Anscheinwaffen §37

Es gibt 21 Antworten in diesem Thema, welches 1.663 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (22. Dezember 2001 um 20:00) ist von Baikal.

  • Hallo zusammen,

    ich hätte mal 'ne rechtliche Frage:

    Wenn Langwafen mit schaft UND Pistolengriff ( z.B. Benelli M3 Super 90 / H&K PSG-1 ) in manchen Bundesländern als Anscheinswaffe ( §37 ) verboten sind, warum darf dann das LG von Baikal MIT Schaft UND Pistolengriff ohne Einschränkung verkauft werden?

    Ich danke schon mal für alle ernsten und kompetenten Antworten.

    Blast

  • Langeweile der Behörden ?
    Grauzone im Gesetz ?

    FWR-Mitglied # 22471

    [GLOW=skyblue]Ut desint vires, tamen est laudanda voluntas. [/GLOW]

    [GLOW=red]Wenn auch die Kräfte versagen, muss man dennoch den guten Willen loben. [/GLOW]

    Walther CP99, Crosman 1077, RG 96, P8, Connecticut

  • Hallo Blast,

    der unseelige §37 ist praktisch eine Art "Gummiparagraph". Er lässt sich dehnen, auslegen, interpretieren... Hinzu kommt noch, dass die Verbote Ländersache sind, was auch nicht gerade der Übersichtlichkeit dient. Mehr kann ich dazu auch nicht sagen. Vieles sind eben Grenzfälle, im wahrsten Sinne des Wortes.

    Gruß

    gunimo

  • Erstmal: WILLKOMMEN IM FORUM ! (:)

    Vielleicht liegt das am Kaliber, bzw an der Tatsache, dass es eine Druckluftwaffe ist, die FREI an 18 verkauft werden kann... (nur Spekulation)

    ---------------------> Team DarkSide <-> Heilbronn <---------------------
    ------->darkAngel696 rockin' with Spearhead-Cocker Nr.66 <-------
    ----> Supported by Arkanum <--> http://www.arkanum-paintball.de <----

  • Zitat

    Original von darkAngel696
    Erstmal: WILLKOMMEN IM FORUM ! (:)

    Vielleicht liegt das am Kaliber, bzw an der Tatsache, dass es eine Druckluftwaffe ist, die FREI an 18 verkauft werden kann... (nur Spekulation)

    ...keines Falls! Selbst eine Wasserpistole wäre per §37 verboten, wenn sie die beschriebenen Merkmale aufweist! Das gilt nämlich auch für Spielzeug...

    gunimo

  • quod erat demonstrandum Softairs

    FWR-Mitglied # 22471

    [GLOW=skyblue]Ut desint vires, tamen est laudanda voluntas. [/GLOW]

    [GLOW=red]Wenn auch die Kräfte versagen, muss man dennoch den guten Willen loben. [/GLOW]

    Walther CP99, Crosman 1077, RG 96, P8, Connecticut

  • Zitat

    Original von Blast
    Hallo zusammen,

    ich hätte mal 'ne rechtliche Frage:

    Wenn Langwafen mit schaft UND Pistolengriff ( z.B. Benelli M3 Super 90 / H PSG-1 ) in manchen Bundesländern als Anscheinswaffe ( §37 ) verboten sind, warum darf dann das LG von Baikal MIT Schaft UND Pistolengriff ohne Einschränkung verkauft werden?

    Ich danke schon mal für alle ernsten und kompetenten Antworten.

    Blast


    Das alleine ist wohl noch kein Grund für ein Verbot.
    Wenn noch ein überstehendes Magazin oder ein
    Feuerdämpfer oder andere, für vollautomatische
    Waffen, typische Anbauteile dran währen, würde es
    schon ins Gerede kommen. Vielleicht passiert ja
    ein Wunder, und der §37 wird gestrichen. Dann
    müssen wir auf diesen Auslegungsquatsch nicht
    mehr achten.

    Pellet

  • Zitat

    Original von Pellet
    Vielleicht passiert ja
    ein Wunder, und der §37 wird gestrichen. Dann
    müssen wir auf diesen Auslegungsquatsch nicht
    mehr achten.

    Pellet

    Hallo,

    Dein Wort in Gottes Ohr :n3:

    Amen

    Baikal

  • frei nach murphy: alles was falsch ausgelegt werden könnte, wird auch falsch ausgeleg werden.

    mal spass besieite: wie kann man sich den gegen solch vergesetzelung wehren (ausser der fwr beitreten);
    bringts was, wenn ich meinem abgeordneten schreibe??? hat da jemand erfahrung mit?
    ich weiss nicht wies euch geht, aber mir geht das ganze gehörig auf den S ... !
    gestern zapp ich bei cobra11 rein (rtl) und während der sendung blenden sie ein, dass ZITAT: diese sendung von dem neuen urhebergesetzesentwurf gefährdet wird /ZITAT.
    gut, hat jetzt nix mit dem waffenG zu tun, aber es kommt mir so vor, als sässen die politiker in ihrem schönen gooldenen käfig, und wissen garnicht was die leute von dem halten, was sie da tun

