Schiessen mit Licht

Es gibt 78 Antworten in diesem Thema, welches 11.117 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (6. Juli 2005 um 19:24) ist von edbru.

  • Haaaalt, ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil... (das alles ist sowieso ohne rechtsverbindliche Wirkung, wir plaudern hier so vor uns hin, und da ich kein Anwalt bin, darf ich eh keine Rechtshinweise geben... :anon:)

    unter "Ziel markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren)" dürften wohl auch die unsichtbaren Strahlen fallen, weil man sie ja als Schütze mit nicht verbotenem Zubehör wie Nachtsichtbrillen sehen kann. SCATT und andere Modelle, die zurückstrahlen und nur durch einen Sensor registrieren, fallen dadurch eh raus.

    Ich kann's grad aus Zeitgründen nicht weiter erforschen, sorry - seht es einfach als "nicht geschrieben" an...

    Es wird, Nachtrag, wohl ohnehin verschärft. In dem momentan gerade diskutierten Entwurf zu den Verwaltungsvorschriften (sollen bis zur Sommerpause durch sein). Da steht dann so ein (wie gesagt, noch nicht verabschiedeter) Passus drin wie:

    Anl.I-A1-UA1-4.2 Die Vorschriften erfassen neben den herkömmlichen Beleuchtungsvorrichtungen für Zieleinrichtungen und Ziele auch Geräte, die unsichtbare Strahlen, z.B. Ultrakurzwellen oder Infrarotstrahlen, aussenden oder einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen, mit deren Hilfe für das Auge nicht mehr wahrnehmbare Strahlen sichtbar gemacht werden.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Zitat

    Original von Ulrich Eichstädt
    unter "Ziel markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren)" dürften wohl auch die unsichtbaren Strahlen fallen, weil man sie ja als Schütze mit nicht verbotenem Zubehör wie Nachtsichtbrillen sehen kann.
    [..]
    Anl.I-A1-UA1-4.2 Die Vorschriften erfassen neben den herkömmlichen Beleuchtungsvorrichtungen für Zieleinrichtungen und Ziele auch Geräte, die unsichtbare Strahlen, z.B. Ultrakurzwellen oder Infrarotstrahlen, aussenden oder einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen, mit deren Hilfe für das Auge nicht mehr wahrnehmbare Strahlen sichtbar gemacht werden.

    So, nachdem ich heute stolzer Eigentümer der Visier 7/2005 geworden bin, (und zudem bei Röhm auf der Page geschmökert habe) frage ich mich wie dann das Röhm-System legal sein kann. Das strahlt ja von der Waffe zum Ziel, und sofern man nicht die expliziten Lasergewehre von Röhm verwendet werden ja die Laser-Anbaumodule über einen Kaliberdorn an der Waffe befestigt.

    Wenn man nun kleinlich ist, und im Waffenrecht bleibt einem da ja fast nichts anderes übrig, ist es ja unerheblich ob man mit der Waffe nach der Montage noch schießen kann. Die Waffeneigenschaft geht ja erst verlohren wenn alle wesentlichen Teile unbrauchbar gemacht wurden sind.

    Könnte sich da ein Skandal anbahnen?

    Aber die Licht-Vektor ist schon scharf... mit Blowback und Hülsenauswurf... das hat was :new11: Ein echtes Argument für das Röhm-System, das es mir sonst nicht so angetan hat.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Ich glaube schon , dass eine so seriöse Firma wie Roehm die Gesetzeslage einwandfrei überprüft hat , bevor die Produkte angeboten werden . Es geht dabei ja schließlich um ne ganze Menge Geld ...

    Mal ne Frage zu dieser Licht - Vektor : Hat die neben die Semiautomatik Modus auch einen Vollautomatik Modus , wie die "Waffe" auf der Joniskeit Seite ?

  • Zitat

    Original von plumbum
    Mal ne Frage zu dieser Licht - Vektor : Hat die neben die Semiautomatik Modus auch einen Vollautomatik Modus , wie die "Waffe" auf der Joniskeit Seite ?

