Spielzeugwaffen wieder bis 0,5 Joule?

Es gibt 114 Antworten in diesem Thema, welches 12.869 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (25. Juli 2004 um 10:24) ist von DonChullio.

  • Gemach, gemach, so schnell lassen die Preußen auch nicht schießen.

    Ein wenig zur Problematik findet hier hier bei Waffen-Online

    Ich kriege den Schrieb auch erst noch zugefaxt (ist ja auch keine offizielle Presseerklärung, und gewisse verräterische Stempel darauf müssen noch entfernt werden).

    Es ist nämlich, bevor hier die ersten in die Läden stürmen, ganz klar, daß ein Feststellungsbescheid des BKA sicher nicht das geltende Waffengesetz übertrumpfen kann. Damit das praktische Auswirkungen hat, muß also das Gesetz in diesem Punkt geändert werden, weil es eben gegen die EU-Richtlinie verstößt.

    Das gilt aber auch für zig andere deutsche Gesetze, und bisher war es immer so, daß man sich mit der Umsetzung von EU- in nationales Recht trotz Strafgeldern seeehr viel Zeit gelassen hat - Eichel läßt sowas immer pauschal auf sein EU-Schuldenkonto schreiben, das macht den Kohl dann auch nicht mehr fett.

    Und daß auch BKA-Bescheide mal eben vom Bundesinnenministerium umgekehrt werden können, haben wir bei den Softair-Vollautomaten gesehen.

    Momentan ist es jedenfalls weiterhin so, daß das Rumballern außerhalb von Schießständen mit Modellen über 0,08 Joule als Führen, Schießen außerhalb von Schießständen und wahrscheinlich Verdacht auf Bildung einer terroristischen Vereinigung gewertet wird (naja, Punkt 3 vielleicht nicht immer). In Rheinland-Pfalz gibt es nämlich momentan gleich zwei aktuelle Fälle, wo Leute deshalb verknackt werden sollen und sicher auch noch werden.

    Denn bis eine Änderung durch, von Bundestag/Bundesrat abgehakt und von Köhler unterschrieben worden ist, können sich manche von euch sicher auch schon eine GK-Pistole kaufen, weil sie über 25 sind.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Gut, dass sich der Herr Eichstädt mal zu diesem Thema gemeldet hat. Vielen Dank für die aufschlussreiche Antwort! (:)

    mfg. Christian

  • Zitat

    Momentan ist es jedenfalls weiterhin so, daß das Rumballern außerhalb von Schießständen mit Modellen über 0,08 Joule als Führen, Schießen außerhalb von Schießständen und wahrscheinlich Verdacht auf Bildung einer terroristischen Vereinigung gewertet wird ....

    :confused2: Soll das bedeuten ich darf auf Privatgelände (befriedet, etc...) damit nicht schießen?

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • Sorry, das war etwas mißverständlich:

    $ 12 (4) WaffG:

    Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig
    1. durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum

    a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.


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  • Zitat

    Original von olluweg
    Ist es nicht so, dass dieses 0,08 Joule Spielzeug immer ab 14 Jahren zu kaufen war? So wäre das dann auch bei den 0,5J Waffen, oder?

    Das hat nichts mit den Waffen per se zu tun, sondern mit der Tatsache, daß man erst ab 14 über die notwendigen Geldsummen selber verfügen darf. Haben darf man die Dinger auch mit 5 - jedenfalls nach dem Gesetz.

    MfG
    Matthias

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  • Das mit 14 war einfach ne eingeführte Norm bei den Händlern...

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  • Ich meine, es hatte mit dem Taschengeldparagrafen zu tun. Kann aber auch an der Strafmündigkeit liegen - speziell bei Online-Geschäften nicht ganz unwichtig...

    MfG
    Matthias

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  • Jo, die Händler werden schon nen Grund dafür gehabt haben. ;)

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  • Juhu ich wusste es :)

    Deshalb verzögert sich die TM Glock 18 EBB vielleicht auch. Die warten noch bis sie die Vollauto Variante anbieten dürfen. :)

    Und die TM Boys Aegs könnte man dann auch importieren... :)

    Na ja mal abwarten...

