Frage bezueglich Transport und Minderjaehrigkeit

Es gibt 26 Antworten in diesem Thema, welches 5.701 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. August 2004 um 00:25) ist von full.house.

  • hi
    ich bin schon seit jahren begeisterter LG-Sportschuetze und transportiere mein Gewehr immer auf dem Ruecken zum Schiessstand (in einer mit einem Schloss verschlossenen Gewehr-Tasche). Ich bin erst 15 und deshalb hat sich mein Vater(Sportschuetze) sorgen gemacht es koennte da was passieren vom Gesetz her. Die Entfernung zum Schuetzenhaus betraegt zwar nur run 100m aber trotzdem - es muesste ja nur einer da entlang fahren und sich wundern oder ein boeser nachbar o.ae. also wie sieht es vom Gesetz her aus? Darf ich als Minderjaehriger ein Pressluft-LG (FWB P70) von Zuhause zur schiessstaette transportieren? Die Tasche is wie gesagt verschlossen.

    ich wuerde mich auf antwort freuen

    danke andy82

  • Mmmh , Ich will Dich ja nicht enttäuschen aber Ich glaub nach dem neuen WG darfst Du das garnicht alleine Transportieren... und wenn der boese Nachbar TamTam beim Amt macht ist ganz schnell Ende :(

    Klingt doof, ist aber so

    And the ignorant shall fall to the squirrels

  • Hi,
    laut WaffG darf der Besitzer das Gewehr keinem Minderjährigen überlassen...

    Gruß
    Florian

    S&W 686-6", Walther CP99 Trophy, ME38 Magnum (5,5 LEP), Weihrauch HW40, Walther P88 nickel/Holz, Röhm RG8, RG600, RG300, Twinmaster Top, IWG PPK, Remington Rider Deringer, Reck PK800
    JETZT NEU!!! http://www.waffen-board.de

  • Zitat

    Unterabschnitt 5 - Verbringen und Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes
    § 29

    Verbringen von Waffen oder Munition in den Geltungsbereich des Gesetzes

    (1) Die Erlaubnis zum Verbringen von Schusswaffen oder Munition nach Anlage 1 Abschnitt 3 (Kategorien A bis D) und sonstiger Waffen oder Munition, deren Erwerb und Besitz der Erlaubnis bedürfen, in den Geltungsbereich des Gesetzes kann erteilt werden, wenn

    1. der Empfänger zum Erwerb oder Besitz dieser Waffen oder Munition berechtigt ist und

    2. der sichere Transport durch einen zum Erwerb oder Besitz dieser Waffen oder Munition Berechtigten gewährleistet ist.

    Und eine "Erlaubnis/Erwerbsberechtigung" brauchst du theoretisch ja, da du du 18 Jahre alt sein musst, um die Waffe zu erwerben...

    S&W 686-6", Walther CP99 Trophy, ME38 Magnum (5,5 LEP), Weihrauch HW40, Walther P88 nickel/Holz, Röhm RG8, RG600, RG300, Twinmaster Top, IWG PPK, Remington Rider Deringer, Reck PK800
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  • du darfst damit nur hantiern auf befriedetem besitztum und auffem schiesstand, damit ist auch transport gemeint...ausser ein erziehungsbrechtigter oder vertreter ist dabei

  • Zitat

    Die Tasche is wie gesagt verschlossen

    Eine verschlossene Tasche bringt dir nichts. Nicht nur Du könntest Ärger bekommen, sondern auch dein Vater. Er müsste dich vom Gesetz her auf dem Weg zum Schießstand begleiten. :( Gleiches gilt natürlich auch für den Rückweg :n17:

  • Zitat

    Original von Bloodhound
    du darfst damit nur hantiern auf befriedetem besitztum und auffem schiesstand, damit ist auch transport gemeint...ausser ein erziehungsbrechtigter oder vertreter ist dabei

    ... nicht ganz richtig, außer auf dem Schießstand unter Aufsicht des Jugendleiters bzw. Trainer´s, darf er überhaupt keinen Umgang mit Waffen haben.

    Zuhause also gar nicht, außer sein Vater und der Trainer sind die selbe Person.

    Die Frage Minderjährige und Umgang mit Waffen hatten wir schon mal.

  • und hier der Abschnitt im WaffG:

    § 2

    Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste

    (1) Der Umgang mit Waffen oder Munition ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

    (2) Der Umgang mit Waffen oder Munition, die in der Anlage 2 (Waffenliste) Abschnitt 2 zu diesem Gesetz genannt sind, bedarf der Erlaubnis.

    (3) Der Umgang mit Waffen oder Munition, die in der Anlage 2 Abschnitt 1 zu diesem Gesetz genannt sind, ist verboten.

