Gemach, gemach, so schnell lassen die Preußen auch nicht schießen.
Ein wenig zur Problematik findet hier hier bei Waffen-Online
Ich kriege den Schrieb auch erst noch zugefaxt (ist ja auch keine offizielle Presseerklärung, und gewisse verräterische Stempel darauf müssen noch entfernt werden).
Es ist nämlich, bevor hier die ersten in die Läden stürmen, ganz klar, daß ein Feststellungsbescheid des BKA sicher nicht das geltende Waffengesetz übertrumpfen kann. Damit das praktische Auswirkungen hat, muß also das Gesetz in diesem Punkt geändert werden, weil es eben gegen die EU-Richtlinie verstößt.
Das gilt aber auch für zig andere deutsche Gesetze, und bisher war es immer so, daß man sich mit der Umsetzung von EU- in nationales Recht trotz Strafgeldern seeehr viel Zeit gelassen hat - Eichel läßt sowas immer pauschal auf sein EU-Schuldenkonto schreiben, das macht den Kohl dann auch nicht mehr fett.
Und daß auch BKA-Bescheide mal eben vom Bundesinnenministerium umgekehrt werden können, haben wir bei den Softair-Vollautomaten gesehen.
Momentan ist es jedenfalls weiterhin so, daß das Rumballern außerhalb von Schießständen mit Modellen über 0,08 Joule als Führen, Schießen außerhalb von Schießständen und wahrscheinlich Verdacht auf Bildung einer terroristischen Vereinigung gewertet wird (naja, Punkt 3 vielleicht nicht immer). In Rheinland-Pfalz gibt es nämlich momentan gleich zwei aktuelle Fälle, wo Leute deshalb verknackt werden sollen und sicher auch noch werden.
Denn bis eine Änderung durch, von Bundestag/Bundesrat abgehakt und von Köhler unterschrieben worden ist, können sich manche von euch sicher auch schon eine GK-Pistole kaufen, weil sie über 25 sind.