Ist das legal?

Es gibt 32 Antworten in diesem Thema, welches 4.349 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. Dezember 2004 um 17:51) ist von Rimfire.

  • Ich habe auf einer website ein LG zum bverschießen von pfeilen aus Strohälmen gesehen. Dort stand das diese nicht unters Waffengesetz fallen :confused2:. Stimmt das ? Ich würde mich nämlich sehr gerne mal an sowas versuchen :)) :n17:...

    Walter LG53 :huldige: :huldige: :huldige:
    Mehr sog i net!!!

  • jo, es wird kein Geschoß durch einen Lauf getrieben > keine Schußwaffe im herkömmlichen Sinn, sondern eher wie eine Armbrust.

  • Solange es eine Art Hülsenpfeilpistole ist ja, wichtig ist das kein Geschoß durch einen Lauf getrieben wird.

  • Im Prinzip ist das ein Blasrohr mit aussenliegendem Pfeil und gespeicherter Energie. Sobald du das Geschoß im "Blasrohr" mit gespeicherter Energie beschleunigst ist es ein Luftgewehr und du darfst es nicht basteln.

    Schußkraft ist abhängig wie gut und schwer die Pfeile sind und welchen Druck du draufkriegst. Aber versprich dir nicht zuviel, weil die Pfeillänge die Zeit der Beschleunigung bestimmt (je kürzer desto weniger Kraft)

  • Jo, aber dann kannst du das Ziel auch gleich aufspießen ...

    ... tritt näher ran, er ist kürzer als du denkst ...

    ... trotzdem viel Spaß beim basteln ... ;)

  • Es ist KEIN Luftgewehr!

    Und zwar, weil kein Geschoss durch einen Lauf getrieben wird.
    Das Geschoss umfasst das Gasrohr, nicht umgekehrt.
    Es ist also kein Lauf an der Waffe befestigt.
    Es wird quasi der Lauf verschossen, und der Innenteil bleibt statisch.

    Das ist vom WaffG aber nicht als Luftdruckwaffe erfasst, weil eben kein Lauf (bzw. etwas, auf das die rechtliche Definition zutrifft!) vorhanden ist!

    Die gespeicherte Muskelkraft und die Möglichkeit des zielgerichteten Verschiessens machen es rechtlich zu einer Armbrust!

    Stefan

  • Zitat

    Original von HWJunkie
    Es ist KEIN Luftgewehr!

    Und zwar, weil kein Geschoss durch einen Lauf getrieben wird.
    Das Geschoss umfasst das Gasrohr, nicht umgekehrt.
    Es ist also kein Lauf an der Waffe befestigt.
    Es wird quasi der Lauf verschossen, und der Innenteil bleibt statisch.

    Das ist vom WaffG aber nicht als Luftdruckwaffe erfasst, weil eben kein Lauf (bzw. etwas, auf das die rechtliche Definition zutrifft!) vorhanden ist!

    Die gespeicherte Muskelkraft und die Möglichkeit des zielgerichteten Verschiessens machen es rechtlich zu einer Armbrust!

    Stefan

    Und was ist da jetzt anders als in meinem ersten Post auf seine Frage ???

    Zitat

    Original von ManEater
    jo, es wird kein Geschoß durch einen Lauf getrieben > keine Schußwaffe im herkömmlichen Sinn, sondern eher wie eine Armbrust.

  • @ Parama genau so was in der Art. Haben die Pfeile eigentlich ne dichtung innen drinnen? Oder stecken die da nur lose auf dem Rohr?

    Walter LG53 :huldige: :huldige: :huldige:
    Mehr sog i net!!!

  • Af jedn Fall is a Kaas - lou den Schmarrn, bringt da nix asser Spott und
    Gelächter .Schäiss läiwer konventionell Luftgwehrl, dou host mehrer davo..........
    @ManEater i bin aids in Schützenverein Vohenstrauss ganga, echt gach, bis 6000 joule alles offen! Bis 50 Meter konnst dou umloua !
    Schau dir amal däi Seitn vo dene o!!!!!!!
    Ansunsten-------frohes Fest!!!!!!!!

    Servus dets Schütz´n , Sepp