Wie bekomme ich eine WBK

Es gibt 38 Antworten in diesem Thema, welches 8.294 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. August 2004 um 09:56) ist von Ulrich Eichstädt.

  • Hallo ich habe mir eben den Dosentest NR1 angesehen,
    und jetzt habe ich mir gedacht- Scheiße jetzt ist schluß mit lustig so nen Gewehr brauchste auch für deinen Keller. :crazy2:

    Wie komme ich an eine WBK, was muss ich dafür tun und was kostet mich das?

    Einmal editiert, zuletzt von Felix the Cat (16. August 2004 um 14:48)

  • du musst erstmal volljährig sein und brauchst einen guten grund dafür. und dosentests im keller gehört meines wissens nicht dazu.... kann mich natürlich irren :confused2:

    15 Millionen Dollar sind kein Geld! Geld holt man sich am Bankautomaten, damit kauft man Lebensmittel. Aber 15 Millionen Dollar sind ein Motiv mit einem Universaladapter daran, mein Junge!
    Zitat aus "The way of the Gun"

  • Erst mal ist zwingend eine Mitgliedschaft in einem Schießsportklub mindestens ein Jahr Voraussetzung.
    Den Rest erfährst Du schon in dieser Zeit. :))

    Oder Du suchst hier im Forum etwas rum.
    Wurde schon viel drüber geschrieben.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • such mal danach , gab schon zig ähnliche Fragen.

    um dir gleich mal den Wind aus den Segeln zu nehmen : Die Prozedur dauert mind. 1 Jahr.
    Und "so ein lustiges Gewehr" ist nichts für deinen Keller, mit einer WBK Waffe darfst du nur auf zugelassenen Schießständen schießen.


    mfg Dudi

    Bei der Eroberung des Weltraums sind zwei Probleme zu lösen: die Schwerkraft und der Papierkrieg. Mit der Schwerkraft wären wir fertig geworden. (Wernher Freiherr von Braun)

  • Du willst eine WBK zum Dosenlochen daheim?
    Mit WBK-Waffen darfst Du nur auf zugelassenen Schießständen schießen.
    Tritt in einen Verein ein, schieß dort deren Disziplinen, damit Du ein Bedürfnis nachweisen kannst. Dann noch Sachkundenachweis und Führungszeugnis.
    Alles in allem hast Du nach einem Jahr Deine WBK-Waffe. Allerdings muß der Verband anerkannt sein, um neue WBK ausstellen zu können.
    Wenn Dich das alles nicht abschreckt, nur zu.

    Ich hab den Schuß auch nicht gehört. :wow:

    FWR-Nr. 28447 :wickie:

  • Mit einem WBK-Luftgewehr im Keller schießen?
    Da bist Du den Schein schnell wieder los, wenn dich einer "verpfeift"..
    Wäre mir persönlich auch zu gefährlich, im Keller tut es doch nun wirklich ein freies LG.

    Die einzige legale Möglichkeit, an ein WBK ohne Verein, Wartezeit und Sachkundeprüfung zu kommen ist, eine Waffe zu erben. Dann braucht es nur ein paar Euro, ein paar Wochen und ein sauberes Führungszeugnis..

    Munition erwerben darf man mit der "Erben-WBK" allerdings nicht.
    Auf dem Schießstand erworbene Mun muß restlos verschossen oder dort von einem Berechtigten gelagert werden.

  • Und mal ganz ohne Scheiß,
    kann ich meinen Keller als privaten Schießstand nach den offiziellen Richtlinien umbauen, und zulassen?

    Ich will ja auch nicht so nen Gewehr um Dosen zu lochen, ich war nur sehr beeindruckt

  • Nein kannst du nicht, Schiesstände werden so gut wie gar keine mehr genehmigt, es wird angestrebt diese in D sogar zu reduzieren.
    In wohngebieten und für Privatpersonen gibts die erst recht nicht.

  • Zitat

    Original von edbru
    Erst mal ist zwingend eine Mitgliedschaft in einem Schießsportklub

    Das ist so nicht richtig!

