Vereinsgründung, Schießsportgruppe, Schießstand bei Petershagen / NRW??

Es gibt 54 Antworten in diesem Thema, welches 20.404 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (7. Februar 2007 um 20:36) ist von caphunter.

  • Du brauchst zunächst mindestens 7 Leute, um einen Verein zu gründen. Wie das Gelände beschaffen sein muß, ist an anderer Stelle schon ausführlich beschrieben worden (Geschosse dürfen das Grundstück nicht verlassen usw.).

  • Zitat

    Original von ratte kill
    Hey @ALL

    Habe da mal ein paar Fragen.

    1- Wieviele Mitglieder braucht mann um einen "FT Club" zu gründen?
    2- Muß man bestimme Scheine haben so was in der Art haben.
    3- Wie müßte das Gelände beschaffen sein.
    4- Und wo mußte mann sich eintragen laßen wegen dem "eV"

    Ich glaube das wäre erst mal alles.:(

    MFG

    Die frage ist erstmal ob du unbedingt einen eigenen Verein oder erstmal nur ne Ortsgruppe bilden möchtest. Eine Ortsgruppe zu gründen ist einfacher als einen eigenständigen verein. Dazu kann die aber der user Bart oder Point 338 eher was dazu sagen da beide eine Ortsgruppe haben. Als Gelände brauchst du am besten einen Schießstand, fürs reine Training muss das kein Waldstück sein wie wir es in Ebern haben. Evtl hast du ja bei dir in der nähe einen Trapschießstand oder nen Jagdschießstand, da musst du dich halt mal umschauen und dann vorstellen was du dort machen möchtest, denn nicht jeder Schießstandbetreiber lässt dich dort schießen.

    Gruß
    Para

  • Das heißt dann ich müßt mit meien Kumpels ne anfrage auf mitgliedschaft im "WCFTSC oder dem DFTC 2000" stellen?
    Und diese Verein dann hier Vertreten??:(

    Weil ein gelände würden wir eventuell schon haben. Uns Intressiert aber mehr was wir für vorschriften haben wegen Den Blei rückständen in gelände!

    MFG

  • Zitat

    Original von ratte kill
    Das heißt dann ich müßt mit meien Kumpels ne anfrage auf mitgliedschaft im "WCFTSC oder dem DFTC 2000" stellen?
    Und diese dann hier Vertreten??:(

    Weil ein gelände würden wir eventuell schon haben. Uns Intressiert aber mehr was wir für vorschriften haben wegen Den Blei rückständen in gelände!

    MFG

    Du kannst dich in diesen fall auch einmal direkt an Gerhard Einwag wenden, er wird dir bestimmt auch gerne weitere Infos dazu geben. Wenn es ein schießstand an sich ist dürftest du vom Blei her kaum probleme bekommen da die meisten Schießstände dies schon seit Jahrzehnten haben. Um was für ein Gelände handelt es sich hierbei??

    Gruß
    Para

  • I. d. R. findet man bei seinem Amtsgericht Infomaterial über e. V.
    Oder auch ohne Probleme im http://www. (Vereinsrecht ....) oder ein passendes Fachbüch kaufen.
    Lesen bildet! ;)

    Wenn man auf die Gemeinnützigkeit (= Steuerbegünstigung, Spendenbescheinigungen) als e. V. verzichten kann / möchte (muss man auch nicht unbedingt haben), dann erspart sich der Vorsitzende den Weg zum Finanzamt.

  • Zitat

    Original von Paramags
    Ist das Gelände denn Umzäunt so daß dort niemand reinlaufen kann bzw könnt ihr da so schießen damit das Geschoss das Grunstück nicht verlassen kann?? Da es sich hierbei scheinbar um Privatgelände handelt dürftet ihr dort auch NUR mit :F:-Waffen schießen, WBK-pflichtige Waffen sind auf einem solchen Gelände Tabu.

