Haaaalt, ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil... (das alles ist sowieso ohne rechtsverbindliche Wirkung, wir plaudern hier so vor uns hin, und da ich kein Anwalt bin, darf ich eh keine Rechtshinweise geben... )
unter "Ziel markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren)" dürften wohl auch die unsichtbaren Strahlen fallen, weil man sie ja als Schütze mit nicht verbotenem Zubehör wie Nachtsichtbrillen sehen kann. SCATT und andere Modelle, die zurückstrahlen und nur durch einen Sensor registrieren, fallen dadurch eh raus.
Ich kann's grad aus Zeitgründen nicht weiter erforschen, sorry - seht es einfach als "nicht geschrieben" an...
Es wird, Nachtrag, wohl ohnehin verschärft. In dem momentan gerade diskutierten Entwurf zu den Verwaltungsvorschriften (sollen bis zur Sommerpause durch sein). Da steht dann so ein (wie gesagt, noch nicht verabschiedeter) Passus drin wie:
Anl.I-A1-UA1-4.2 Die Vorschriften erfassen neben den herkömmlichen Beleuchtungsvorrichtungen für Zieleinrichtungen und Ziele auch Geräte, die unsichtbare Strahlen, z.B. Ultrakurzwellen oder Infrarotstrahlen, aussenden oder einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen, mit deren Hilfe für das Auge nicht mehr wahrnehmbare Strahlen sichtbar gemacht werden.