    Laut Röhm-Page:

    Einzel- und Schnellfeuer-Funktion (je nach verwendeter Munition)

    Mehr weiß ich leider auch nicht. In der Visier stand nur das eine Lichtpistole kurz nach Redaktionsschluß erscheint. Ich bin mir allerdings nicht 100%ig sicher ob Schnellfeuer nun tatsächlich Vollautomatik bedeutet, oder damit nur die Verwendbarkeit als Halbautomatik und Einzellader gemeint ist. Wirklich Sinn macht Vollauto für eine Kurzwaffe wohl eher nicht... obwohl Spaß macht es wahrscheinlich schon. :nuts:

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Sowie ich das Röhmsystem immer verstanden habe ist das Teil, wenn eingebaut eben keine Waffe mehr und damit eine Taschenlampe in Pistolenform.

    Wenn auf eine SSW aufgesteckt, dann darf nur leer (ohne Munition) "geschossen" werden, der Impuls des aufschlagenden Hammers löst den Beam aus.

    Die Spezial Trainingswaffe ist eine umgebaute SSW, die mittels CO2 Patrone den Schlitten repetiert und damit Dummy-Patronen auswirft, wegen der Realität. Das Teil ist ansonsten nicht in der Lage Knallpatronen zu verarbeiten.

    Wo sollte hier also etwas illegales Stattfinden, jede Waffe auf die du den Sender aufsteckst hat eben nur zwei Möglichkeiten:

    1. Sender auf > leuchten
    2. Sender ab > schiessen

    Beides gleichzeitig geht nicht, weil entweder Sender nicht an der Waffe oder nach dem ersten Schuß zerstört, da in den Lauf eingesteckt/geschraubt ...

    Und wenn man ins WaffG schaut unter (verbotene Gegenstände):
    ---------------------------------------------------------------------------------------
    1.2.4

    für Schusswaffen bestimmte

    1.2.4.1

    Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren);

    1.2.4.2

    Nachtsichtgeräte und Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen sowie Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohre) sind, sofern die Gegenstände einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen;
    ----------------------------------------------------------------------------------------

    Der kleine aber feine Unterschied ist eben, daß der Laser das Ziel nicht beleuchtet oder Markiert um darauf schiessen zu können, sondern anstelle des Projektiles das Ziel "trifft", weil bauart bedingt der scharfe Schuss nicht möglich ist. Wäre der Lauf frei, wäre das Teil verboten, da 1.2.4.1 erfüllt.

    2 Mal editiert, zuletzt von ManEater (5. Juli 2005 um 10:26)

  • Zitat

    Original von Erklärbär
    wie dann das Röhm-System legal sein kann. Das strahlt ja von der Waffe zum Ziel

    Eben nicht: das Light Point ist keine Waffe im Sinne des Waffengesetzes! Darin liegt ja gerade der Trick bei den Simulatoren. Man kann sie überall benutzen, weil sie eben mit oder ohne Strahl, Strom, Laser oder Infrarot keine Waffe nach WaffG sind. Das Anschütz LaserPower etwa "schießt" auch mit sichtbarem (!) Laserstrahl...

    Und wenn man das Beamhit benutzt (wird im nächsten Heft im Teil II kurz erwähnt), ist es ebenfalls so, daß während der Benutzung des Lasers kein paralleles Schießen möglich ist (da steckt etwas im Lauf... :ngrins:) - und nur darum geht's. Im übrigen muß man selbstverständlich für jede Waffe, mit der man das Beamhit benutzt, "berechtigt" sein, also bei scharfen Waffen auch eine WBK haben, und außerhalb des Schießstands oder des eigenen Kellers geht da auch nichts.

    Ihr bringt einen ja ganz durcheinander hier... :lol:


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • ja, aber softairs <0,5 joule sind nach dem gesetz auch keine waffen und die installation von das ziel beleuchtenden objekten ist trotzdem verboten. ist das eine der vielen sonderregeln oder wie legitimiert der staat dieses verbot dann ... ???

    vita brevis, ars longa

  • wenn du den Laser wie das beam hit system an deiner Airsoft installierst (das Modul wird von vorne in den Lauf geschoben) dann ist das auch nicht illegal.

