Servus! Bin neu hier und möcht mich mal informieren....
und zwar:
möchte ich mir gern ein Luftgewehr kaufen, habe aber sogut wie keine Ahnung über die rechtliche Lage....
ich habe mir zwar das WaffG besorgt, steige aber bedingt durch die bürokratischen Texte nicht ganz durch
darf ich das LG mit zu einem Freund nehmen, also wenn es entladen, gesichert und "nicht zugriffsbereit (großer Rucksack etc) ist??
Muss ich die Munition (jaja..Projektile) gesondert befördern oder so???
Frage über fragen...vielleicht kann mir ja mal jemand alles verständlich erklären, ohne KAuderwelsch halt wie im WaffG?
Wäre echt nett!
Ach nochwas: Wie sieht es mit Messern aus, gelten die ab einer bestimmten Klingenlänge und Bauart (außer Faust, Butterfly: das weiß man ja) auch als Waffe?
Interessiere mich nämlich für ein H&K Einsatzmesser...
Ich nehme aber mal an das ich das nicht mit mir führen darf da es mir nur einer Hand zu öffnen ist, oder???
Also helft mir kleinem armen Noob bidde....