Legalisierung eines Bajonettes (...zum Führen)

Es gibt 33 Antworten in diesem Thema, welches 4.852 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (16. April 2005 um 17:12) ist von Sgt_Elias.

  • hi folk!

    aaaalso, es handelt sich um ein schweizer sturmbajonette:


    was muss ich tun, damit ich dieses bajonette führen darf?
    muss ich etwas zuschweißen oder etwas abtrennen?
    .....ich will es nur legal führen dürfen!!!


    Thanks In Advance


    odie

  • Ich sehe das so: in der Scheide festschweißen und dann rosa lackieren. Dann wird keiner was sagen können wenn man es (aus)führt..

    Obba Gerrit

  • soweit ich weiss, sind bajonette messer, und die darfst du führen wie du willst , und sein es degen, säbel, sonstwas.... nur...WARUM ZUR HÖLLE???
    soll es cool sein?
    reicht ein taschenmesser/fahrtenmesser nicht??!?

  • odie
    :bash:
    :direx: Hast du die falsche Pilze gegessen. :confused2:

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • mensch, leute!!!!! haltet mal den ball flach!

    ich nutze es nur zum bogenschießen/pfeile aus holz befreien!!!!
    sagt lieber mal, wie man es bearbeiten muss, damit ichs führen darf!!!


    nachtrag:

    ZUM KOTZEN, wie ihr drauf reagiert!!!

  • Naja odie, es klang halt so als wolltest du damit "in der Fußgängerzone rumlaufen", ich hatte mich schon gewundert. ;)

    Also doch noch der alte odie. :troest:

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • Zitat

    Original von Paramags
    @Odi

    Dafür kan nman auch andere Messer verwenden und muss nicht ein solches Bajonett führen. Wenn ich mich nicht irre müsstest du die Klinge auf ein Bestimmtes Maß ändern, finde es aber als nen witz sowas führen zu wollen, auch wenns zum Bogenschießen währe. Und die Bälle solltest du lieber selber Flach halten.

    Gruß
    Para


    DIESES bajonette bezeichne ich mal als heimliche legende unter den "bogenschützen-tools" .......hat schon so seine gründe, warum ich DIESES teil nutzen will..


    @ viper :lol: ....ich lasse mich bald auch mal wieder bei arnd sehen!

  • Zitat


    was muss ich tun, damit ich dieses bajonett führen darf?

    Nichts, Du darfst es problemlos führen.
    Ausnahme sind für Hieb- und Stichwaffen (inkl. Bajonette) öffentliche Veranstaltungen gem. § 42 WaffG.

    MfG ZEBO

    Suum cuique.
    "Blessed are those who, in the face of death, think only about the front sight." - Jeff Cooper

    Einmal editiert, zuletzt von ZEBO (3. Dezember 2004 um 21:16)

  • Na toll, dann führen wir jetzt alle Bajonette am Gürtel, bauen uns Taclights und Laser an die "Spielzeugsoftairs", und fahren den Karren vollends in den Dreck. Glaubt Ihr denn, dass hier nur CO2AIR-Mitglieder lesen? Wie ist die Aussenwirkung, wenn Leute mit Bajonetten durch die Gegend rennen? Nehmt Eure Phantasien zurück, lasst den gesunden Menschenverstand spielen und haltet Euch an Recht, Gesetz und Vorschriften, und legt diese eher etwas vorsichtiger aus. Sonst sind nämlich bald nicht mal mehr Naßrasierer und Spargelschäler erlaubt.

    FWR-Mitglied 29365

  • Leuteleute, hier wird wieder ein Budenzauber um nichts veranstaltet...
    :bash:

    odie: Lass dich nicht verarschen.
    Zebo hat es als einziger richtig beantwortet, man kann so etwas in Deutschland frei ab 18 Jahre fuehren, ausser auf den von ihm erwaehnten oeffentlichen Veranstaltungen (Kirmes, Kino...)
    :new11:
    Du musst es weder abschleifen noch umfaerben und Du musst vor allem auch nicht irgendwelchen Besserwissern ein Beduerfnis nachweisen.
    Herrsethnochmal, wo simmer denn hier, das manche so einen Schwachfug schreiben muessen, oder sich nicht existierende Verbote ausphantasieren, um andere zu verarschen? :evil:

    Abgesehen davon sind speziell diese Bajos auch kaum kleinzukriegen (Schweizer Wertarbeit eben), und dazu sehr (SEHR!!!!!!) guenstig zu bekommen. Also warum nicht?

    herrwildschwein:
    Gerade WEIL hier auch manchmal "Offizielle" mitlesen, sollten wir aufhoeren, uns selber Verbote auszudenken oder herbeizuwuenschen.

    Ja, verzeihlich ist der Großen Übermut und Tyrannei,
    Denn zu groß und niederträchtig Ist des Deutschen Kriecherei.
    (H.v.Fallersleben und leider immer noch topaktuell)

    Einmal editiert, zuletzt von promillo (3. Dezember 2004 um 21:46)

  • Man könnte sich noch viel mehr Sachen ausdenken, die man auch mal so führen könnte...

    • Führen von Tonfas und Bo/ Jo/ Hanbo
    • Führen von Äxten und Beilen
    • Führen von Hellebarden, Speeren und Spießen
    • Führen von Armbrüsten,
    • Führen von ...
    • ...Kettensägen...?

    Auch wenn Kombizangen und Vorschlaghämmer nicht unter das WaffG fallen, aber durchaus brauchbare Werkzeuge sind, würde ich diese wohl außerhalb meines Heimwerkerbereichs nicht "führen" wollen und schon gar nicht müssen (=> Sondergenehmigung für das Tragen in Öffentlichen Gebäuden?).

    Fördermitglied des VDB.

  • @ herrwildschwein:

    odie hatte eine Rechtsfrage gestellt. Rechtsfragen beantwortet man im allgemeinen anhand von Rechtsnormen und nicht nach individuellem Gusto (hab' ich zumindest so gelernt). Und auf vorauseilenden Gehorsam können wir alle verzichten.


    @ Promillo:

    :winke: Beste Grüße,

    ZEBO

    Suum cuique.
    "Blessed are those who, in the face of death, think only about the front sight." - Jeff Cooper

  • Zitat

    Original von ZEBO
    @ herrwildschwein:

    odie hatte eine Rechtsfrage gestellt. Rechtsfragen beantwortet man im allgemeinen anhand von Rechtsnormen und nicht nach individuellem Gusto (hab' ich zumindest so gelernt). Und auf vorauseilenden Gehorsam können wir alle verzichten.


    Jo, wir sind hier aber auch ein Forum und keine Behörde.

  • Zitat


    Jo, wir sind hier aber auch ein Forum und keine Behörde.

    Ob diese Einstellung immer so sinnvoll ist? :new2:

    Suum cuique.
    "Blessed are those who, in the face of death, think only about the front sight." - Jeff Cooper

    Einmal editiert, zuletzt von ZEBO (3. Dezember 2004 um 23:15)

  • Zitat

    Original von Pellet
    ...
    Jo, wir sind hier aber auch ein Forum und keine Behörde.


    Und genau deswegen sollten WIR auch nicht die Arbeit von Behoerden (Verbieten, verbieten, verbieten...) machen wollen.
    :nuts:

    Ja, verzeihlich ist der Großen Übermut und Tyrannei,
    Denn zu groß und niederträchtig Ist des Deutschen Kriecherei.
    (H.v.Fallersleben und leider immer noch topaktuell)