    Einmal editiert, zuletzt von mani (2. Juli 2004 um 17:35)

  • Zitat

    Original von Elchinator
    Ich meine, es hatte mit dem Taschengeldparagrafen zu tun.

    Da hat die Zahl 14 absolut keine Bedeutung. Hier gilt der §104 ff BGB

    0 bis 7 : Geschäftsunfähig
    7 bis 18: beschränkt Geschäftsfähig (Geschäfte schwebend unwirksam so lange bis Zustimmung durch Erziehungsberechtigten erteilt; Schweigen gilt als Ablehnung)
    ab 18: voll geschäftsfähig

    Der sogenannte Taschengeldparagraph (§110 BGB "Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln") besagt das Geschäfte beschränkt Geschäftsfähiger von anfang an wirksam sind wenn dem beschränkt Geschäftsfähigen die erforderlichen geldlichen Mittel von Berechtigten Vertretern (Eltern od. ggf. Vormund) genau zu diesem Zweck oder zur Freien Verfügung überlassen worden ist. Wenn die Oma dem Enkel Geld gibt gilt der §110 also nicht.

    Zitat

    Kann aber auch an der Strafmündigkeit liegen - speziell bei Online-Geschäften nicht ganz unwichtig...

    Das schon eher.


    Zitat

    Original von mani
    Juhu ich wusste es :)

    Deshalb verzögert sich die TM Glock 18 EBB vielleicht auch. Die warten noch bis sie die Vollauto Variante anbieten dürfen. :)

    Da könnten sie unter Umständen aber lange warten, erst mal muß das WaffG geändert werden... hat der Bundestag nicht bald Sommerpause? :D

    Zitat


    Und die TM Boys Aegs könnte man dann auch importieren... :)

    Wer will diese 1:0,8 Replikas schon?

    Genausowenig werden 0,5 Joule Federn in AEGs verbaut werden.

    Einmal editiert, zuletzt von unimatrix001 (2. Juli 2004 um 17:44)

  • Och bitte... das haben wir schon mehrfach geklärt!

    0,75 bis 0,8 Joule

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  • Tja nett wäre es ja , aber im Augenblick sind das ja alles nur Spekulationen.

    Wie finden wir raus , obs stimmt?

  • Ja So ist Es leider ! Immer Wieder Probs mit den Kindern die es nicht lassen

    können andere kinder zu beschießen :))

    Zitat

    Original von nolimitsoldier

    Endlich mal ein liberales Gesetz, das zwar auch ein paar Kiddies auf die Idee

    bringen könnte, Scheiß damit zu machen, aber sonst viele Vorteile bringen

    würde.

    <--ganz meine meinung

    Hmm , was HIER wohl reinkommt ? :confused2:

    Mal Nachdenken ? Vieleicht das ? :party::party::party:

    Einmal editiert, zuletzt von bummachtdiegun (2. Juli 2004 um 20:59)

  • Zitat

    Ja So ist Es leider ! Immer Wieder Probs mit den Kindern die es nicht lassen
    können andere kinder zu beschießen


    Tja, so wirds halt immer sein, egal mit welchem Waffengesetz. *lol*

    Einmal editiert, zuletzt von softairchris (2. Juli 2004 um 21:04)

  • Spätestens wenn die G18 vollauto erscheint, wissen wirs... ;)

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  • Zitat

    Original von rec
    Spätestens wenn die G18 vollauto erscheint, wissen wirs... ;)

    Nein, das wäre kein hinreichender Beweis, ich erinnere da nur mal an die Geschichte mit den Vollauto-AEGs letztes Jahr... :evil:
    Erscheinen der G18 + sechs Monate Karenz + Änderung des AffG + Veröffentlichung der Dienstanweisungen. Dann sind wir (halbwegs) sicher.

    MfG
    Matthias

    Nur noch lesend aktiv... Oder ggf., um eine verbale Ohrfeige zu verteilen.