Was zum himmel sind 4mm Feuerwaffen.

Es gibt 55 Antworten in diesem Thema, welches 20.613 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. Januar 2005 um 18:31) ist von Ritztec.

  • ....fast 15 Jahre alt.

    Ist doch optimal: Ab 16 darf er in Vereinen schon KK und GK schiessen.
    Nur mit dem Kaufen muss er bis 18 (KK) warten und für GK noch den
    Psychotest machen oder eben erst 25 werden.

    Also nutze das Jahr und lebe Dich schon mal in einen Verein ein
    und mache dort die üblichen Lupi-Pflicht-Übungen.

    PS: Der Schützensport kann jeden (vernünftigen) Nachwuchs brauchen.

    "Not everyone sees the fun in the gun!"

  • Zitat

    Original von Thielo
    Hey Ballermann90,
    ich würde Dir trotzdem raten, wenn Du die Mühen (Sachkundeprüfung)
    und Kosten (WBK-Gebühren) nicht scheuen willst, lieber gleich
    richtig einzusteigen. Viele GK-Waffen gibt es auch in KK und selbst
    reine KK-Modelle sind oft allerfeinste Sachen und bezahlbar.

    DANN kann man auch gleich GK beantragen. Der Aufwand ist auch nicht größer.

    Allerdings wenn man gerne eine gewisse Waffenauswahl hat, ist eine Bedürfnisfreie Waffe sicher von Vorteil. Spätestens die 3. Kurzwaffe macht in aller Regel Probleme beim Bedürfnisnachweiß und 2 gleichartige Waffen schließen sich für Sportschützen eh gleich von selber aus.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Wenn am wirklich aktiv schießt und das durch z.B.
    Teilnahmen und Urkunden nachweisen kann, ist auch
    die 3. und 4. KW kein Problem.
    Schwarzpulver-Trommelrevolver und einschüssige KW
    werden ja nicht mehr mitgezählt.

    Und gleichartige Waffen geht auch, z.B.
    - .357 Mag. Revolver in Double-Aktion vom DSB
    - .357 Mag. Revolver in Single-Aktion vom BDS (Westernschießen)
    - .357 Mag. Revolver in 4 Zoll vom BDMP (Dienstrevolver)
    Wenn man das so haben will, bekommt man das auch,
    weil: Verein + Disziplin + Nachweis = Bedürfnis !

    Ich kannte mal einen mit 8 KW's. Super Schütze, mehrere Vereine,
    tägliches Training und daher auch das Vertrauen der Behörden.

    "Not everyone sees the fun in the gun!"

  • Zitat

    Original von Thielo
    ....fast 15 Jahre alt.

    Ist doch optimal: Ab 16 darf er in Vereinen schon KK und GK schiessen.
    Nur mit dem Kaufen muss er bis 18 (KK) warten und für GK noch den
    Psychotest machen oder eben erst 25 werden.

    Also nutze das Jahr und lebe Dich schon mal in einen Verein ein
    und mache dort die üblichen Lupi-Pflicht-Übungen.

    PS: Der Schützensport kann jeden (vernünftigen) Nachwuchs brauchen.

    stimmt so nicht ganz:

    - ab 12 darf man lg und lupi im verein schiessen, mit schriftlicher genehmigung der eltern

    - ab 14 darf man schon kk und gk waffen schiessen im verein, auch nur mit schriftlicher genehmigung der eltern

    gruss cz75

  • Ballermann:

    Ich schliesse mich THIELO und CZ75 an, die Dir den vernünftigsten Weg aufzeigen. Gehe in einen Verein, lerne Deine Fähigkeiten und Vorlieben im Schiessport kennen.
    In einem vernünftigen Verein findest Du "alte" Hasen die Dir sicher mit Rat und Tat zur Seite stehen.

    Natürlich nur wenn Du ernsthaft am Schiessport interessiert bist, aber selbst als beginnender Sammler kannst du Dir so entsprechendes Fachwissen aneignen.

    Gruss
    Alfred

  • Zitat

    Original von Thielo
    Und gleichartige Waffen geht auch, z.B.
    - .357 Mag. Revolver in Double-Aktion vom DSB
    - .357 Mag. Revolver in Single-Aktion vom BDS (Westernschießen)
    - .357 Mag. Revolver in 4 Zoll vom BDMP (Dienstrevolver)

    Die sind ja nicht wirklich gleichartig. Wobei Du das beim hiesigen Stadtamt nach allem was ich kenne so nicht durchbekommen würdest. Du kannst im DSB schließlich auch einen Singelaction einsetzen der als Dienstrevolver taugt, das würden die Dir in minutenschnelle auf eine Waffe runterrechnen.

