Darf ich einen Schreckschussrevolver nach Schweden verschicken oder gibt es da was zu beachten?
Versand erlaubt?
-
hanne -
6. April 2005 um 12:08 -
Geschlossen
Es gibt 12 Antworten in diesem Thema, welches 2.184 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
-
-
Hallo hanne, soweit ich informiert bin, sind SSW in Schweden verboten.
-
Zitat
Original von susanne
Hallo hanne, soweit ich informiert bin, sind SSW in Schweden verboten.Hoppla, dann wäre es ja fast schiefgegeangen. Ich danke Dir.
Gruß
hanne -
Zur Sicherheit immer vorher im jeweiligen Konsulat nachfragen.
-
Wird man dafür dann eigenltich in Deutschland belangt?!
Also wenn die Waffen gefunden wird bei der Post, in Schweden.
Hier sind die Waffen ja "frei"
Man kann ja schliesslich nicht das ganze WaffenG von Schweden kennen... -
Zitat
Original von Ripper
Wird man dafür dann eigenltich in Deutschland belangt?!
Man kann ja schliesslich nicht das ganze WaffenG von Schweden kennen...
also der versender hier bekommt in der regel keinen ärger ,
aber der emfänger in schweden schon , weil der das gesetzt kennen sollte ,
die SSW ist auf jeden fall weg .erwin
-
Aber: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!" dachte ich immer. Vielleicht ist es in diesem Fall ja wirklich anders.
Grüße
Jochen -
Das der alte Schwede lol das wissen muß, ist glasklar! Und der Absender hat gar nichts zu fürchten, denn wer soll ihn bitte verfolgen???
In D ist ja die Waffe erlaubt, und meinste die Schweden schicken nen Spezialkommando nach D, um den Typen zu kidnappen, und dann in Schweden vor Gericht zu stellen???? Eher nicht!Und laut Grundgesetzt darf Deutschland keinen Deutschen ans Ausland ausliefern!
Ich würd mich mich dem Scheden absprechen, wenn er das Risiko tragen will, soll mir recht sein. Also das ist kein rechtlicher Rat, sondern das ist einfach mal mein Bauchgefühl...
-
Hallo, habe persönliche Erfahrung damit gemacht. Vor vielen, vielen Donnerstagen hatte ich mal eine SSW bei eGun eingestellt, Höchstbieter war ein Schwede ( habe ich von eGun erfahren ).
eGun legte mir nahe, den Versand nicht zu tätigen, es könnte Ärger geben, der Schwede wurde auch sofort von weiteren Auktionen als Bieter gesperrt. Deshalb gab ich auch den Rat, nicht zu verschicken. -
Zitat
Original von Lastmanstanding
Und der Absender hat gar nichts zu fürchten, denn wer soll ihn bitte verfolgen???
In D ist ja die Waffe erlaubtDie Waffe an sich ja, das Versenden ins Ausland ist aber Genehmigungspflichtig.
Der Empfänger geht in der Regel entgegen dem hier geäußerten erst mal kein großes Risiko ein. Illegales geschickt zu bekommen ist erst mal keine Straftat, dass er Bestellt hat muss erst mal bewiesen werden.
-
Wenn ich den Text des Gesetzes richtig deute, sind in Deutschland freie Waffen ohne Beschränkungen einführ-, ausführ- und durch D transportierbar:
Zitat
Erlaubnisfreies Verbringen und erlaubnisfreie Mitnahme in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes7.2
Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, die der zugelassenen Bauart nach § 8 des Beschussgesetzes entsprechen und das Zulassungszeichen nach Anlage 1 Abbildung 2 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen;
Dem Absender dürfte also auch nichts passieren.
Stefan
-
Also wenn es noch Unklarheiten geben sollte - ich habe einen guten Freund in Schweden, den könnte ich mal zu dem Thema befragen, sofern Interesse besteht.
-
Ich danke euch für eure Bemühungen. Ich denke, ich werde das Risiko nicht eingehen.
Gruß
hanne