O.K. Keine E-Feder, aber ich habe auch schon gelesen das ein HW 35 mit 199m pro sec gemessen worden ist. Ich mein da kann ich als Käufer nichts dazu. Wie gehen die Gesetzeshüter damit um, bin ich dann ein Verbrecher? Es gibt ja auch Mofas die von Haus aus schneller wie 25km/h laufen.
hw 35 streukreis
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deStefano -
9. Februar 2005 um 10:28 -
Geschlossen
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Ja und nein.
Wenn ein Gutachter die Waffe zerlegt und darin die Werks-Originalfeder findet, kann dir der Gesetzgeber eigentlich nichts vorwerfen, denn du hast ja eine als frei gekennzeichnete Waffe gekauft.
Stefan
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Zitat
Original von deStefano
O.K. Keine E-Feder, aber ich habe auch schon gelesen das ein HW 35 mit 199m pro sec gemessen worden ist. Ich mein da kann ich als Käufer nichts dazu. Wie gehen die Gesetzeshüter damit um, bin ich dann ein Verbrecher? Es gibt ja auch Mofas die von Haus aus schneller wie 25km/h laufen.
Alle Federkolbengewehre besitzen eine gewisse "Serienstreuung".
Die meisten Hobbyschützen wissen aber nichts von der V0 ihrer Gewehre.
Sobald du allerdings Kenntnis davon erlangst, daß deine Waffe stärker als das gesetzlich erlaubte Maximum von 7,5 Joule ist und auch noch öffentlich bekannt machst, mußt du dies abändern lassen. Erfährst du dies innerhalb der Garantiezeit so würde ich das Gewehr zurück zu Weihrauch schicken mit der Bitte um Reduzierung der V0. Das wird dort fachmännisch gemacht. Im Zweifelsfall müßtest du als Besitzer der Waffe nachweisen (oder nachweisen lassen), daß du oder der/die Vorbesitzer keine Änderungen (wie z.B. Federtausch) vorgenommen haben. Auch hier gillt der Satz: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Gruß
Ralph -