    Now I have a machine-gun HO-HO-HO (Die Hard
    :n7::shoot2: :shoot1: :n20:
    (ALPINA P-228 +++Browning mod. GPDA 9 9mm P.A.K.+++Röhm RG 96 9mm P.A.K.+++Drulov DU-10 EAGLE mit Bushmaster 3-9 x 42 +++ Diana Mod. 75 "SNIPER" mit 3-9 x 40 Walther und Bipod +++ Leatherman WAVE

  • Zitat

    Original von gunimo

    ...keines Falls! Selbst eine Wasserpistole wäre per §37 verboten, wenn sie die beschriebenen Merkmale aufweist! Das gilt nämlich auch für Spielzeug...

    gunimo

    was keine Waffe im Sinne des WaffG ist, unterliegt auch nicht dem Waffengesetzt und auch nicht dem §37. Und als Waffe gilt, glaub ich, alles was Projektile durch den Lauf verschießt mit Energie >= 1J. Damit ist eine Wasserpistole keine Waffe. Und das ist vielleicht auch der wirkliche Grund, warum manchen Leuten Softairs in 5,5mm nicht gefallen - weil die wegen ihrer Schwäche nicht dem WaffG unterliegen.

    In neuem Entwurf will man, glaub ich, die Grenze auf 0,3J reduzieren - damit wäre praktisch jede Spielzeugpistole, die mit irgendwas schießt, eine Waffe. Oder ist es schon gestrichen?

  • Kannte ich da doch einen,der sagte:

    Ich muss mal nach Bonn fahren-ein bisschen regieren.
    Kam dann zurück-hatte seine Auslagen plus 500
    für die Teilnahme kassiert-und meinte--2 Stunden
    gut geschlafen.

    Da geht dir echt die Galle hoch.

    Solche Typen scheinen wir allerdings auch in der
    Waffenrechtsdiskussion zu haben.

    Baikal :cry:

  • vorsicht troubleman

    es handelt sich um den berüchtigten anscheins§

    dem ALLES (plastik holz seife mit oder ohne lauf)
    was den anschein eine vollautomatischen waffe ähnelt oder einen anderen gegenstand vortäuscht unterliegt dem §

    auch nur ein pistolengriff oder ein anderes merkmal auf der liste kann eine waffe zum verbotenen gegenstand machen

    mfg G19

    mfg G19

    "get yourself a glock, and lose that nickle plated sissy pistol"

  • Glock

    du hast absolut recht!

    Anscheinend scheint das zu scheinen, wie es nicht so scheint,als scheine ,es zu scheinen. :n3:

    Freie Auslegung des §37
    (nicht rechtsverbindlich) :n2:

    Baikal

    P.s.-Hundepause

  • traurig aber wahr. :cry::n5: :n8: :n7:

    Now I have a machine-gun HO-HO-HO (Die Hard
    :n7::shoot2: :shoot1: :n20:
    (ALPINA P-228 +++Browning mod. GPDA 9 9mm P.A.K.+++Röhm RG 96 9mm P.A.K.+++Drulov DU-10 EAGLE mit Bushmaster 3-9 x 42 +++ Diana Mod. 75 "SNIPER" mit 3-9 x 40 Walther und Bipod +++ Leatherman WAVE

  • Vorsicht troubleman! Glock19 hat absolut recht.
    und verwechsle nicht die Begriffe Waffe und Schusswaffe.
    Letzteres ist das, was ein Projektil DURCH einen Lauf
    schießt. Energie ist dabei egal. Bögen und Armbruste sind
    z.B. nach dem Gesetz keine Schusswaffen. Ist doch alles
    ganz logisch bei uns :D

    Pellet

  • Zitat

    Original von troubleman

    was keine Waffe im Sinne des WaffG ist, unterliegt auch nicht dem Waffengesetzt und auch nicht dem §37. Und als Waffe gilt, glaub ich, alles was Projektile durch den Lauf verschießt mit Energie >= 1J. Damit ist eine Wasserpistole keine Waffe. Und das ist vielleicht auch der wirkliche Grund, warum manchen Leuten Softairs in 5,5mm nicht gefallen - weil die wegen ihrer Schwäche nicht dem WaffG unterliegen.

    In neuem Entwurf will man, glaub ich, die Grenze auf 0,3J reduzieren - damit wäre praktisch jede Spielzeugpistole, die mit irgendwas schießt, eine Waffe. Oder ist es schon gestrichen?

    Glock19 und Pellet haben es Dir ja nun schon erläutert. Da sieht man mal wieder, wie schnell man mit dem Gesetz in Konflikt kommen kann. Da gilt: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe...

    gunimo :))

  • Nun liebe Gemeinde!

    Die Firma OA hat in ihrem Katalog
    Hinweise auf §37.

    Die arbeiten jeden Tag damit.

    Überall steht ein "kann" hinter!
    Je nach Land,je nach Gusto. :cry:

    Baikal

  • ...haben die auch Wasserpistolen im Programm, die aussehen wie ein AK47? *gr**gr* Da könnte Troubleman ja mal einen "Selbstversuch" starten, wenn er uns nicht glauben mag... :))