Ich verstehe garnix mehr....

Es gibt 10 Antworten in diesem Thema, welches 2.500 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (4. Mai 2005 um 16:23) ist von Hunter45.

  • Servus! Bin neu hier :confused2: und möcht mich mal informieren....
    und zwar:

    möchte ich mir gern ein Luftgewehr kaufen, habe aber sogut wie keine Ahnung über die rechtliche Lage....
    ich habe mir zwar das WaffG besorgt, steige aber bedingt durch die bürokratischen Texte nicht ganz durch :new16:

    darf ich das LG mit zu einem Freund nehmen, also wenn es entladen, gesichert und "nicht zugriffsbereit (großer Rucksack etc) ist??

    Muss ich die Munition (jaja..Projektile) gesondert befördern oder so???

    Frage über fragen...vielleicht kann mir ja mal jemand alles verständlich erklären, ohne KAuderwelsch halt wie im WaffG?

    Wäre echt nett!

    Ach nochwas: Wie sieht es mit Messern aus, gelten die ab einer bestimmten Klingenlänge und Bauart (außer Faust, Butterfly: das weiß man ja) auch als Waffe?
    Interessiere mich nämlich für ein H&K Einsatzmesser...
    Ich nehme aber mal an das ich das nicht mit mir führen darf da es mir nur einer Hand zu öffnen ist, oder???

    Also helft mir kleinem armen Noob bidde.... :huldige:

  • ok, ich versuch dir mal schnell zu helfen, kann aber auchn nicht für völlige richtigkeit garantieren.
    bist du 18, darfst du luftgewehre bis max 7,5J kaufen, diese müssen dann ein :F: tragen, wenn nach 1970 gebaut.
    mit diesen lgs darfst du überall schießen, wenn das geschoss das grundstück nicht verlassen kann. und es muss sichergestellt werden, dass niemand gefährdet wird.
    transportieren darfst du es auch. geh sicher und trenne waffe von geschoss. natürlich ungeladen und in ner tasche.

    bei messer versteh ich das selbst nicht ganz, such aber einfach mal hier im forum, da kam schon oft die frage wie es da rechtlich aussieht.

    hoffe dir fürs erste geholfen zu haben

    Einmal editiert, zuletzt von felix (3. Mai 2005 um 16:32)

  • Willkommen im Forum!

    Zitat


    Wie sieht es mit Messern aus, gelten die ab einer bestimmten Klingenlänge und Bauart (außer Faust, Butterfly: das weiß man ja) auch -als Waffe?


    Die von dir genannten Messertypen sind keine Waffen, sondern "Verbotene Gegenstände" (in DE darf sowas niemand besitzen).
    Dazu zählen auch Fallmesser (Klinge fällt nach dem Lösen einer Sperrvorrichtung aus dem Griff und arretiert) Bild: http://www.aermeldolch.com/ausw_para.jpg
    Springmesser sind auch verbotene gegenstände, wenn sie nicht folgende Kriterien erfüllen:
    -Klingenlänge höchstens 8,5 cm
    -nur auf einer Seite scharf geschliffen
    -Klingenbreite in der Mitte mindestens 20 vom 100 (wenn die Klinge z.B. 10cm lang ist, muss sie in der Mitte mindestens 2cm breit sein)
    -Klinge darf nur seitlich aus dem Heft kommen

    Zitat


    Ich nehme aber mal an das ich das nicht mit mir führen darf da es mir nur einer Hand zu öffnen ist, oder


    Quatsch!
    Dieses Gesetz existiert nur in der Schweiz!
    Du darfst jedes Messer mit dir rumschleppen.
    Messer mit zwei Schneiden (z.B. das hier: http://www.aermeldolch.com/AUSW_AF.JPG ) darfst du erst ab 18 Jahren besitzen, und folglich erst ab diesem Alter führen.
    Es gibt aber auch Ausnahmen: Auf öffentlichen Veranstaltungen darfst du kein Messer dabeihaben.
    öffentl. Veranstaltung: z.b. Kino, Konzert, Jahrmarkt, Theater, Demos, ...

    Zitat

    Interessiere mich nämlich für ein H&K Einsatzmesser...


    Das kannst du dir ohne Bedenken kaufen und auch führen.

    Einmal editiert, zuletzt von Col. Moore (3. Mai 2005 um 16:49)

  • H&K Einsatzmesser ... wowhhh was für ein toller Machoquatsch. :nuts:
    Was willst Du mit so einem Ding? Musst Du jemanden beeindrucken? Hol dir das gute alte Schweizer Offiziermesser (Taschenmesser) und gut is. Da ist alles dran was Mann/Frau braucht.

    Aber wer Machozeugs braucht ... :cry:

    Kopfschüttel,

    Jürgen

  • aber noch lange nicht so überflüssig wie deins.

    also, wenn du was langlebiges und vielfältiges brauchst dann wirklich ein schweizer taschen messer, bzw eine ausrüstung von victorinox

  • Zitat

    Original von darko
    aber noch lange nicht so überflüssig wie deins.

    also, wenn du was langlebiges und vielfältiges brauchst dann wirklich ein schweizer taschen messer, bzw eine ausrüstung von victorinox

    So toll ist Victorinox auch nicht! Das gehört bei der Bundeswehr zur Standardausstattung jedes Soldaten, und ich muß sagen das ist nicht unbedingt toll, ständig stumpf! Und nein, es war nicht der Mil-Tec-Nachbau sondern das Originale-Victorinox!
    Ansonsten muß ich sagen, jeder soll sich das kaufen was er möchte und ihm gefällt! Die Geschmäcker sind halt unterschiedlich!

    Gruß Marcel

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

    Einmal editiert, zuletzt von germi (4. Mai 2005 um 16:12)

  • komisch... ich habe ein victorinoxmesser seit 6 jahren und es ist noch immer nicht stumpf, obwohl ich es so gut wie imer dabei habe und es ständig benutze.
    stimmt jedem das seine.

    EDIT: Meine Mutter hat das Teil vor 6 jahren bei einer marlboro-aktion gewonnen.

    Einmal editiert, zuletzt von darko (4. Mai 2005 um 16:25)

  • Ich hab seit einigen Jahren das Swisstool von Victorinox.
    Und bin damit sehr zufrieden. Meiner Meinung nach das beste Multi Tool auf dem Markt.
    Obwohl es eines der ersten war.


    Victorinox ist schlecht kann man nicht verallgemeinern. Aber das mit dem Bundeswehrmesser kann ich nur bestätigen.

    Schußwaffen sind gefährlich. Doch in den richtigen Händen sind sie ein Quell ständiger Freude und Erbauung.
    "Sledge Hammer"