    Am besten einfach mal auf die Röhm page gehen und sich das ganze einmal ansehen, Hirn einschalten, ein bischen drüber nachdenken und nicht einfach versuchen Äpfel mit Birnen zu vergleichen ... *lol* ;) :laugh:

  • Die Sache mit den Lasern bei den Spielzeugpistolen mit weniger als 0,5 Joule , kommt glaub ich daher , das nicht der Anbau dieser Geräte in Deutschland verboten ist , sondern die Geräte selbst . Diese Fallen unter die verbotenen Gegenstände .

  • Endlich hat einer das mal wirklich gelesen und begriffen.

    Es geht nicht darum ob du den Laser an eine Erbsenpistole Steinschleuder oder einen Kochtopf montierst.

    Es geht darum, daß das Laserzielgerät für den Einsatzzweck Montage auf einer Schußwaffe hergestellt wurde und deshalb ein verbotener Gegenstand ist.

    Das heist nochmal zum langsam mitlesen, du darfst den Laser nicht besitzen!!!

    Ein normaler Laserpointer ohne irgendwelche Montagemöglichkeiten ist deshalb kein verbotener Gegenstand und den darfst du folglich auch besitzen (solange du ihn nicht mit Montagen für eine Schußwaffe umbaust natürlich, sonst ist er wieder illegal)

  • d.h: dann der legale laserpointer mit legalem klebeband an eine legale spielzeugsoftair geklebt ist dann auch legal ???

    vita brevis, ars longa

    Einmal editiert, zuletzt von C_O_2 (5. Juli 2005 um 19:16)

  • Zitat

    Original von ManEater
    Endlich hat einer das mal wirklich gelesen und begriffen.

    Es geht nicht darum ob du den Laser an eine Erbsenpistole Steinschleuder oder einen Kochtopf montierst.

    Es geht darum, daß das Laserzielgerät für den Einsatzzweck Montage auf einer Schußwaffe hergestellt wurde und deshalb ein verbotener Gegenstand ist.

    Das heist nochmal zum langsam mitlesen, du darfst den Laser nicht besitzen!!!

    Ein normaler Laserpointer ohne irgendwelche Montagemöglichkeiten ist deshalb kein verbotener Gegenstand und den darfst du folglich auch besitzen (solange du ihn nicht mit Montagen für eine Schußwaffe umbaust natürlich, sonst ist er wieder illegal)

    Das müsste deine Frage erübrigt haben...

    2 Mal editiert, zuletzt von mani (5. Juli 2005 um 19:56)

  • Uli

    Ja, beim Light Point ist das klar, aber es gibt für das Röhmsystem ja auch die Sender die mit Kaliberdorn an Luftpistolen/Gewehre und auch an die Röhm Schreckschusswaffen angebaut werden.

    @ ManEater

    Erst schreibst du:

    Zitat


    wenn du den Laser wie das beam hit system an deiner Airsoft installierst (das Modul wird von vorne in den Lauf geschoben) dann ist das auch nicht illegal.

    Und dann...

    Zitat

    Original von ManEater
    Es geht darum, daß das Laserzielgerät für den Einsatzzweck Montage auf einer Schußwaffe hergestellt wurde und deshalb ein verbotener Gegenstand ist.

    Also wie nun? Ein Kaliberdorn IST doch eine Montage für Waffen, und Waffen verlieren nicht die Eigenschaft eine Waffe zu sein bloß weil man etwas in den Lauf schiebt. Sonst könnte man ja auch mit einer scharfen 9mm im Holster herumlaufen wenn man vorher einen Bleistift in den Lauf schiebt…

    Bei einer Druckluftwaffe kann man wahrscheinlich gar den Laser durch die Gegend schießen solange man den Dorn nicht noch anderweitig befestigt, und auch bei einer Feuerwaffe wird man mit den Röhm Vorsätzen schießen können... wenn auch wohl nur ein Mal.

    O.K. ich gestehe Röhm zu das abgeklärt zu haben, und am wahrscheinlichsten dürfte die Annahme sein, dass es daher legal ist da der Laser erst beim Schuss aktiviert wird, und daher nicht zum Zielen geeignet ist.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Ich geb es auf, wenn du bei einer Waffe den Lauf verschließt ist die Waffe nicht mehr schussfähig!!!