    Der Standardweg zur Erlangung einer WBK auf Basis §14 Waffenrecht

    Mitgliedschaft in einem Schützenverein eines anerkannten Verbands
    Regelmässige Teilnahme am Training

    Das ganze mindestens 1 Jahr

    Danach Sachkundelehrgang mit Prüfung

    Bedürfnisnachweis durch den Verein/Verband und man kann eine WBK beantragen.


    Was viele aber nicht wissen ist das es immer noch die Möglichkeit gibt die WBK nach §8 Waffenrecht zu beantragen

    die Mehrheit aller Schützen führt einen Bedürfnisnachweis nach §14 des WaffRNeuRegG über die nach §15 anerkannten Schießsportverbände (derzeit der DSB und der BDMP) ! Ganz wenige führen einen Nachweis über §16 (Brauchtumsschützen) und so gut wie gar keiner führt einen Nachweis nach §8 .

    Dieser §8 ist vom Gesetzgeber u.a. nur deshalb eingebaut worden, damit das gesamte Waffengesetz nicht verfassungswidrig wurde. Es regelt den wesentlich schwierig zu führenden persönlichen Einzelnachweis - während die Paragraphen 14 und 16 (u.a.) das sogenannte Regelbedürfnis gesetzlich näher regeln und beschreiben.

    Wir von der SPI, die sich gerade erst auf den Weg machen, einen Antrag auf Anerkennung als Schießsportverband nach §15 zu stellen, können für unsere Mitglieder bis zur offiziellen Anerkennung durch das Bundesverwaltungsamt in Köln nur den Weg über §8 bzw. §16 beschreiten.

    Bis dahin führen wir gemeinsam mit unseren Mitgliedern den mit viel Aufwand verbundenen Individualnachweis nach §8 Absatz 1. Der mit den zuständigen Genehmigungsbehörden geführte Schriftsatz hat bei uns immerhin einen Umfang - je nach Einzelfall- zwischen 10 und 12 Din-A4 Seiten und wird in Zusammenarbeit mit jedem SPI-Mitglied ganz auf den speziellen Einzelfall hin umfangreich schriftlich ausgearbeitet.

    Nachdem wir von der SPI sprengstoffrechtliche Bedürfnisbescheinigungen nach §27 des Sprengstoffgesetzes schon seit unserer Gründung im April 2003 bundesweit (im übrigen problemlos!) erteilen, sind wir in Sachen waffenrechtliche Erlaubnis erst seit kurzem aktiv, da sich 75 % und damit die Mehrzahl unserer Wettkampfdisziplinen mit erlaubnisfreien Waffen abspielen.

    Der Vollständigkeit halber möchten aber auch wir unseren Mitgliedern die Möglichkeit verschaffen, ohne Umwege über anerkannte Schießsportverbände direkten Zugang zu den erlaubnispflichtigen Waffen zu verschaffen, die bei uns in der Wettkampfordnung umfasst sind.

    Daher müssen wir in der SPI bis zu unserer Anerkennung nach §15 des WaffRNeuRegG den aufwendigen Weg des Einzelnachweises des §8 Absatz (1) für jedes SPI-Mitglied und darüber hinaus auch noch für jede einzelne, vom SPI-Mitglied beantragte erlaubnispflichtige Waffe beschreiten. Dementsprechend gibt es bei der SPI auch keinerlei "Gelbe WBK´s" - sondern nur die "Grüne". Die "Gelbe WBK" ist ein ausschließliches "Kind" des §14 WaffRNeuRegG!!

    Vereinzelt (dort wo es sich um einläufige Langwaffen handelt und unser Mitglied nachweislich auch regelmäßig Western-, Trapper- bzw. Vorderladertreffen von SPI-Mitgliedsvereinen wie beispielsweise dem SV Sersheim, der SPU in Verden an der Aller etc... besucht) gehen wir mit etwas weniger Aufwand auch den Weg über §16 des WaffRNeuRegG. Denn - ähnlich wie bei §8 ist im §16 keine Rede von einer zuvor erforderlichen Anerkennung durch das Bundesverwaltungsamt - das ist ausschließlich erforderlich bei Bedürfnisnachweisen die über §14 geführt werden.

