Hallo Leute!
Habe mir heute bei Teutenberg&Sohn endlich meinen Traum erfüllt und ein HW97k bestellt (inclusive Exportfeder).
Ich habe mir die Feder deshalb dazubestellt, weil ich so, wenn ich will, mein Gewehr umrüsten kann. Da ich Österreicher bin, wird mir so eine Waffe vom Gesetz her nicht verwehrt. Ich möchte erstmal ohne die Exportfeder schießen und lernen. Dann, wenn die Zeit reif ist, möchte ich auch auf höhere Entfernungen (30-50m) schießen, wozu die Exportfeder ja nötig sein wird. Ich habe bei Waffen Schlottmann eine Anleitung gesehen, nach der die Feder doch recht einfach einzubauen wäre. Ich glaube ich verfüge nun doch über das handwerkliche Geschick, diese Feder selbst einzubauen. Nun weiß ich aber nicht wie es da mit dem Gesetz aussieht (Deshalb ist dieser Thread vorranging für Österreicher gedacht). Darf ich die Feder selbst einbauen oder muss das ein Büchsenmacher erledigen und dann vielleicht sogar ein Zertifikat ablegen, dass die Waffe noch immer ordnungsgemäß funktioniert? Ich denke nämlich, dass so eine Feder doch eine maßgebliche Änderung am System einer Waffe ist (auch wenn die Waffe grundsätzlich für eine stärkere Feder gebaut wurde), und dass es aus diesem Grund VIELLEICHT doch irgendeinen Punkt im Gesetz gibt, welcher vorsieht, dass der Umbau von einem Büchsenmacher gemacht werden MUSS. Ich habe jedenfalls nichts dergleichen im österreichischen Waffengesetz entdecken können.
Grüße, Oliver