    ... aber was solls, dein Beitrag ist eingutes Beispiel dafür, warum in unserem Land nichts vorwärts geht. Bei jeder Innovation oder Entwicklung gibt es jede Menge Bedenkenträger und Pfennigfuchser ... *lol* ;) :laugh:

  • nein, maneater, das ist nicht das problem. vielmehr sorgt die legislative durch absolut unverständliche, jeglichem menschenverstand widersprechende gesetzesentwürfe für vollkommene ratlosigkeit und absoluten unverstand. mal ist eine softair < o,5 joule ein spielzeug und mal nicht. wenn ich an mein matchboxauto mit klebeband einen laserpointer befestige ist das nicht verboten, nach dem gesetz sind <0,5 softairs aber den matchboxautos gleichgestellt. und genau diesen umstand verstehe ich nicht und deswegen frage ich ...

    vita brevis, ars longa

  • Zitat

    Original von C_O_2
    nein, maneater, das ist nicht das problem. vielmehr sorgt die legislative durch absolut unverständliche, jeglichem menschenverstand widersprechende gesetzesentwürfe für vollkommene ratlosigkeit und absoluten unverstand. mal ist eine softair < o,5 joule ein spielzeug und mal nicht. wenn ich an mein matchboxauto mit klebeband einen laserpointer befestige ist das nicht verboten, nach dem gesetz sind <0,5 softairs aber den matchboxautos gleichgestellt. und genau diesen umstand verstehe ich nicht und deswegen frage ich ...

    Es ist alles ganz einfach!!!
    Wer die größere Keule hat, hat immer recht und Vater Staat hat, dank Gewaltmonopol, die größte Keule.
    Ob verschiedene Paragraphen in verschiedenen Gesetzen als Akt der Willkür aufgefasst werden, liegt im Auge des Betrachters.

    Und wer in Gesetzen nach Logik sucht, der sucht oft sowieso nach der Nadel im Heuhaufen.
    Das kann auch gar nicht anders sein, denn wenn Juristen Ahnung von Mathematik hätten dann hätten sie nicht Jura sondern Mathematik studiert. :laugh:

    Gruß,

    Jürgen

    Einmal editiert, zuletzt von J.S. (6. Juli 2005 um 11:37)

  • Man beachte aber:

    ... Logik ist die Kunst, zuversichtlich in die Irre zu gehen ... *lol* ;) :laugh:


    Es ist aber einfach so, daß Laser mit einer Montage die den Einsatz auf Waffen als Zielhilfe ermöglichen per se ein verbotener Gegenstand sind.

    Wenn du einen solchen an das Matchboxauto montierst ist es trotzdem illegal, weil der Laser ein verbotener Gegenstand ist.

    Es geht einfach um den Laser und nicht die Waffe. Deshalb ist das Röhm System legal, weil es eben durch das einstecken in den Lauf nicht als Zielhife verwendbar ist. (es kann nicht geschossen werden und es wird nicht dauernd beleuchtet)
    Es wird auch kein Dauerlicht emittiert, sondern der Laser leuchtet ganz kurz auf wenn die Waffe abgefeuert wird, was von einem Ziel registriert wird.

    Aber wer nicht kapieren will, der solls halt sein lassen.

  • ich will ja gerade kapieren. wenn ich also den röhm laser an ein matchboxauto klebe, dann ist das legal, wenn ich ihn an eine softair < 0,5 joule klebe auch ?

    vita brevis, ars longa

  • was ist daran so schwer.
    Eine Zielbeleuchtung (egal ob Laser oder Lampe) ist dann illegal wenn an ihr eine Vorrichtung zum Befestigen an Waffen ist.
    Wo Du sie ranmachen willst ist egal - der Besitz an sich ist schon verboten.
    Das Röhm-System ist keine Zielbeleuchtung in diesem Sinne, da nur während des Auslösens ein Lichtblitz gesendet wird, nicht aber vorher.

    Also nochmal langsam.
    Eine Taschenlampe ist OK.
    Eine Montage für Taschenlampe ist OK.
    Beides montiert ist böse und deshalb verboten.
    Auch ohne Matchbox, Wasserpistole oder Dragunov.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)