    Gruß
    Para

    Frage wenn die Ziele so aufstellt das ein aufs Ziel abgegebenes Dia auch wenn es das Ziel verfehlt auf dem eingezäunten Gelände bleibt.
    (ca 160 m mit 7,5 Joule vom Abschuss über das Ziel bis Grundstücks Ende ) reicht das? Oder muss auch Fahrlässigkeit ( entsichern bevor das Ziel im Visier ist ) abgedeckt werden ?

    Gruß Acerbus

  • Zitat

    Original von ratte kill
    Hey @ALL

    Habe da mal ein paar Fragen.

    1- Wieviele Mitglieder braucht mann um einen "FT Club" zu gründen?
    2- Muß man bestimme Scheine haben so was in der Art haben.
    3- Wie müßte das Gelände beschaffen sein.
    4- Und wo mußte mann sich eintragen laßen wegen dem "eV"

    Ich glaube das wäre erst mal alles.:(

    MFG

    Leider ist das ganze recht umfassend gewählt.
    Soll das eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme werden?? :new16:
    Ein sich überschneidender Endlosthread scheint ja unausweichlich.

    Allein die Thematik "e. V. o. Schießsportgruppen" und "zugelassene Schießstätten" und noch "Naturstände" sind bereits so umfassend gross, das es schon in mindestens zwei seperate Threads gehört.

    Es sollte doch bewusst sein, das viele sich nach einem Threadtitel richten und auch nur mal periodisch suchend das FT-Forum betreten. Somit erwartet der User hinter einem klaren Titel wie "Vereinsgründung" auch klare Inhalte auf dieses Thema bezogen und nicht einen abschweifenden Inhalt über ......

    Nebenbei wurden all diese Themen bereits ausführlich behandelt. Leider sind diese nicht immer sofort über die Suchfunktion auffindbar.

    Vereinsgründung:
    Das gehört schon zum Kleinen ABC des FT'lers bzw. ambitionierten geselligen Bürger. Ist in jedem Fachbuch und vor allem sogar im Net qualifiziert und aussagekräftig vorzufinden. Bitte mal suchen und lesen.

  • Zitat

    Original von Acerbus
    Oder muss auch Fahrlässigkeit ( entsichern bevor das Ziel im Visier ist ) abgedeckt werden ?

    Ja. Denn wenn einer getroffen wird, weil er am Gartenzaun vorbeigeht, interessiert ihn das wenig, ob der Schuß unbeabsichtigt oder gezielt war (nun gut, im letzteren Fall gibt's vielleicht eine kräftigere Ohrlasche oder so).

    Das Waffengesetz unterscheidet nicht nach der Schußrichtung oder der Absicht. Das Geschoß darf das umfriedete Grundstück nicht verlassen können, Punkt. Daher ist auch der "worst case" zu beachten, also ein unbeabsichtigt "losgehender" Schuß im Winkel nach schräg oben, wo er am weitesten fliegen kann. Zu diversen, inzwischen als Grundlage für die Schießstandrichtlinien FT abgesegnet, siehe Wie weit fliegt eigentlich ein Diabolo?


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Hallo,

    da es beim FT keine Abschußplatz gibt der die Schußrichtungung einschränkt, hieße das ja eingefriedetes Gelände im Durchmesser von 180 m (7,5 Joule ??? ) um alle Abschußpunkte ?

    Kann dann überhaupt jemand auf eigenem Besitz mit :F: LG's schießen ?

    Acerbus

  • Das muß ich wohl mit ja beantworten! Nachbar links 250 meter, Nachbar recht 100 meter und gerade aus 1 km Freie fläche.

    Aber ich bin schon dabei einen anderen Platz zu besorgen wo auch ein wald mit dazu gehört ist Privat besitz. Nartürlich wäre es besser auf einen Tontauben stand zu kommen. Tel. mir gerade das Ohr rot deswegen.

    MFG