Hey, schon okay! War'n Keks! Wie kann ich eigentlich Beiträge löschen?!
Baikal absägen...
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TheNameless -
5. Dezember 2001 um 14:41 -
Geschlossen
Es gibt 36 Antworten in diesem Thema, welches 3.474 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
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War da nicht was mit Mindestlänge nach WfG?
Und Bulpub draus machen?Ausserdem,eine Baikal sägt man nicht
einfach ab:n6: BAIKAL
Und ausserdem:
Grünschnabel - quod erat demonstrandum
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Eben, wenn du hier nicht als "Verstümmeler" gelten willst, läßt du das lieber...
Harry
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Das hat in diesem Fall nichts mit Mindestlänge zu tun.
Verkürzen des Laufes ist ausdrücklich im Waffengesetz
als genehmigungspflichtiger Eingriff aufgeführt.Pellet
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Pfffffffffffff
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Also abgesehen davon, daß es erstens ein Frevel ist und zweitens Sch... aussieht, sollte es mit dem Gesetz eigentlich keine Probleme geben, denn die Austrittsenegie wird durch das Absägen ja höchstens verkleinert und nicht vergrößert.
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Nameless dingsbums
Du selbst, aber nach 10 Postings wirst du automatisch befördert
Die Rangliste kannst du dir unter FAQ (Knopf oben) ansehen...
Beiträge löschen kannst du, wenn du Moderator wirst...ist aber nicht so einfach zu werden...
Gruß
Harry -
Das sind 2 verschiedene Paar Schuhe.
Nicht das verringern der Energie ist der Punkt,
sondern das Verändern des Laufes als solcher
ist nicht erlaubt.Baikal
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Hab's gerade nochmal nachgeschaut: Ihr habt recht! (§41 WaffG zusammen mit §7 ).
Also: Nicht erlaubt!
Sorry für den Fehler ...
Marcus
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Also ich hab heut zum ersten Mal 'ne Baikal in der Hand gehabt. Die is doch jetzt echt schon ziemlich kurz und leicht....noch zusätzlich absägen....allein der Gedanke.....
Na ja wenns nur 'n Scherz war....
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§ 7 Erlaubnis
(1) Wer gewerbsmäßig oder selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung Schusswaffen oder Munition 1. herstellen, bearbeiten oder instandsetzen will (Waffenherstellung), 2. ankaufen, vertreiben, (feilhalten, Bestellungen entgegennehmen oder aufsuchen), anderen überlassen oder den Erwerb, den Vertrieb oder das Überlassen solcher Gegenstände vermitteln will (Waffenhandel), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
[MARK=orangered](2) Eine Schusswaffe wird insbesondere dann bearbeitet oder instandgesetzt, wenn sie verkürzt[/MARK] , in der Schlussfolge verändert oder so geändert wird, dass andere Munition oder andere Geschosse aus ihr verschossen werden können, oder wenn wesentliche Teile ausgewechselt werden. Eine Schusswaffe wird weder bearbeitet noch instandgesetzt, wenn lediglich geringfügige Änderungen, insbesondere am Schaft oder an der Zieleinrichtung vorgenommen werden. Als Herstellen von Munition gilt auch das Wiederladen von Hülsen.
(3) Die Erlaubnis zur Waffenherstellung schließt die Erlaubnis ein, Schusswaffen oder Munition, auf die sich die Erlaubnis zur Waffenherstellung erstreckt, auszuführen, sonst aus dem Geltungsbereich des Gesetzes zu verbringen oder an den Inhaber einer Erlaubnis nach Absatz I zu vertreiben oder ihm zu überlassen sowie für Zwecke der Waffenherstellung zu erwerben. Bei Personen, die als Büchsenmacher in die Handwerksrolle eingetragen sind, schließt die Erlaubnis zur Waffenherstellung die Erlaubnis zum Waffenhandel ein.
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§ 41 Nichtgewerbsmäßige Waffenherstellung
(1) Wer außerhalb des Anwendungsbereiches des § 7 Schusswaffen herstellen, bearbeiten oder instandsetzen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. § 7 Abs. 2 Satz 1 und 2 und § 30 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 sind entsprechend anzuwenden.