    Verein + Disziplin + Nachweis - Verhandene Waffen = Bedürfnis !

    Gleichartig währe im übrigen für mich z.B. wenn nur der Hersteller oder sogar nur das Modell verschieden ist. Eine Walther P88 und eine Walther P99 wirst Du z.B. nur sehr schwer zusammen bekommen, egal mit wie vielen Vereinen oder Verbänden du "jonglierst".

    Auch kenne ich eine menge Schützen die gerne als Trainingswaffe eine P22 hätten. Bis dato kenne ich aber keinen der dafür ein Bedürfnis gefunden hätte, wenn er nebenher eine GSP hat, und da wird es dann langsam schon ein wenig Lächerlich.

    Bliebe maximal noch die Möglichkeit die Waffen deines Herzens über Sammler-WBK zu bekommen (Sammelziel "Walther Kurzwaffen von 1886 bis heute" oder so). Dann darfst Du sie aber wieder nicht zum Sportschießen einsetzen da der Einsatz Bedürfnisfremd ist. :evil:

    Man kann sicher einiges schönreden, aber bei Deutschen Waffenrecht und vor allem beim Thema Bedürfnisnachweiß fällt mir das auch weiterhin schwer. :( Und somit bleibe ich dabei das bedürfnisfreie Waffen sicher etliche Vorteile haben.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Zitat

    Original von Erklärbär......Bliebe maximal noch die Möglichkeit die Waffen deines Herzens über Sammler-WBK zu bekommen (Sammelziel "Walther Kurzwaffen von 1886 bis heute" oder so)... .

    Erklärbär:

    Bitte bei Sammler-WBK rot nicht vergessen dass eine Verpflichtung besteht das angegebene Sammelziel auch mit Belegstücken zu fundieren. Du müsstest in einem relativ kurzen Zeitraum (je nach Freundlichkeit der Behörde) viel Geld investieren um nachweisen zu können dass Deine Samlung kulturhistorisch bedeutsam ist. In dem von Dir genannten Sammelgebiet langt es nicht 2 oder 3 Walther Pistolen zu erwerben.

    Mir fällt momentan nichts ein was so genau überwacht wird wie Sammler mit roter WBK.

    Gruss
    Alfred

  • Hallo Leute !

    Das Thema rund um die 4 und 6mm Waffen ist relativ komplex.

    Denn es kennt sich nicht jede Behörde damit aus.

    Es gab früher 4 und 6mm Flobert Randzünder Waffen, die mit "F"-Stempel und PTB-Nummer waren; damals frei ab 18.

    Heute auf WBK-grün ohne Bedürfnisnachweis.

    Es gab früher auch 4 und 6mm Fl.Rz. Waffen, ohne "F"-Zeichen und PTB-Nr.; auch damals frei ab 18.

    Heute auf WBK-grün ohne Bedürfnisnachweis.

    Dann gab es auch noch noch diese Waffen, mit und ohne diese Gasentlastungsbohrungen. Einige Modelle hatten volle 30 Joule (bei 4mm Fl.Rz.) oder 70 Joule (bei 6mm Fl.Rz.)!!!

    Das hat früher eigentlich niemanden interessiert; so oder so frei ab 18.
    Denn da wurde das alles nicht so genau genommen.

    Es waren auch Modelle im Umlauf, die mit den Bohrungen relativ viel Leistung hatten.

    Die 4mmM20 Waffen brauchen keine Entl.bohrungen, da die Energie der Patrönchen eh unter 7,5Joule liegt.

    Es gibt viel "Schrott" an 4/6mm Waffen auf dem Markt; aber auch einige absolute Leckerbissen.

    Es gab z.B. den Revolver Weihrauch-Arminius HW4/6" ohne und mit Entlastungsbohrungen in der Trommel. Er ist sehr gut in der Qualität, top Ergebnisse auf bis ca. 15 Meter. Das Zubehör von heute paßt auch an dem guten Stück.

    Heute stellen die Behörden manchmal diese 4 / 6mm WBK´s aus, mit dem Vermerk: "...nur für Waffen mit F-Zeichen und PTB." Oder: "...nur für Waffen, deren Energie unter 7,5Joule liegt.".

