folgende frage:
...wenn aus einer 'f' waffe (z.b. softair) alle, laut waffg, waffenrelevanten teile entfernt werden und nur noch das gehaeuse mit dem 'f' drauf uebrig ist, ist das dann trotzdem noch eine waffe, wegen dem 'f' oder nur ein stueck plastik...???
'f' waffe ohne die im waffg relevanten waffenteile !?
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[SemteX] -
15. März 2005 um 15:07 -
Geschlossen
Es gibt 10 Antworten in diesem Thema, welches 2.132 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
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Es ist dann nur noch ein Stück Plastik. Die einzelnen Teile einer Waffe, bis auf die relevanten wie Lauf etc. unterliegen nicht dem Waffengesetz.
Gruß Marcel
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Ich schätze mal, da es sich bei eine Softair mit um eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes handelt, bleibt sie eine Waffe solange die entfernten Teile wieder eingesetzt oder angebaut werden können. Es dürfte also für Softairs das selbe wie für allen anderen Waffen die vom Waffengesetz erfasst werden gelten.
Wesentliche Teile an einer scharfen P99 oder USP sind ja z.B. auch aus Plastik ... tschuldigung Polymer ;-).Worauf zielt denn deine Frage ab?
Gruß,
Jürgen
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Sehe das nicht so. Denn dann dürfte man ja auch keine Exportfedern und sowas erwerben. Erwerben und Besitzen darf man die ja ab 18, nur nicht einbauen. So ist es ein Stück Metall, in der Waffe ist es dann ein relevantes Teil.
Gruß Marcel
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...ob ich meinem neffen (minderjaehrig) meine sa mp5 (ohne lauf, abzug, jegliche funktion...) also nur gehaeuse getrost ueberlassen kann... zu verkleidungszwecken... polizist bei theaterauffuehrung..
mir gehts drum ob, nur weil ein 'f' druff ist das stueck plasitk (gehaeuse) immer eine waffe bleibt...edit: hab mir das auch so wie germi gedacht....
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Zitat
Denn dann dürfte man ja auch keine Exportfedern und sowas erwerben. Erwerben und Besitzen darf man die ja ab 18, nur nicht einbauen.
Bei der Feder liegt die Sache so das man sie ja auch kaufen könnte wenn man unter 18 ist, oder gibt es ein Gesetz das es verbietet eine Feder zu Kaufen wenn man unter 18 ist?
Gruß C.C.
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Bei Kurzwaffen gilt soweit ich weiß die Regelung, das auch das Griffstück zu den relevanten Teilen zählt, solange es den Auslösemechanismus aufnehmen kann. Klingt zwar blöd, steht aber so im Gesetz drin.
Gruß Marcel
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Zitat
Original von [SemteX]
...ob ich meinem neffen (minderjaehrig) meine sa mp5 (ohne lauf, abzug, jegliche funktion...) also nur gehaeuse getrost ueberlassen kann... zu verkleidungszwecken... polizist bei theaterauffuehrung...Warum muss es denn unbedingt ne MP5 sein? Nimm doch einfach ne Faschingspistole und gut is! Da sind keine Umbauten o.ä. nötig.
Grüße
H&K -
..stimmt, das griffstueck...damn.
@hk: weil unsere gruenen herren auch mit der a4 rumlaufen und es halt authentisch wirken sollte... aber egal, dann muss die faschingspistole reichen...
thx @all
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Zitat
Original von [SemteX]@hk: weil unsere gruenen herren auch mit der a4 rumlaufen
Vielleicht der BGS am Flughafen aber ansonsten eher nicht. Egal.
Grüße
H&K -
Ich wuerde da einfach ne Baby-MP5 besorgen. Die Dinger gibts doch schon fuer wenig Geld und sind schon wieder soooo witzig und suess, dass auch die Gutmenschen keinen Herzkasper bei ihrem Anblick bekommen...und sie sind offiziell Spielzeug, also kein Problem mit Rueckbau oder .