    Weiterer Vorteil einer Bescheinigung nach §8 Absatz 1: es gibt dort keine 12 monatige Wartefrist. Unsere Mitglieder treten bei uns ein und schon in der folgenden Woche können die Ihren Colt SAA oder Ihren Unterhebelrepetierer beantragen. Ist auch logisch: Jeder der beispielswiese Eintritt in den Europapark Rust (=ist wie die SPI auch kein gemeinnütziger e.V. sondern ein gewerbliches Unternehmen der privaten Wirtschaft!!) bezahlt, will auch gleich alle Fahrgeschäfte nutzen können und nicht erst 12 Monate warten bis er die Achterbahn hinuntersausen darf...... Auch einem Sicherheitsunternehmen, das gewerblich tätig ist kann man nicht erst 12 Monate die Waffen vorenthalten - es kann ja seinem Auftrag dann überhaupt nicht nachkommen: die wirtschaftlichen Interessen und damit die Existenz des gesamten Unternehmens wären ja in Frage gestellt!

    Grundlage jeglichen wirtschaftlichen Interesses ist eben ja gerade, dass mit Aufnahme der geschäftlichen Tätigkeit schnellstmöglich Gewinne erwirtschaftet werden können, während bei einem steuerlich sanktionierten idealistischen Schießsportwesen, das von Unternehmertum, Gewerbe und Kommerz ja - ausdrücklich - nichts wissen will, zwangsläufig völlig andere und i.d.R. ausschließlich "idealistische" Interessen im Vordergrund stehen.

    Aber sind wir mal ehrlich: Irgendwo muss sich ja auch ein Vorteil erschließen, wenn die SPI von derzeit 24 Euro Jahresbeitrag je Mitglied noch 16 % Mehrwersteuer ans Finanzamrt abführen muss und nach mehreren Jahren der Investitionen dann gleich wieder Gewerbesteuer an die Gemeinde und Einkommensteuer bzw. Körperschaftssteuer ans Finanzamt abführen darf. Nicht zu vergessen die Pflichtmitgliedschaftsbeiträge, die ein Unternehmen an die IHK abzuführen hat. Alles Steuern und Abgabenbelastungen, von denen die Kollegen aus dem rein "idealistischen" Umfeld i.d.R. befreit sind bzw. verschont werden. Auch bekommt die SPI keinerlei öffentliche Fördermittel - wir müssen uns ganz allein und ausschließlich aus eigener Kraft finanzieren. Im Gegenteil: Teile unserer Steuern und Abgaben fließen den konventionellen Verbänden in der Rechtsform des "gemeinnützigen e.V." wieder in Form öffentlicher Mittel zu. Deshalb sollten die ruhig ein ganzes Stück weniger über die SPI die Nase rümpfen - wir leisten unseren Beitrag zu deren Finanzierung!

    So hat eben jedes Konstruktionsmodell seine Vor- und Nachteile und das ist - zumindest aus unserer Sicht - auch ganz "ok" so.

    das hat für Antragsteller u.a. folgende Konsequenz in der Praxis:

    Was Mitglieder der SPI im Rahmen eines über §8 geführten Bedürfnisnachweises für sich ggf. in Anspruch nehmen können, gilt nicht zwangsläufig auch für Mitglieder von Schießsportverbänden, die sich in der Rechtsform eines e.V. aufgestellt haben und bei denen gewerbliche oder wirtschaftliche Interessen schon aufgrund der gemeinnützigen und ausschließlich "idealistischen" Ausrichtung grundsätzlich schon mal keinerlei Rolle spielen und die in Folge über die Satzung nochmals ausdrücklich ausgeschlossen sind.

