mit Können beeindrucken kannst,den verwirre mit Schwachsinn!

  • Realjupiter: Stimmt! Nur habe ich leider aus beruflichen Gründen net den ganzen Tag Zeit mich um sowas zu kümmern. Kann schon mal sein (wie im letzten Jahr sehr häufig vorgekommen) das ich einfach mal nen Monat auf Übung bin. Das ist alles nicht so einfach.

    Telefonisch habe ich's schon probiert. Auch kurz bevor ich den Brief abgeschickt hab. Da meldete sich eine Frauenstimme, ich schilderte mein Problem, sie sagte sie würde mich an den Chef weitergeben, kurz darauf war die Verbindung tot. Auf die nächsten Wählversuche hin, hatte ich mehrmals das Besetzt-Zeichen, bis es mir irgendwann zu blöd geworden ist.

    Ausserdem, sollte es nicht eigentlich die Pflicht von IHM sein seinen Schulden unverzüglich nachzukommen? - Ist letzten Endes eine Frage von Anstand, wenn ihr mich fragt.

    [edit]

    Ähm, also ich habe bis jetzt immer noch nichts gehört. Weder einen Zahlungseingang auf meinem Konto, noch irgendeine Art von Stellungnahme. Ist der Typ tot oder sowas????
    Hm... nochmal einen Drohbrief schreiben, mit Verzugszinsen und allem, oder direkt mit'm Anwalt angreifen? Was würdet ihr tun?

  • hallo famas bitte sei so nett und poste mald en link zu den online shop wo du bestellt hast .
    bevor noch einer dort noch einer von uns bestellt .........................
    es ist immer gut zu wissen wer ein schlechter händler ist .

    cu crossi

  • Ist ganz einfach.

    hast Du alle Belege ? (Du hast ihn sicher schon mehrfach angemahnt ? )

    Wenn ja geh zur Polizei und mach ne Anzeige. Wenn der Shop wirklich normal existiert und nicht Pleite ist werden die sich schon bei dir melden.

    Ich habs auch schon so machen müssen. Eine Anzeige kostet ja nichts.

    mfg

    :F: LG300 XT Alutec "Evolution" , Weihrauch HW 100/ 85, Suhler 49a , Diana, S&W 686,6" & Walther CP88 6" , ... :n1:

  • Hm nur ob das nicht etwas übertreiben ist, ne Anzeige wg 120 Euros... in der PI lachen die sich doch kaputt wenn ich mit sowas komme.
    Natürlich hab ich alle Belege, er wurde von mir mehrfach gemahnt, per Einschreiben & per E-Mail.

    crossbow: auf der ersten Seite dieses Threads wurde ich darauf hingewiesen, dass diese Angelegenheit ohne Nennung des Shops diskutiert werden soll.
    Aber ich gebe gern Warnungen weiter => Check PM!)

  • Zitat

    Original von Famas
    Hm nur ob das nicht etwas übertreiben ist, ne Anzeige wg 120 Euros... in der PI lachen die sich doch kaputt wenn ich mit sowas komme.

    Würde ich nicht sagen. 120€ sind bereits über der Geringfügigkeitsgrenze. Zudem kann einen Waffenhändler so etwas sehr nervös machen.

    Bei begründeten Zwiefeln an dessen Buchführung oder Zuverlässigkeit ist die Waffenhandelslizenz schneller weg als er "Tschuldigung" sagen kann.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Zitat

    Original von Erklärbär

    Würde ich nicht sagen. 120€ sind bereits über der Geringfügigkeitsgrenze. Zudem kann einen Waffenhändler so etwas sehr nervös machen.

    Bei begründeten Zwiefeln an dessen Buchführung oder Zuverlässigkeit ist die Waffenhandelslizenz schneller weg als er "Tschuldigung" sagen kann.

    Die Grenze lag vor der Euro-Einführung bei 50DM,

    Gruß Marcel

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

    Einmal editiert, zuletzt von germi (22. Juli 2005 um 17:34)