    Andere Behörden interessiert das alles nicht !!! Die stellen einfach die WBK für das Kaliber 4 / 6mm aus, fertig!!!

    Habe nun seit über 10 Jahren diverse WBK´s mit allen 4mm und 6mm Randzünder Kalibern sowie einige sehr interessante Waffen und mich intensiv mit diesem Thema befasst.
    Habe auch schon ca. 6 Sachbearbeiter in meiner Behörde "erlebt". Manche von denen waren froh, auf meine Kenntnisse zurückgreifen zu können. Da sie null Ahnung haben...

    Wem ich helfen kann, einfach mailen!!!

    :ngrins: Schönen Sonntag !!! :ngrins:

    ...Patrick.

  • Zitat

    Bis dato kenne ich aber keinen der dafür ein Bedürfnis gefunden hätte, wenn er nebenher eine GSP hat

    Lieber Erklärbär, ich "arbeite" gerade an der dritten .22 SpoPi, trainiere 2-3x die Woche und starte offiziell in einer, inoffiziell in 2 Mannschaften.
    Habe bereits von allen Seiten grünes Licht bekommen, mit einer Ausnahme: die Finanzleitung.
    Soll allerdings auch keine P22 werden sondern was Wertiges.

    Zitat

    Verein + Disziplin + Nachweis - Verhandene Waffen = Bedürfnis

    Damit hast du natürlich schon recht, aber wie Thielo sagte, erleichtert eine gewisse Akredition bei Verband und Behörde schon einiges.

    Und Leutz die weniger schießen haben schon mit 2xKW =Grundbedürfnis mehr als notwendig.

    Gun Control - hits target at first shot

    Einmal editiert, zuletzt von Melkus (16. Januar 2005 um 19:36)

  • Zitat

    Original von ALFHA1802
    Du müsstest in einem relativ kurzen Zeitraum (je nach Freundlichkeit der Behörde) viel Geld investieren um nachweisen zu können dass Deine Samlung kulturhistorisch bedeutsam ist.

    Erst mal können... zum einen würde das genannte Sammlerziel hier zunächst auf Waffen vor 1900 beschränkt werden bis man z.B. 40 Waffen hat. Zum anderen würden aber die Sammler die ich kenne gerne mehr und schneller Sammeln, aber die 2 Waffen/Halbjahr Grenze gilt auch für die.

    Zitat

    Original von Melkus
    Lieber Erklärbär, ich "arbeite" gerade an der dritten .22 SpoPi, trainiere 2-3x die Woche und starte offiziell in einer, inoffiziell in 2 Mannschaften.

    Lieber Melkus, ich kann gerne mal versuchen Dir den bei uns im Verein ausgestellten Ablehnungsbescheit einzuscannen, der erklärt das nach DSB Sportordnung nichts dagegenspricht eine Sportpistole .22 auch in der Disziplin Freie Pistole einzusetzen, und das somit eine Sportpistole das Bedürfnis befriedigt das aus der Disziplin Freie Pistole resultiert.

    2 Sportpistolen in .22 mögen andere Ämter eintragen, hier könntest Du im Olympiateam sein und hättest keine Chance darauf. Sein Landrats- bzw. Stadtamt kann man sich eben leider nicht frei aussuchen.

    Zitat


    Und Leutz die weniger schießen haben schon mit 2xKW =Grundbedürfnis mehr als notwendig.

    Das klingt jetzt ja gar nicht Überheblich... Ich würde mich nicht so weit aus dem Fenster lehnen. Ich kenne eine ganze Reihe Schützen die einzelne Kaliber ausschließlich gelegentlich mal auf Wettkämpfen schießen und sonst nur .22 oder gar ausschließlich Luftpistole trainieren. Es kommt nicht darauf an wie viel jemand schießt.

    Und das z.B. die P22 als Trainingswaffe für GK mehr Sinn macht als eine GSP ist von den meisten unbestritten. Das man mit der P22 natürlich nicht in der DSB-Disziplin "Sportpistole 25 m Kleinkaliber" antreten kann ebenso. Aber das ist unserem Amt nicht beizubiegen

    Wie auch immer, beantragt man eben mit Grundbedürfnis eine .45 ACP. Wechselsystem (und somit alle wesentlichen Waffenteile) auf alle kleineren Kaliber kann man dann ohne jeden Eintrag, ohne jede Bewilligung, ja sogar ohne die Pflicht des Nachtrags kaufen. Nur so ein unwesentliches Waffenteil wie ein 2. Griffstück um eben 2 Waffen zu haben und nicht jedes mal basteln zu müssen, kann man nicht bekommen, dazu hat man ja kein Bedürfnis. :bash: Wenn das nicht unlogisch ist, was dann?