    (4) Waffen oder Munition, mit denen der Umgang ganz oder teilweise von der Erlaubnispflicht oder von einem Verbot ausgenommen ist, sind in der Anlage 2 Abschnitt 1 und 2 genannt. Ferner sind in der Anlage 2 Abschnitt 3 die Waffen und Munition genannt, auf die dieses Gesetz ganz oder teilweise nicht anzuwenden ist.

    (5) Bestehen Zweifel darüber, ob ein Gegenstand von diesem Gesetz erfasst wird oder wie er nach Maßgabe der Begriffsbestimmungen in Anlage 1 Abschnitt 1 und 3 und der Anlage 2 einzustufen ist, so entscheidet auf Antrag die zuständige Behörde. Antragsberechtigt sind

    1. Hersteller, Importeure, Erwerber oder Besitzer des Gegenstandes, soweit sie ein berechtigtes Interesse an der Entscheidung nach Satz 1 glaubhaft machen können,

    2. die zuständigen Behörden des Bundes und der Länder.

    Die nach Landesrecht zuständigen Behörden sind vor der Entscheidung zu hören. Die Entscheidung ist für den Geltungsbereich dieses Gesetzes allgemein verbindlich. Sie ist im Bundesanzeiger bekannt zu machen.

    § 3

    Umgang mit Waffen oder Munition durch Kinder und Jugendliche

    (1) Jugendliche dürfen im Rahmen eines Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses abweichend von § 2 Abs. 1 unter Aufsicht eines weisungsbefugten Waffenberechtigten mit Waffen oder Munition umgehen.

    (2) Jugendliche dürfen abweichend von § 2 Abs. 1 Umgang mit geprüften Reizstoffsprühgeräten haben.

    (3) Die zuständige Behörde kann für Kinder und Jugendliche im Einzelfall Ausnahmen von Alterserfordernissen zulassen, wenn besondere Gründe vorliegen und öffentliche Interessen nicht entgegenstehen.

  • Zitat

    Original von ManEater

    ... nicht ganz richtig, außer auf dem Schießstand unter Aufsicht des Jugendleiters bzw. Trainer´s, darf er überhaupt keinen Umgang mit Waffen haben.

    Zuhause also gar nicht, außer sein Vater und der Trainer sind die selbe Person.
    Die Frage Minderjährige und Umgang mit Waffen hatten wir schon mal.

    ja, die jugentlichen haben es schwer :(

  • wieso? Was Vater Staat nicht weiß macht Vater Staat nicht heiß. Bin ja auch erst 16 und habe 3 Luftgewehre die mir ...äähm eigentlich meinem Vater gehören :ngrins:. Und was dein Fall angeht andy: als Polizist hätte ich so viel Verständnis, aber man kann ja nie wissen. oder es könnte ein böser Nachbar Probleme machen. Aber kauf dir doch ne Gitarrentasche und packs da rein :)) oder etwa nicht?

  • Na, das sind ja tolle Tips, felix, und dazu noch in einem öffentlichen Forum ... :evil:

    Und wenn dann doch jemand dahinter kommt, ist womöglich auch für den Vater die waffenrechtliche Zuverlässigkeit weg... Großartige Idee...

    Marcus

  • Ja und deine Pistolen transportierst du im Geigenkoffer :rolleyes:

    Ich bin selbst Sportschütze und minderjährig, darf mein Anschütz nicht mal bis zum Auto tragen, aber jedesmal wenn ich Papi sag er muss mein Gewehr tragen reagiert er mit Unverständniss *lol*;)

    Das Schloss musst du übrigens auch haben wenn du über 18 bist.

    Und natürlich das Sicherheitsfähnchen nicht vergessen wenn du dein Gewehr aus der Tasche auspackst und auf den Schiessstand trägst :bash:
    Die Geschichte dazu dürfte ja allgemein bekannt sein

  • Hallo Andy,
    ich hab mir zwar nicht alle antworten durchgelesen, aber wieso lässt Du Dein LG nicht einfach im Verein? Bei uns ging das ohne Probleme. Oder übst Du zu Hause?

    Gruß
    Wesker

  • Zitat

    Na, das sind ja tolle Tips


    sorry hab mich mal wieder aufgeregt wegen dem Recht und was man darf und was nicht. Vorhin hätten sie mich nämlich fast beim schwarzfahren mit Vatis Motorrad erwischt. Ok ich erzähls euch kurz. Wir haben einige Felder wo ich ja legal fahren darf. Irgendwie hat mich dann aber der Feldweg magisch angezogen :nuts: Dort fährt am Tag vielleicht durchschnittlich ein Auto und zwei Traktoren. Dort cruise ich dann schön lang; dreh wieder um und hoppla, wer kommt denn da von hinten? den Rest könnt ihr euch denken...
    also in diesem Sinne nochmal: Andi mach es lieber auf legalem wege lass das dein Vater machen und ich fahre ab sofort auch nur noch auf unserem Feld. Das war doch jetzt ein schönes Schlusswort :lol:

    Gute Nacht zusammen

  • Wen interessiert das bitte? :new16:

    Je mehr ich hier mitlese umso größer wird der Wunsch das man das :F: abschafft und für jegliche Schusswaffe eine EWB und WBK brauch.