    Die SPI ist dagegen ein Unternehmen (ähnlich einem Freizeitpark), das gewerblich und in der Rechtsform eines privatwirtschaftlichen Unternehmens geführt wird und sich auch so im Markt für jeden erkenntlich positioniert hat - daher werden die wirtschaftlichen Interessen, die sich im Zusammenhang mit einem Verband, der sich in der Rechtsform eines privatwirtschaftlichen Unternehmens ge- und begründet hat, auch aus Sicht der genehmigenden Behörde anders zu bewerten sein, als Anträge von Mitgliedern von Verbänden, die sich ja deutlich von unternehmerischer Ausrichtung a´ la SPI distanzieren.

    SPI-Mitglieder tun sich i.d.R. daher leichter, ein insgesamt wirtschaftliches Interesse Ihres Verbandes und des gesamten dort betriebenen Schießsportbetriebes nachzuweisen, als Mitglieder von Verbänden, die keinerlei wirtschaftliche Interessen, sondern ausschließlich idealistische Interessen verfolgen. Was im Übrigen aber nicht bedeuten muss, dass die SPi nur wirtschaftliche Ziele verfolgt: Die SPI verfolgt eben sowohl "idealistische" als auch "wirtschaftliche" Ziele und Interessen Ihrer Mitglieder.

    Und genau diesen Fall des Bedürfnisses umfasst u.a. der §8 Absatz 1. Dort ist ausdrücklich auch von "Wirtschaftlichen" Interessen (des Verbandes im Hintergrund bzw. des Antragstellers) die Rede... Und es ist daher schwierig bis unmöglich als Antragsteller ein persönlich begründetes wirtschaftliches Interesse nachzuweisen, wenn der Verband dem der Antragsteller angehört oder beigetreten ist lediglich idealistische Ziele verfolgt bzw. die Verfolgung wirtschaftlicher Interessen per Satzung ausdrücklich auschließt....

    Soweit meinerseits die Ausführungen bezgl. einem Bedürfnisnachweis über §8 WaffRNeuRegGl. Er ist noch einmal eine ganze Menge schwieriger zu führen, wenn letztlich keine wirtschaftlichen Interessen nachgewiesen werden können! Man muss u.a. auch dann über diesen Weg gehen, wenn man sein grundgesetzlich verbrieftes Recht der "negativen Vereinigungsfreiheit" wahrnehmen möchte und sich nicht in einen "anerkannten" Schießsportverband zwecks Ausübung seines Hobby aufgrund der aktuellen Gesetzgebung zwingen lassen möchte. Auch den Fall haben wir gerade ganz aktuell in unseren Reihen!

    Wenn die SPI 10 Bedürfnisse für Ihre Mitglieder über §8 ausarbeitet, dann sind das mindestens 8 unterschiedliche Ansätze über die wir dann den Bedürfnisnachweis über §8 für unser Mitglied im Einzelnen und unter Einbeziehung der jeweils zuständigen Genehmigungsbehörden dann konkret begründen...

  • Naja egal.
    Ich werde auf jeden Fall einem Schießverein beitreten und dann auch ne gelbe WBK beantragen.
    Ich muss nur noch gucken in welchen Verein.Ich will halt nicht in so ne Säufergruppe mit nem Durchschnittsalter von 50 - 60 sondern in nen richtig guten Verein.
    Und von dem Papierkram und der Wartezeit lasse ich mich nicht beeindrucken!


  • Wäre es möglich das in ein paar kurzen Sätzen zusammen zufassen?
    Ich blicke da nicht so ganz durch.

  • Schützenverein beitreten, der die gewünschte Waffe (die du haben willst) braucht um eine Sportdisziplin zu schießen

    > 1 Jahr Mitglied sein und regelmäßig trainieren (mit einer Vereinswaffe)

    > dann Sachkundeprüfung machen

    > wenn du unter 25 bist, dann zum Idiotentest (psych. Gutachten)

    > dann mit Bescheinigung vom Verein, daß du ein Bedürfniß für eine eigene Waffe hast zum Amt und WBK beantragen

    und dann weiter beim Verein bleiben sonst isse gleich wieder weg

    Einmal editiert, zuletzt von ManEater (16. August 2004 um 17:38)

  • Echt ???