(2) Die Erlaubnis ist auf höchstens drei Jahre zu befristen und auf eine bestimmte Zahl und Art von Schusswaffen zu beschränken. Personen, denen Schusswaffen zur Erprobung, Begutachtung, Untersuchung oder für ähnliche Zwecke überlassen werden, kann die Erlaubnis nach Absatz 1 ohne Beschränkung auf eine bestimmte Zahl und Art von Schusswaffen erteilt werden. Die Erlaubnis kann zur Abwehr von Gefahren für Leben oder Gesundheit von Menschen mit Auflagen, insbesondere über die Beschaffenheit, die Prüfung und die Kennzeichnung der Schusswaffen verbunden werden. Solche Auflagen sind auch nachträglich zulässig.
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meinem kleinen liebling würd ich sowas NIE antun
ausserdem, warum überhaupt? wenn du was kürzeres haben willst, kauf dir eine co2 pistole...
aber nem luftgewehr den lauf absägen, ist wie einem ferrari den tank auszubauen; gut der vergleich humpelt, aber ihr wisst was ich meine :n6: -
old Surehand
Die Energie veringert sich nicht beim
Federluftgewehr. Eine Lauflänge von
mehr als etwa 38 cm bringt beim Feder LG
nicht mehr Geschwindigkeit. Im Gegenteil.
Danach wird die Kugel wieder gebremst.
Bei Pressluft und Co2 sieht's wieder anders
aus. Durch längere Ventilöffnungszeiten
wird die Kugel weiter beschleunigt. Moderne
und besonders starke Luftgewehre haben
die kürzesten Läufe. Wohlgemerkt..Federdruck.Pellet
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... und schon wieder was gelernt ...
Auch wenn ich nicht ganz kapiere, warum diese Lauflänge (38cm) für alle Federdruckgewehre gleich ist. Sollte das nicht zumindest von der Kammergröße abhängen?
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Zitat
Original von gunimo
§ 7 Erlaubnis[MARK=orangered](2) Eine Schusswaffe wird insbesondere dann bearbeitet oder instandgesetzt, wenn sie verkürzt[/MARK
Gunimo gratuliere!
Da hast du nur einen Tag drüber gesessen;
ich hätte bestimmt zwei gebraucht!!!!!Bolzenschneider,das du bei deinem Namen dafür
plädierst das "Liebchen" nicht zu verkürzen, sollte
dich eigentlich automatisch "e.h."(ehrenhalber in
der Leiter um einen Punkt steigen lassen.Dr.Strangelove!
1.Weist du nun wie eine 61 demontiert wird?
2.Hast du mir aus dem Herzen gesprochen-----
wennen küzeren haben wils,bisse nämlich doofWeiter so
Baikal
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Zitat
Original von Old_Surehand
... und schon wieder was gelernt ...Auch wenn ich nicht ganz kapiere, warum diese Lauflänge (38cm) für alle Federdruckgewehre gleich ist. Sollte das nicht zumindest von der Kammergröße abhängen?
Das ist auch nicht genau gleich. Da spielen
doch noch etliche Faktoren mit. Ich hab ja
auch "etwa 38 cm" geschrieben.Pellet
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Huhu,
ihr beidenDer eine schreibt was,der andere schreibt was anderes.
Würdet ihr das als "Gegenüber" bereden,wäre es
sofort geklärt.Deswegen:keep cool.Ach ja, wir haben ja keinen Blickkontakt:
Ich meine hier Old-Shurehand und Pellet.
Baikal
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Abgesehen davon, dass mir gewisse Körperteile zu schmerzen anfangen, wenn ich an eine IJ-61 mit abgesägtem Lauf denke...
Mal abgesehen von der v0, aber die Präzision bliebe doch auf der Strecke, oder?? -
Wir keepen doch cool ...
Mir war schon klar, daß das Geschoß im Lauf nur so lange beschleunigt wird, wie das Gas dahinter noch Druck hat. Danach wird das Geschoß (wegen der Reibung, aber auch weil sich dahinter sogar ein Unterdruck aufbaut) wieder langsamer - wie Pellet ja schon sagte.
Daß das bei einem Federdruckgewehr bei ca. 38 cm der Fall ist, war mir nicht klar, und deshalb habe ich halt nochmal nachgefragt. Ich zweifle nicht an der Aussage von Pellet. Ich versuche es mir nur zu erklären. Ich hätte erwartet, daß diese "Beschleunigungslänge" mehr oder weniger proportional zur Energie des Luftgewehrs ist. Außerdem hängt sie sicherlich extrem vom Geschoß ab.
Deshalb kann ich mir die Aussage, daß die stärksten Luftgewehre (Federdruck) eher kurz sind, absolut nicht erklären. Kann das vielleicht mal jemand von den Wissenden versuchen, mir klarzumachen?
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