    Leider muss man sich nach der Mehrheit richten und so leid es mir tut die Mehrheit sind Idioten die nicht im geringsten Wissen wie man mit einer WAFFE umzugehen hat :direx:

    Enigen Leuten hier würde ich nicht einmal eine Playmobil Kanone mit gutem Gewissen in die Hand drücken :bash:

    In diesem Sinne: "Scotty...." :alien2:

  • Zitat

    Leider muss man sich nach der Mehrheit richten und so leid es mir tut die Mehrheit sind Idioten die nicht im geringsten Wissen wie man mit einer WAFFE umzugehen hat

    also immer sachte!

    Fehler macht jeder, wichtig ist daraus zu lernen.

    Zitat

    Je mehr ich hier mitlese umso größer wird der Wunsch das man das abschafft und für jegliche Schusswaffe eine EWB und WBK brauch


    Dazu kann ich nur sagen, gut, dass du nicht alzuviel zu melden hast :ngrins:

  • Zitat

    Original von Striker
    Wen interessiert das bitte? :new16:

    Je mehr ich hier mitlese umso größer wird der Wunsch das man das :F: abschafft und für jegliche Schusswaffe eine EWB und WBK brauch.

    Leider muss man sich nach der Mehrheit richten und so leid es mir tut die Mehrheit sind Idioten die nicht im geringsten Wissen wie man mit einer WAFFE umzugehen hat :direx:

    Enigen Leuten hier würde ich nicht einmal eine Playmobil Kanone mit gutem Gewissen in die Hand drücken :bash:

    In diesem Sinne: "Scotty...." :alien2:

    hör bitte auf mitzulesen!!!!!!!!!!

    vati

    Treffen mit dem ersten Schuss

  • Zitat

    Original von Striker
    Und natürlich das Sicherheitsfähnchen nicht vergessen wenn du dein Gewehr aus der Tasche auspackst und auf den Schiessstand trägst :bash:

    das ist aber nicht im waffenrecht vorgeschrieben, lediglich der DSB pocht darauf, dass aus ner waffe son teil raushängt...was eigentlich sinnlos ist, ich kann mir auch auf ne scharfe patrone nen roden faden kleben und die einlegen, daher... :new16:

  • Zitat

    Original von Bloodhound

    das ist aber nicht im waffenrecht vorgeschrieben, lediglich der DSB pocht darauf, dass aus ner waffe son teil raushängt...was eigentlich sinnlos ist, ich kann mir auch auf ne scharfe patrone nen roden faden kleben und die einlegen, daher... :new16:

    Es ging darum das ein Trainer bei einer geladenen KK Waffe den Abzug getestet hat und dabei eine Frau getroffen hat

    Als Trainer sollte man allerdings folgendes wissen:
    1.Ziele nie in eine Richtung in die du nicht schiessen willst
    2.Lege nie einen Finger an den Abzug wenn du nicht vor hast zu schiessen

    tja, wie immer dürfe ALLE für einen dummen büßen...

    Howkins: Nur leider kann bei Schusswaffen der erste Fehler tödlich sein und selbst wenn du daraus lernst, du tust der Gemeinschaft der Waffenbesitzer keinen Gefallen und wirst deines Lebens nicht mehr froh

    edit: Vati: Du beweist wieder einmal das sich der Gebrauch von Ausrufezeichen reziprok zum IQ des Schreibers verhält :rolleys:
    Aber nächstes mal bitte: !!!!!!!1!11! ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Striker (9. August 2004 um 23:31)

  • Zitat

    Nur leider kann bei Schusswaffen der erste Fehler tödlich sein und selbst wenn du daraus lernst, du tust der Gemeinschaft der Waffenbesitzer keinen Gefallen und wirst deines Lebens nicht mehr froh


    Ja genau, und deshalb sollte man die Leute nicht anschnautzen, sondern sachlich auf Ihre Fehler aufmerksamm machen. Dadurch lernt man für's Leben. :))
    Durch deine Art und Weise erreicht du das nicht. Warum sollte ich jemanden ernst nehmen, der nur dumpf Dampf ablässt.

    Einmal editiert, zuletzt von Howkins (9. August 2004 um 23:39)