    Und, was kann ich negatives mit 2 Waffen in 9mm Luger machen, das ich mit einer nicht hinbekomme? Positives in Sportlichem Sinn kann ich dir hingegen einiges nennen. Nene... mehr als Notwendig kann ich so nicht gelten lassen.

    Weitere Einwende aber vielleicht besser per PN da WBK Fragen irgendwie schon OT sind.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • also, wo ich wohne berechnen sie mir das sogar als vierte fünfte usw. kurzwaffe mit jeweils "verstärkter bedürfnisprüfung"

    wenige kilometer weiter hat sich ein kumpel von mir eine ganze WBK mit voreinträgen in 4mm M20 für den preis von einem eintrag geholt.

    die sache mit den waffen in 4 mm hat für waffenfreunde mit erlaubnispflichtigem gerät durchaus einige (legale!) vorteile, über die ich mich hier nicht weiter auslassen möchte.

    nachdenken hilft da schon ...... ;D

  • Zitat

    Original von Erklärbär
    Wie auch immer, beantragt man eben mit Grundbedürfnis eine .45 ACP. Wechselsystem (und somit alle wesentlichen Waffenteile) auf alle kleineren Kaliber kann man dann ohne jeden Eintrag, ohne jede Bewilligung, ja sogar ohne die Pflicht des Nachtrags kaufen.

    Was aber wenig sinnig ist! Oder wie will man sich sonst z.Bsp. seine 9mmLuger Munition kaufen?

    Obwohl ich auch weiß das so einige Händler es da nicht so eng sehen!

    Wahrlich, Wahrlich ich sage euch: Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet. Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.

  • son quark ... wennste nen .40, 9mm und .22 wechselsystem für deine 45ziger eingetragen hast, dann kriegste doch auch jedesmal nen stempel für den munitionserwerb .......

    und händler die das nicht so eng sehen, können gigantischen ärger bekommen, wenn dieser stempel fehlt - und du auch.

    ausnahme: wenn du schon nen .22 gewehr hast und dafür einen mun-erwerb, musst du den stempel ja nicht nochmal bei einer zweiten waffe bezahlen ...... :marder:

  • Zitat

    Original von Ichbins
    son quark ... wennste nen .40, 9mm und .22 wechselsystem für deine 45ziger eingetragen hast, dann kriegste doch auch jedesmal nen stempel für den munitionserwerb .......

    Er schrieb ja ohne Eintrag... obwohl mir selbst nicht klar ist wie er ein wechselsystem ohne Eintrag (zumindest Händlerseitig) händeln will

    Zitat


    und händler die das nicht so eng sehen, können gigantischen ärger bekommen, wenn dieser stempel fehlt - und du auch.

    Schon... bedeutet aber nicht das es nicht doch passiert!

    Wahrlich, Wahrlich ich sage euch: Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet. Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.

    Einmal editiert, zuletzt von Michalive2 (17. Januar 2005 um 18:47)

  • Zitat

    Original von Michalive2
    Er schrieb ja ohne Eintrag... obwohl mir selbst nicht klar ist wie er ein wechselsystem ohne Eintrag (zumindest Händlerseitig) händeln will

    Korrekt, Du bist nicht verpflichtet es eintragen zu lassen. Nachzulesen z.B. unter https://www.frankonia.de/scripts/waffen…erb_waffen.php. Der fehlende Munitionserwerb muss kein Hindernis sein. Spätestens auf der Schießanlage zum sofortigen Verbrauch kannst Du die völlig legal auch ohne Stempel und Eintrag erwerben.

    Und wer Illegales vorhat, hat sicher keine Probleme haben an Munition zu kommen wenn er schon solch einen Aufwand betreibt sich eine Waffe zu beschaffen. Unser Verein führt jedenfalls keine Leibesvisitationen beim Verlassen des Standes durch.