    Wie wird sie mir dann einfach vom Amt weggenommen oder was? :cry:

    Was wäre denn wenn ich den Verein wechseln will? Das ist doch in Ordnung oder?

    Und eine Frage hätte ich noch undzwar ist es ja langsam jedem hier bekannt das ich noch nicht 18 bin, darf ich denn jeztzt schon in den Verein und gildet die zeit die ich dann schon drin bin schon für dieses Pflichjahr?

  • Zitat

    Original von ManEater
    > wenn du unter 25 bist, dann zum Idiotentest (psych. Gutachten)

    Gilt nur für nicht-KK Waffen und Einzellader-Flinten......die sind nämlich ab 21 jahren zu erwerben... oder ab 18 mit idiotentest, WENN man kaderschütze ist...

    aber vorsicht, fällt man beim idiotentest durch, ist man automatisch nicht zuverlässig, und darf auch mit 21 bezw. 25 erst nach erneutem und BESTANDENEM test waffen kaufen

    Einmal editiert, zuletzt von Bloodhound (16. August 2004 um 19:09)

  • Zitat

    aber vorsicht, fällt man beim idiotentest durch, ist man automatisch nicht zuverlässig, und darf auch mit 21 bezw. 25 erst nach erneutem und BESTANDENEM test waffen kaufen

    Erzähl hier nicht so einen Quatsch!
    Wenn es tatsächlich jemand schaffen sollte, bei diesem Gutachten "durchzufallen", dann legt er das Gutachten der Behörde einfach nicht vor.

    Da das Gutachten ein "Geschäft" zwischen Psychologe und Antragssteller ist, hat die Behörde auch kein Recht, da reinzuschauen, wenn du es nicht willst.

  • Zitat

    Original von BeastyBoy

    Erzähl hier nicht so einen Quatsch!
    Wenn es tatsächlich jemand schaffen sollte, bei diesem Gutachten "durchzufallen", dann legt er das Gutachten der Behörde einfach nicht vor.

    Da das Gutachten ein "Geschäft" zwischen Psychologe und Antragssteller ist, hat die Behörde auch kein Recht, da reinzuschauen, wenn du es nicht willst.


    Danke das du mich darauf noch hingewiesen hast ;)

  • :new16:Hallöle

    Es gäbe ja noch Plan B

    Alternativ könntest Du auch ein Grundstück mit Garten erwerben und dann bei der Behörde einen Antrag auf erteilung eines Waffenscheins zur Schadtierkleinhaltung beantragen, denn Ratten, Marder u.ä. dürfen so weit ich weiß auf dem eigenen Grundstück gejagt werden, soweit dieses abgeschlossen ist und die Geschosse nicht das Grundstück verlassen.
    Voraussetzung ist jedoch ein einwandfreies Führungszeugniss und die bestandene Sachkundeprüfung.
    Mein Vater kam seinerzeit so in den legalen Besitz eines 9mm Flobert Einzelladers.

    Eine weitere Alternative währen noch die auf 4.5mm reduzierten "Knarren", bei denen man zum erlangen der Waffenbesitzkarte kein Bedürfniss nachweisen muß.
    Ich bin mir aber nicht sicher ob sich mit dem neuen Waffengesetz da etwas geändert hat.

    "Man kann einen Menschen mit einer Ungerechtigkeit so schwer verletzen wie mit einer Kugel." Kabonow

  • Mit dem 9mm Flobert hats sich auch erledigt, nach altem waffenrecht durfte man damit auf dem eigenen grundstück schiessen, die sind mittlerweile nicht mehr auf der liste der zu schiessen erlaubten waffen aufgeführt... damit..pech gehabt.

  • Zitat

    Eine weitere Alternative währen noch die auf 4.5mm reduzierten "Knarren",


    Es sind 4mm "Knarren" (Es sei den du meinst LEP, die darfste auch in 6,35 zu Hause "ballern") für die reicht die Sachkundeprüfung aus, genau wie für 9mm Flobert (aber da kannste die Murmeln besser werfen :new16:).

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod: