wieso darf man keine taktischen leuchten z.B. an ein m16 oder sonst was dran machen?
wieso darf man das net?
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Reactman -
25. September 2004 um 17:50 -
Geschlossen
Es gibt 23 Antworten in diesem Thema, welches 2.808 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
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weil es verboten ist. gesetze sind nicht immer nachvollziehbar...
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Weil es so im Gestz steht. Dabei Spalten sich aber die Geister. Es steht nur was von Schusswaffen aber nix von wAffenehnlichen. Ich aber würde die Finger davon lassen, wenn ich ein Deutscher wäre. Bin ich aber nicht
MFG
Geri -
lol was fürn dummes gesetz und dann noch ohne logik.was soll so schlimm daran sein eine lampe zu montieren?
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Anlage 1
(zu § 1 Abs. 4)Begriffsbestimmungen
Abschnitt 1 - Waffen- und munitionstechnische Begriffe, Einstufung von Gegenständen
4.1
Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren),
4.2
Nachtsichtgeräte und Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtungen für Schusswaffen sowie Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohre), sofern die Gegenstände einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen.
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ich versteh immer noch net warum man das net darf?bin dumm!
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Benutz doch mal die Suchfunktion. Ich weiss, dass es hier irgendwo sehr ausführlich geschrieben steht. Daher gibts auch keine Ausführungen von meiner Seite
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Man möge mich korrigieren:
Das Gesetz wurde zusammen mit der zusammen-klappbaren Sache zusammen verabschiedet.
Hintergrund:
Die Wilderei nahm in den 60er / 70er JAhren "volkssportmäßige Ausmaße" an, besonders de Blendung des Wildes, welches meistens erschreckt verharrt und sich so ...
( War am Donnerstag ein interessanter Bericht auf WDR dazu - Wilderei, früher und heute )Da der Gesetzgeber hier nicht zwischen scharfen und freien unterscheidet, sind sie eben auch für uns freie Waffenbesitzer tabu, besser gesagt: verboten.
Gruß Willy
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Du bist nicht dumm, nur weil Du den Sinn dieses Gesetzes nicht verstehst.
Nur, wenn Du nicht einsehen würdest, daß das eben verboten ist und es trotzdem tun würdest.Ursprünglich soll dieser Passus aus dem Jagdgesetz kommen um Wilderern besser beizukommen (seitdem halten sich Wilderer daran ).
Das besonders Sinnlose daran ist, daß es schon im Jagdgesetz verankert ist.
Aber ein Ministerialbeamter mit Langerweile meinte wohl, das müsse auf alle Waffenbesitzer ausgedehnt werden, damit Sportschützen auch ja nicht mit Laser die Scheiben blenden.Eddi
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Letztens auf der Kirmes hatten die bei der Schiessbude aber auch ein Luftgewehr mit Laser. Warum ist das in Deutschland erlaubt?
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Ist relativ einfach!
Verbotene Gegenstände erstrecken sich auf alle Waffen im Sinne des Waffenrechts und dazu gehören auch die freien Waffen.
Der Umstand das sie "frei" sind, bedeutet nicht das sie vom Waffenrecht ausgenommen wurden, sondern nur das sie ohne Erwerbsberechtigung zu erwerben sind.
ZitatDas besonders Sinnlose daran ist, daß es schon im Jagdgesetz verankert ist.
Aber ein Ministerialbeamter mit Langerweile meinte wohl, das müsse auf alle Waffenbesitzer ausgedehnt werden, damit Sportschützen auch ja nicht mit Laser die Scheiben blenden.Sinn dahinter ist, diese verbotenen Gegenstände völlig vom Markt zu verbannen.
Wie oben schon angesprochen wird sich ein Wilderer, dessen Tun an sich schon strafbar ist, kaum davon abhalten lassen wenn nur die Montage der Zielbeleuchtung verboten wäre.
So aber wird das Anbieten und damit das Erwerben dieser Teile völlig unterbunden bzw. erheblich erschwert.
Ein Wilderer muss daher auf den Schwarzmarkt (erheblicher Teurer) oder via EU-Ausland beziehen (schreckt viele ab)
Und im Grunde bezieht sich das verbot von Laser und Leuchten auch wenig um das Thema "Wild blenden" als viel mehr um das Prinzip der fairern Jagd!
Ein "Wild blenden" um es so einfach zu töten ist eben in der Jagdtradition nicht fair!
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Zitat
Original von Unimatrix
Letztens auf der Kirmes hatten die bei der Schiessbude aber auch ein Luftgewehr mit Laser. Warum ist das in Deutschland erlaubt?Das war kein Laser sondern ein Leuchtpunktvisier, so kenne ich das von den Schiessbuden bei uns!
Wenn doch Laser wird es ähnlich den vollautomatischen Thompson-MPs auf einigen Kirmes sein, die Teile sind fest am Stand verbaut.
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Zitat
Original von Michalive
Das war kein Laser sondern ein Leuchtpunktvisier, so kenne ich das von den Schiessbuden bei uns!
Wenn doch Laser wird es ähnlich den vollautomatischen Thompson-MPs auf einigen Kirmes sein, die Teile sind fest am Stand verbaut.
Ich denke ich kann wohl einen LASER von einem LEUCHTPUNKTVISIERT unterscheiden. Und das Luftgewehr war definitiv nicht fest am Stand montiert.
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Die Frage mit dem Laserluftgewehr am Kirmesstand hatten wir schon mal.
Auch damals sind wir irgendwie zu keinem Resultat gekommen, wie das geht.@Michalive
ZitatSinn dahinter ist, diese verbotenen Gegenstände völlig vom Markt zu verbannen.
ist doch doppeltgemoppelt.
Die Geräte sollten für die Jagd verboten sein, OK.
Aber sie dann generell zu verbieten, damit kein Wilderer rankommt ist doch überzogen.
Beziehe doch mal diese Aussage auf andere Geräte, die man missbrauchen könnte.
Klar braucht kein Sportschütze diese Ziel- oder Anleuchtgeräte weil sie im Sport einfach nicht zugelassen sind.Aber zB Paintballer wären vielleicht damit glücklich.
Auch ohne die Jagd oder sonstjemanden zu gefährden.Aber es ist halt verboten.
Eddi
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Zitat
Original von Michalive
Sinn dahinter ist, diese verbotenen Gegenstände völlig vom Markt zu verbannen.
Wie oben schon angesprochen wird sich ein Wilderer, dessen Tun an sich schon strafbar ist, kaum davon abhalten lassen wenn nur die Montage der Zielbeleuchtung verboten wäre.
So aber wird das Anbieten und damit das Erwerben dieser Teile völlig unterbunden bzw. erheblich erschwert.
Ein Wilderer muss daher auf den Schwarzmarkt (erheblicher Teurer) oder via EU-Ausland beziehen (schreckt viele ab)
jaja, was man( als wilderer wohlgemerkt ) wohl nicht alles mit ner taschenlampe ( nicht verboten ) und ner rolle gaffatape ( auch nicht verboten ) aus seiner waffe machen kann ....
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Zitat
Original von C_O_2
jaja, was man( als wilderer wohlgemerkt ) wohl nicht alles mit ner taschenlampe ( nicht verboten ) und ner rolle gaffatape ( auch nicht verboten ) aus seiner waffe machen kann ....Schon... nur kann man ihm zumindest erheblich erschweren moderne Montagen zu erwerben!
ZitatIch denke ich kann wohl einen LASER von einem LEUCHTPUNKTVISIERT unterscheiden. Und das Luftgewehr war definitiv nicht fest am Stand montiert.
Dann war es schlicht illegal!
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Zitat
Original von Michalive
Dann war es schlicht illegal!
gut gesagt Micha,
Aber warum gibt es das denn auf der Kirmes?
Eddi -
Zitat
Original von edbru
gut gesagt Micha,
Aber warum gibt es das denn auf der Kirmes?Weil der Wagen aus einem Nachbarland stammte ? Weil das Personal keine Ahnung hat ?
Es ist ja nicht wirklich schwer, an diese Sachen zu kommen. Und wenn man die entsprechenden Gesetze nicht kennt (oder einfach nicht beachtet), dann ist so etwas schnell montiert. Schau Dir nur einmal die ganzen Softairs mit Lasern bei eGun/eBay an. Ist auch alles illegal, trotzdem verkaufen die das... -
glaubst Du wirklich, dass hier in .de auch nur ein ganz kleines Gewerbe ohne mindestens zweifache Prüfung durch die Behörden ein Zulassung bekommen würde?
Kirmes ist ja für die Bevölkerung ein lustig Ding.
Dahinter stehen aber zig Erlaubnisse, Steuerrechtliche Dinge und was weis ich noch alles.Es ist so, dass es eigendlich noch verwunderlich ist, daß Schausteller überhaupt noch existieren können.
Die steigenden Preise dort spiegeln nicht deren Raffgier wieder, sondern nur die ständig höheren Auflagen der Städte an diese wie Standmiete und STEUERN.Und wenn da ein SchiessStand mit Laser ist, so bin ich überzeugt, dass es irgendwie geht.
Frag mich nicht, wieso.
(wobei ich selbst nur hier davon gehört habe - nicht selbst gesehen)Eddi
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Zitat
Original von edbru
Elchinatorglaubst Du wirklich, dass hier in .de auch nur ein ganz kleines Gewerbe ohne mindestens zweifache Prüfung durch die Behörden ein Zulassung bekommen würde?
Aber nach der Zulassung - wie oft wird dann noch geprüft ? Und so ein Umbau ist schnell gemacht. Wenn es den Stand nächstes Jahr auch noch gibt, dann *scheint* es zu gehen.
Zitat
Und wenn da ein SchiessStand mit Laser ist, so bin ich überzeugt, dass es irgendwie geht.
Frag mich nicht, wieso.
(wobei ich selbst nur hier davon gehört habe - nicht selbst gesehen)Nun gut, ich habe selbst schon einmal an einem Stand Fullauto geschossen. Das ist zwar zwanzig Jahre her, aber es ging. Aber Laser...heute... glaube ich nicht. Auf welcher gesetzlichen Grundlage soll denn die Ausnahme erfolgen ?
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