    Ich denke aber mal, das kann man getrost vergessen. Falls man Illegale Machenschaften plant kann man denen eh besser mit der .45 als mit dem 9mm Wechselsystem nachgehen. Und für die Grundwaffe kannst Du ja 1 Millionen Schuß kaufen, wenn dir danach ist.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • ein wechselsystem z.b. für eine pistole ist ein wesentlicher teil einer waffe. du bist berechtigt, eines zu erwerben, wenn es das gleiche oder ein kleineres kaliber hat als eine waffe, die du besitzt und die auf deiner wbk eingetragen ist.

    beim erwerb wird dir das wechselsystem in deine wbk eingetragen und du musst den erwerb bei deiner behörde anmelden.

    wenn du eine andere waffe in dem kaliber des ws hast, musst du dir nicht nochmal den kostenpflichtigen munitionserwerbstempel holen. falls es ein neues kaliber ist, macht das schon sinn - es sei denn, du willst nur wiederladen oder auf einem schiesstand zum sofortigen verbrauch muni kaufen ......

    das wars ..... wo ist ein problem?

    der link zu frankonia funzt nicht ... ???

    Einmal editiert, zuletzt von Ichbins (18. Januar 2005 um 09:48)

  • Zitat

    Original von Ichbins
    ein wechselsystem z.b. für eine pistole ist ein wesentlicher teil einer waffe. du bist berechtigt, eines zu erwerben, wenn es das gleiche oder ein kleineres kaliber hat als eine waffe, die du besitzt und die auf deiner wbk eingetragen ist.

    Richtig, bzw. fast richtig, das Wechselsystem muß für die Waffe sein.

    Zitat


    beim erwerb wird dir das wechselsystem in deine wbk eingetragen und du musst den erwerb bei deiner behörde anmelden.

    Falsch. Der Erwerb und Besitz ist nicht Anzeige- oder Eintragungspflichtig. Man kann eintragen lassen, muss es aber nicht. Eine Bedürfnisprüfung gibt es aber eh so oder so nicht.

    Bei Franconia ist es noch ausführlich erklärt, aber wenn es nicht funktioniert, hier das Gesetz:

    WaffG 2002 Anlage 2

    2.Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte

    2.1
    Wechsel- und Austauschläufe gleichen oder geringeren Kalibers einschließlich der für diese Läufe erforderlichen auswechselbaren Verschlüsse (Wechselsysteme);

    [..]

    für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis eingetragen sind.

    Zitat


    das wars ..... wo ist ein problem?

    Das Problem, wenn man es als solches Bezeichnen mag, war ja eben die Frage, weshalb dies so Problemlos geht, die Behörde aber ohne Ende herumzickt wenn man 3 eigenständige Kurzwaffen haben will und oftmals Bedürfnisse nicht anerkennt.

    Eine Haltung die von Melkus ja begrüßt wurde, weshalb ich dachte das er sie dann wohl auch erklären kann, da ich noch immer meine das es faktisch nur sportliche Vorteile bringen kann 3 oder 4 Waffen statt 2 Waffen und 2 Wechselsysteme zu haben, das es aber z.B. für die Kriminalitätsprävention keinen Vorteil bietet so zu sagen "das Griffstück für die Wechselsysteme" zu verweigern.

    Oder um es mal als Forderung aufzustellen, wer schon eine .45 zu Hause liegen hat sollte eine Waffe mit gleichem oder kleinerem Kaliber problemlos bekommen, denn mit der gleichen oder kleineren Waffe wird er nichts Böse anstellen können, das er nicht auch mit der ersten bewilligten Waffe hätte tun können.

    Da dem nicht so ist soltten wir über jede Waffe die keinen Bedürfnisnachweis benötigt froh und glücklich sein, selbst wenn sie nur 4mm hat.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

    Einmal editiert, zuletzt von Erklärbär (18. Januar 2005 um 19:22)

  • so,

    als ich gestern bei uns (österreich) beim büma war erkundigte ich mich gleich wegen solchen 4mm sachen (angeblich nur 3,9mm) .

    Ich hab erfahren dass diese bei uns frei zu erwerben sind, nix mit wbk oder sowas,

    und die munition kostet auch nur 6€/100 schuss.

    diese Waffen bekommt man schon ab 70€.

    Haben die jetzt weniger als 7,5 joule oder bis zu 30 joule ?

  • 4 mm kurz aus Pistole ist eher bis 7,5 Joule.
    4 mm lang aus Gewehr ist reichlich mehr als 7,5 Joule.

    "Not everyone sees the fun in the gun!"